…nichtselbständig tätig sei; es liege eine Entsendung durch den polnischen Arbeitgeber in die Betriebsstätte in Wien vor. Auf Grund der gleichzeitig übermittelten Ausnahmevereinbarung vom 5.12.2005 seien für diese Tätigkeit die österreichischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit nicht anzuwenden, mit der Konsequenz, dass der Bw…
…des Beschäftigungsstaates anwendbar seien, hätten im vorliegenden Fall insbesondere die Interessen des Arbeitnehmers an einem möglichst ununterbrochenen Verbleib in der deutschen Sozialversicherung sowie die zeitliche Befristung der Beschäftigung in Österreich dazu geführt, dass eine Ausnahmevereinbarung nach Art. 17 VO (EWG) Nr. 1408/71 getroffen worden…
…geb 2005 - Hauptwohnsitz der Gattin der Kinder war Österreich vom 1.7.2008 - 30.6.2011 - Die Ausnahmevereinbarung gem Art 17 VO (EWG) 1408/71 datiere vom 20.5.2008 und das Formular A1 vom 21.7.2010 - Die Gattin sei vor Zuzug im Jahr…
…dass, die den Bw. betreffende Ausnahmevereinbarung nach Art. 17 der VO 1408/71 durch die vorzeitige Aufgabe der Tätigkeit in Österreich mit 31.8.2009 beendet sei. Als Zeiträume der bisherigen Ausnahmen wurden 1.3.2005-28.2.2009 und 1.3.2009-28.2…
…1) Schreiben des dt. Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz vom 13. Januar 2004: Betrifft: Ausnahmevereinbarung nach Art. 17 der VO (EWG) 1408/71 Dienstnehmer: Bw. Deutscher Dienstgeber: TGC Beschäftigt bei: TAG Zeitraum der Beschäftigung: 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2007 Das Bundesministerium…
…3.2.2009 in Elternkarenzurlaub und ab 4.2.2009 wiederum in Mutterschutz gewesen. Das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz habe dem Antrag auf Ausnahmevereinbarung gemäß Art. 17 der VO (EWG) Nr. 1408/71 im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde des Beschäftigungsstaates stattgegeben…
…Bw. und seine Ehegattin wurden im verfahrensgegenständlichen Jahr in Deutschland zusammen zur Einkommensteuer veranlagt (Splitting-Verfahren). Der Bw. hat mit Erklärung vom 23. August 2007 einen Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung gemäß Art. 17 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni…
…habe. Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) fordert den Bw mit Vorhalt vom 5.5.2011 auf, die Ausnahmevereinbarung gem Art 17 VO (EWG) 1408/71 vorzulegen sowie bekannt zu geben, ob die Ehegattin des Bw erwerbstätig oder karenziert bzw in Österreich sozialversicherungspflichtig war. Mit Schreiben vom…
…Interesse des Arbeitnehmers an einem möglichst ununterbrochenen Verbleib in der deutschen Sozialversicherung sowie die zeitliche Befristung der Beschäftigung in Österreich dazu geführt, dass eine Ausnahmevereinbarung nach Artikel 17 VO (EWG) Nr. 1408/71 getroffen wurde. Danach gelten für den Berufungswerber für die Zeit vom 01…
…laufend für die Dauer der Entsendung bzw. Beschäftigung, beim zuständigen Ministerium um die Befreiung von den ausländischen Rechtsvorschriften angesucht und dahingehend die Erledigungen erfolgt seien, dass die österreichischen Rechtsvorschriften weiter anzuwenden seien (Ausnahmevereinbarung nach Art. 17 der Verordnung EWG Nr. 1408/71). Einzig Herr S…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den_Senat_12 über die Berufung der C Immobilienverwaltung GmbH als RNF der A Entw. GmbH und die übrigen im Spruch des Bescheides Genannten, vertreten durch StB-GmbH, nämlich des A.B., der B.C., des C.D., der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., 0001 X., X-Weg1, vertreten durch Mag. Ingrid Huber, 9241 Wernberg, Feldweg 7, vom 27. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt, vertreten durch Mag. Kerstin Mramor-Brandstätter, vom 23. Juli 2009 betreffend Einkommensteuer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 16. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 20. Februar 2009 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2005 und 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern betreffend Festsetzung der Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 5 Abs. 1 Z 1 Gebührengesetz 1957 (GebG), entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des EW, vertreten durch die Dr. E. Igerz & Co, 6850 Dornbirn, Goethestraße 5, vom 15. Februar 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 20. März 2006 betreffend Einkommensteuer für das 2004 entschieden: Der Berufung wird Folge…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern betreffend Festsetzung der Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 5 Abs.1 Z 1 Gebührengesetz 1957,(GebG) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte OEG, gegen den Bescheid des Finanzamtes Gebühren und Verkehrsteuern betreffend Festsetzung der Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 5 Gebührengesetz 1957, (GebG), BGBl.Nr. 267/1957 entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden n5 und die weiteren Mitglieder n6, Mag. n7 und n8 im Beisein des Schriftführers Mag. n9 über die Berufung der bw, vertreten durch vt, vom 27. Jänner 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes fa vom 25. Jänner…