…Dieter Perz und Dr. Georg Wallner gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend die Festsetzung von Aussetzungszinsen vom 16. April 1998 in Höhe von S 10.519,-- (in € 764,45) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
…vom 25. Oktober 2004, Zl. 700/20761/2004, wurden dem Bf. Aussetzungszinsen für den Zeitraum vom 25. August 1998 bis 6. August 1999 in Höhe von € 6.450,93 zur Entrichtung vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid hat der Bf. mit Eingabe vom 10. November 2004…
…sich für diesen Zeitraum daher nach § 230 Abs. 2 BAO, womit Aussetzungszinsen für diesen Zeitraum nicht anfallen. Die Berufung gegen die Abweisung des Antrages auf Aussetzung wurde am 14. August 2006 eingebracht. Daraus ergibt sich ab dem Ende der Nachfrist 17. August 2006 aufgrund des …
…Am 7. Juli 2006 sei auch nichts ausgesetzt worden, wie in der Berechnung der Aussetzungszinsen für die Zeit vom 7.7.2006 bis 12.2.2009 behauptet werde. Daher werde die Aufhebung des Bescheides beantragt. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 5. Mai 2009 abgewiesen…
…gewesen sei, sodass in der Folge mit Bescheid vom 1. Februar 2007 Aussetzungszinsen in Höhe von € 169,94 festgesetzt worden seien. Der dagegen eingebrachte Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 3. April 2007 werde damit begründet, dass betreffend…
…April 2010 betreffend Aussetzungszinsen entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 23. April 2009 setzte das Finanzamt für den Zeitraum von 18. Juli 2008 bis 23. April 2009 Aussetzungszinsen im Betrag von € 339,10 fest. In…
…9100 Völkermarkt, Hauptplatz 12, vom 10. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 19. Jänner 2009 betreffend Aussetzungszinsen - Steuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Grunderwerbsteuerbescheid des Finanzamtes Klagenfurt, StNr. 12345, vom 21. Mai 2007 wurde…
…vom 30. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 3. Mai 2007 über die Festsetzung von Aussetzungszinsen entschieden: Die Berufung wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Kaufvertrag vom 8./29. April 2003 erwarb die Berufungswerberin (in der Folge kurz Bw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat10 im Beisein der Schriftführerin E. über die Berufung des Bw., vertreten durch TPA Horwath Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, 1020 Wien, Praterstraße 62-64, vom 5. September 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 3. und 11…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. P., vertreten durch Göttlich-Schwaighofer WTH GmbH, Steuerberatungskanzlei, 5302 Henndorf, Hauptstraße 61a, vom 23. Juli 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land vom 22. Juni 2010 betreffend Einkommensteuer 2006 bis 2008 sowie Festsetzung von…
Anmerkung: Bei Vorliegen von Bedingungen stellen diese Autoren offensichtlich darauf ab, ob der Eintritt der Bedingung einseitig vom Gläubiger herbeigeführt werden kann und nur wenn dies nicht der Fall ist, wird ein Ausweis als Rückstellung angenommen. Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung…
…9100 Völkermarkt, Hauptplatz 12, vom 10. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 19. Jänner 2009 betreffend Aussetzungszinsen - Steuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Grunderwerbsteuerbescheid des Finanzamtes Klagenfurt, StNr. 12345, vom 21. Mai 2007 wurde…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bf, vertreten durch Dr. Winkler & Partner WTH-KEG, 6370 Kitzbühel, Josef-Pirchlstraße 5, vom 27. Dezember 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 13. Dezember 2006 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für den Zeitraum…
…GmbH, vom 21. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 23. April 2008 betreffend Aussetzungszinsen gemäß § 212a Abs. 9 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Auf Grund einer Lohnsteuerprüfung ergingen am 26. April…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-BankinL, vertreten durch den X-VerbandOÖ., 4021 Linz vom 26. Juni 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 26. Mai 2003 betreffend Körperschaftsteuer 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden und die weiteren Mitglieder im Beisein der Schriftführerin über die Berufung des Herrn J und der Frau P, vom 8. Februar 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch Mag. Z., vom…
Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung, die auf den Kaufmann zukommt, nicht genau feststeht, sondern im Bilanzerstellungszeitpunkt geschätzt werden muss, was der Fall sein kann, wenn über den Umfang der Verpflichtung Streit besteht, der exakte Betrag erst errechnet werden muss oder von…
…Verfahrens bis zur formellen Rechtskraft eine Deckung des strittigen Betrages am Finanzamtskonto vorgelegen sei, beantrage die Bw die Aussetzungszinsen mit € 0,00 festzusetzen. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 13. Juni 2012 als unbegründet ab. In dem dagegen eingebrachten Antrag auf Entscheidung…
…wurde. Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Abgabenschuldners kommen Abgabenentrichtungen nur nach Maßgabe der gegenüber der Bundesabgabenordnung spezielleren insolvenzrechtlichen Regelungen in Betracht, weshalb Aussetzungszinsen für Konkursforderungen für die Zeit ab Eröffnung des Insolvenzverfahren - als gemäß § 58 (1) KO ausgeschlossene Ansprüche - nicht anfallen (vgl…
…November 2009 betreffend Aussetzungszinsen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben Entscheidungsgründe Mit Bescheiden vom 26. und 27.11.2009 wurden für den Zeitraum 6.3. bis 26. bzw. 27.11.2009 Aussetzungszinsen von 771,41 € und 90,12 €…