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4 Treffer1564 msnur geltende Fassungen
UFSG FSRV/0003-G/10Keine außerordentliche Strafminderung für aus Geldverlegenheit Umsatzsteuervorauszahlungen hinterziehenden Bäckermeister
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.04.2010

BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dr. Otmar Donnerer und Dr. Haimo Moder als weitere Mitglieder des Senates in…

UFSK RV/0067-K/101. Gebäudebegünstigung nach § 24 Abs. 6 EStG nur bei Betriebsaufgabe, nicht aber bei Betriebsveräußerung 2. Keine Korrektur des Übergangsgewinnes infolge von Nachzahlungen an Lohnabgaben bzw. Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund einer nach Betriebsbeendigung erfolgten GPLA-Prüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2012

…übertragen. Mein Sohn Gjun. war als Bäckermeister jahrelang in meinem Betrieb als Dienstnehmer beschäftigt. Mein Sohn Gjun. hat unmittelbar nach meiner Betriebsaufgabe am 2.1.2008 eigenständig und eigenverantwortlich ein Einzelunternehmen gegründet und übt diese gewerbliche Tätigkeit seit diesem Zeitpunkt auch aus. Er hat den…

UFSW RV/2871-W/06Höhe der als außergewöhnliche Belastung anzuerkennenden Begräbniskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2007

…wäre es theoretisch möglich, auch eine andere Bestattung als die von Fa.F GesmbH, Pachtbetrieb der Bestattung Wien GmbH, zu beauftragen, jedoch ist die Einholung mehrerer Kostenvoranschläge oder gar eine öffentliche Ausschreibung wohl in einer angesehenen Familie wie unserer - Bäckermeister, Dr. em. Rechtsanwalt, Dkfm. X…

UFSL RV/0029-L/02Schätzung, Nächtigungserlöse, Korrektur des Wareneinsatzes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2004

…und die Überweisung Re. betreffen die gleiche Rechnung und seien als Erlöse erfaßt. Der angeheftete Lieferschein betreffe mit Sicherheit nicht den Betrieb des Bw. Es sei sowohl für den Bw. als auch für Herrn Bäckermeister L. unerklärlich warum dieser beigelegt, und für wen der Lieferschein…