…der Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Vergütung der Energieabgaben widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, wurde der Anspruch auf Vergütung von Energieabgaben auf Betriebe eingeschränkt, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter…
…darauf an, dass die Beihilfe von der Europäischen Kommission "dem Grunde nach" bzw. ab irgendeinem Zeitpunkt genehmigt würde, könnte sich ein Mitgliedstaat darauf beschränken, eine im Sinn des Art. 9 Abs. 1 AGVO verspätete Kurzmitteilung zum Anlass zu nehmen, um Vergütungen für ggf. weit zurückreichende…
…13.6.2012 mit der Begründung abgewiesen, dass eine Vergütung für Zeiträume nach dem 31.12.2010 für sogenannte "Dienstleistungsbetriebe" ausgeschlossen sei. In der Berufung vom 21.6.2012 gegen diesen Bescheid wurde eingewendet, dass der Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Energieabgabenvergütung ab 2011 als…
…in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht und soweit sie nicht die in § 1 Abs. 3 genannten Energieträger oder Wärme (Dampf oder Warmwasser), die aus den in § 1 Abs. 3 genannten Energieträgern erzeugt wurde, liefern." Damit können ab 1. Jänner 2011 Dienstleistungsbetriebe keine Vergütung von Energieabgaben…
…beantragte Vergütung von Energieabgaben nach dem Energieabgabengesetz abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass dem Antrag nicht entsprochen werden konnte, weil für Dienstleistungsbetriebe ab 1. Jänner 2011 kein Anspruch auf Vergütung bestehe. In der Berufung vom 23. Mai 2012 wurde beantragt, den Bescheid aufzuheben und die Vergütung…
…die Vergütung von nach dem 31.1.2011 geleistete Energieabgaben betreffen. Eine Normprüfungskompetenz kommt dem Unabhängigen Finanzsenat nicht zu. Er ist an die bestehenden und ordnungsgemäß kundgemachten Gesetze gebunden (vgl. VfGH 12.12.2002, B 1348/02), weshalb dem Berufungsbegehren auf Nichtanwendung des Ausschlusses der…
…der dagegen erhobenen Berufung macht die Bw. lediglich geltend, dass sie den Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Energieabgabenvergütung (ab dem Jahr 2011) als unions- und verfassungswidrig ("Verletzung des Gleichheitssatzes") erachte. Über die Berufung wurde erwogen: (1) Gemäß § 2 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Vergütung…
…sei. In der Berufung vom 29.6.2012 gegen diesen Bescheid wurde ausgeführt, dass es nach § 4 Abs. 7 des Energieabgabenvergütungsgesetzes nicht schon mit 1.1.2011, sondern erst mit 1.2.2011 zum Ausschluss gekommen sei. Es werde daher die Vergütung von Energieabgaben für…
…eine Vergütung von Energieabgaben für Zeiträume nach dem 31.12.2010 ausgeschlossen sei. In der Berufung vom 6.6.2012 wurde ausgeführt, bei der Erlassung des angefochtenen Bescheides sei ein gleichheitswidriges Gesetz angewendet worden. Die Bw. erachte sich durch den Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der…
…die sachliche Zuständigkeit der Abgabenbehörde erster Instanz vorliegt (zB VwGH 18.9.1969, 383/68; VwGH 19.3.1990, 89/15/0033; VwGH 16.9.1991, 91/15/0064). 9. Mit Bescheid vom 14. August 2012 wurde der Antrag auf Vergütung von Energieabgaben für das…
…die sachliche Zuständigkeit der Abgabenbehörde erster Instanz vorliegt (zB VwGH 18.9.1969, 383/68; VwGH 19.3.1990, 89/15/0033; VwGH 16.9.1991, 91/15/0064). 9. Mit Bescheid vom 21. August 2012 wurde der Antrag auf Vergütung von Energieabgaben für das…
…der Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Energieabgabenvergütung ab 2011 als unions- und verfassungswidrig anzusehen sei. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, wurde der Anspruch auf Vergütung von Energieabgaben auf Betriebe eingeschränkt, deren Schwerpunkt nachweislich in der…
…wurde der Antrag gestellt, die Energieabgabenvergütung erklärungskonform festzusetzen. Die Berufungswerberin erachte den Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Energieabgabenvergütung ab 2011 als unions- und verfassungswidrig. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Nach § 2 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Vergütung von Energieabgaben (EAVG) in der Fassung…
…Der Ausschluss von der Energieabgabenvergütung diskriminiere sie und verstoße sohin auch gegen Unionsrecht. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 Energieabgabenvergütungsgesetz idF des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, besteht ein Anspruch auf Vergütung nur für Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der…
…Vergütung von Energieabgaben auch für Jänner 2011 zu gewähren. Gemäß § 4 Abs. 7 EAVG iVm dem Amtsblatt der Europäischen Union vom 30.9.2011, C-288,20 f., komme es nicht schon mit 1.1.2011, sondern erst mit 1.2.2011 zum Ausschluss der…
…der Beihilferegelung iSd Art. 9 Abs. 1 AGVO einwandfrei bestimmt, nämlich mit 1.1.2011. Die "Freistellungsvoraussetzungen" des Art. 3 Abs. 1 AGVO können für den Monat Jänner 2011 nicht als erfüllt angesehen werden. Sind Vergütungsansprüche, die sich auf den Monat Jänner 2011 beziehen, von…
…Vergütung von Energieabgaben ein. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 14. Mai 2012 ab und führte als Begründung an, dass für Dienstleistungsbetriebe ab Jänner 2011 keine Energieabgabenvergütung mehr zusteht. Dagegen erhob die Bw. Berufung und argumentiert, dass sie den Ausschluss der Dienstleistungsbetriebe von…
…der Beihilferegelung iSd Art. 9 Abs. 1 AGVO einwandfrei bestimmt, nämlich mit 1.1.2011. Die "Freistellungsvoraussetzungen" des Art. 3 Abs. 1 AGVO können für den Monat Jänner 2011 nicht als erfüllt angesehen werden. Sind Vergütungsansprüche, die sich auf den Monat Jänner 2011 beziehen, von…
…den Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Energieabgabenvergütung ab 2011 als unions- und verfassungswidrig und strebe daher eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof wegen unsachlicher Diskriminierung (Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes) an. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Nach § 2 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Vergütung von Energieabgaben…
…Energieabgaben stärker belastet werden, durch die teilweise Vergütung zu entlasten, sollte bei Hotelbetrieben nicht abgegangen werden. Für diese Differenzierung sei eine sachliche Rechtfertigung nicht erkennbar. Auch bei den Gastwirtschafts- und Beherbergungsbetrieben falle auf Grund der "Produktion" von Speisen und dem Bereitstellen von umfassenden, energieintensiven Wellnessangeboten…