…Küche und Getränke ausreichend. "Tz.21: Kalkulationsdifferenzen Tabakerlöse Die Kalkulationsdifferenzen im Bereich Tabakerlöse konnten nicht aufgeklärt werden und sind daher zuzurechnen. Tz.22: A-GmbH - Personalgestellung 1996 Die Buchungen wurden jeweils beim Jahresabschluss durchgeführt. Gegenbuchung jeweils über. Verrechnungskonten. Zu diesem Punkt gibt es zwar Rechnungsbelege…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A., D, C, vertreten durch Heinz Neuböck Wtrhd GmbH, 1010 Wien, Bauernmarkt 24, vom 14. Februar 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg vom 15. Jänner 2002 betreffend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des FL, geb. X, Adresse, vom 31. August 2006 gegen den Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO) des Finanzamtes Grieskirchen vom 31. Juli 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Anlässlich der Berufung wird der Bescheidspruch insoweit berichtigt, als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau H.T., W., vertreten durch RA, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 25. August 2009 betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Kaufvertrag…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Roland Deissenberger, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Dominikanerbastei 4, vom 29. Juli 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 23. März 2004 betreffend Rückzahlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des EP, vertreten durch A-GmbH, gegen den Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO) des Finanzamtes Baden Mödling vom 22. August 2007 entschieden: Der Berufung wird insoweit Folge gegeben, als auf Grund des Antrages vom 12. Juni 2007 ausgesprochen wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Kreissler & Pichler & Walter Rechtsanwälte GmbH, Rechtsanwaltskanzlei, 8940 Liezen, Rathausplatz 4, vom 28. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 13. April 2005 betreffend Rückzahlung (§§ 239, 240, 241 BAO) 2005…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der XY Ltd, vertreten durch Stb., vom 18. August 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 15. Juli 2011, mit dem ein am 25.5.2011 eingebrachter Antrag betreffend Überrechnung eines Guthabens abgewiesen wurde, entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des N.N., Pensionist, St.V., vertreten durch Mag. H.N., Rechtsanwalt, V., H.Str.1, vom 9. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes St.V. , vertreten durch H.O., vom 9. April 2008 betreffend Abweisung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch D-KG, gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 4. Februar 2011 betreffend Rückzahlung (§ 239 BAO) und Abrechnung (§ 216 BAO) entschieden: Der Berufung wird insoweit Folge gegeben, als ausgesprochen wird, dass…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Andrea Müller-Moravec, Steuerberaterin, 1100 Wien, Jagdgasse 25,vom 30. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10, vertreten durch Hofrat Mag. Christian Wolf, vom 11. Juni 2008 betreffend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. X., vom 25. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 3. Juni 2009 betreffend Rückzahlung gemäß § 239 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 27…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Lennart Binder LL.M., Rechtsanwalt, 1030 Wien, Rochusgasse 2/12, vom 2. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 5. Mai 2009 betreffend Rückzahlung (§ 239 BAO) und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Ing. A. B., .... X., X.-weg1,vom 3. Dezember 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 13. November 2007 betreffend Einkommensteuer 2006 und vom 14. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 26…
…Dr.O, in der Finanzstrafsache gegen S.A wegen der Finanzvergehen der vorsätzlichen gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und 2 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) iVm § 38 FinStrG über die Beschwerde der L Bank AG, K, vertreten durch Dr.L Rechtsanwälte, B, R.Platz…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des HH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 12. April 2006 betreffend Rückzahlung gemäß § 239 BAO und Abrechnung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A.Z. gegen den Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO) vom 12. August 2003 des Finanzamtes Urfahr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch X., vom 18. Mai 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Y. vom 19. April 2004 betreffend Zurückweisung des Widerrufs eines Umbuchungsantrages entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die A.GmbH. stellte…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der P, W, vom 5. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes GS, vertreten durch Frau ADir. M, vom 20. März 2006 betreffend Rückzahlung eines Guthabens entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
…der Differenz ausgewiesen, die sich zwischen dem zum Bilanzstichtag aushaftenden Forderungsbetrag und den Verkehrswerten von zur Verfügung gestellter Pfandliegenschaften ergebe. Im Rahmen der Prüfung sei mehrfach die Vorlage schriftlicher Vereinbarungen über Verzinsung, Sicherheiten, Fälligkeit und Rückzahlungsmodalitäten betreffend das Verrechnungskonto Fx*** L*** verlangt worden. Weiters seien…