…gem. Verordnung (EG) Nr. 883/2004 Artikel 11 Abs. 3 lit. a ununterbrochen nur den österreichischen Rechtsvorschriften. Gem. § 1 Abs. 4 GewO gilt als regelmäßige Tätigkeit auch eine einmalige Handlung, wenn nach den Umständen des Falles auf die Absicht der Wiederholung geschlossen werden kann. Was…
…der Verordnung (EG) Nr 883/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29.4.2004 zur Koordinierung der Systeme über soziale Sicherheit (id Folge "VO 2") erfasst. Zur Klarstellung des Geltungsbereichs: Die VO2 gilt ihrem Art 91 zufolge ab dem Tag des Inkrafttretens der…
…Durchführungsverordnung (EG) Nr 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.9.2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (im Folgenden: DVO) trat nach ihrem Art 97 am…
…EG) Nr. 883/2004 zu Grunde. Es ist daher vorweg zu klären, an Hand welcher Verordnung der vorliegende Fall beurteilt werden soll. Die ("neue") Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. April 2004 gilt entsprechend ihrer Regelung im Art…
…der Verordnung (EG) Nr. 883/2004. Der Umstand, dass die Anspruchsvoraussetzungen im Wohnstaat nicht erfüllt werden, ist dabei für die Anwendung des Art. 10 irrelevant (EuGH vom 7. Juni .2005, Rs C-543/03 Christine Dodl, Petra Oberhollenzer, Rn 61). Im vorliegenden Fall ist der…
…aufhielten. Nach Art. 67 der Verordnung Nr. 883/2004 habe eine Person auch für Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnten, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des zuständigen Mitgliedstaats, als ob die Familienangehörigen in diesem Mitgliedstaat wohnen würden. Die Verordnung (EG) Nr. 883/04…
…der Bw. für Juli 2011 nicht zu. Mit Ausnahme des Monates Juli 2011 sei die Bw., wie bereits oben erwähnt, gem. Verordnung (EG) Nr. 883/2004 Artikel 11 Abs. 3 lit. a ununterbrochen nur den österreichischen Rechtsvorschriften unterlegen. Demzufolge habe die Bw. gem. Verordnung (EG…
…Grund der selbstständig ausgeübten Tätigkeit gerichteten Ansprüche gehen somit (allfälligen) durch den Wohnort gegen die Slowakei gerichteten Ansprüchen vor. In diesem Zusammenhang ist auch auf den Beschluss Nr. F1 vom 12. Juni 2009 zur Auslegung des Artikels 68 der VO (EG) Nr. 883/2004 hinzuweisen…
…Juni 2009 zur Auslegung des Artikels 68 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Prioritätsregeln beim Zusammentreffen von Familienleistungen (Amtsblatt Nr. C 106 vom 24.4.2010 S. 0011 - 0012) gelten für die Zwecke des Artikels 68 der…
…von Differenzzahlung durch Nichtanwendung der VO (EWG) 1408/71 bzw. der später erlassenen VO (EG) 883/2004 erkennt. Der Berufung war daher Folge zu geben und der Bescheid vom 17.01.2008 über die Abweisung des Antrages vom 11.10.2007 auf Differenzzahlung aufzuheben. Wien…
…1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 der Kommission vom 15. April 1999 über gemeinsame Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen (VO 800/1999) in Höhe von EUR 4.168,40 sowie nach Art. 52 der VO 800/1999 Zinsen in Höhe von…
…Beschäftigungsverhältnis sowie des gemeinsamen Familienwohnortes in Deutschland ab Mai 2010 die Verordnung (EG) 883/2004 (zuvor die VO EWG 1408/71) zu beachten. Durch diese unionsrechtliche Regelung soll bewirkt werden, dass Personen, die in einem Mitgliedstaat wohnen, jedoch in einem anderen arbeiten, bezüglich der sozialen…
…UFSjournal 2/2008, 36): 1. Ist der Ausbildungsort in einer der Verordnungen des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992 genannt: 1.1. Wird in dieser Verordnung auch die Wohnortgemeinde als Gemeinde genannt, von der die tägliche Hin…
…in einem der Freizügigkeit vorbehaltenen Bereich betätigte, fällt der Bw hinsichtlich des Anspruches auf Familienbeihilfe im Streitzeitraum mangels Freizügigkeit nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung. Da der Bw vorbrachte, dass die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 schon durch die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 abgelöst…
…sei (Art 11 Abs. 3 leg.cit.) Mit der am 1.1.2011 in Kraft getretenen VO Nr 1231/2010 sei die VO Nr, 883/2004 auch für Drittstaatsangehörige für anwendbar erklärt worden. Gem. § 53 Abs. 1 FLAG seien Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens über…
…ist der ständige Aufenthalt eines Kindes in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten..." 2.2 Unionsrecht Nach Artikel 1 Buchstabe i der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates…
…VO (EG) Nr. 883/2004 zu gewähren ist. Strittig ist lediglich für welchen Zeitraum Anspruch auf Gewährung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für die volljährige Tochter T1 besteht. Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 in der Fassung des BGBl. I Nr. 90/2007 haben…
…aus, da die Auslegung des Begriffes "Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort" in § 2 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr. 624/1995, i. d. F. BGBl. II Nr. 449/2001, Gegenstand…
…aus, da die Auslegung des Begriffes "Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort" in § 2 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr. 624/1995, i. d. F. BGBl. II Nr. 449/2001, Gegenstand…
…aus, da die Auslegung des Begriffes "Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort" in § 2 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr. 624/1995, i. d. F. BGBl. II Nr. 449/2001, Gegenstand…