Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der MX, GebDat, Adresse, vertreten durch Gabler Gibel und Partner, Rechtsanwälte, 1010 Wien, Stallburggasse 4, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1, vertreten durch ADir RR Stefan Nemeth, betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe…
…Juli 2010 betreffend Einkommensteuer 2003 bis 2007 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin erzielte in den gegenständlichen Jahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Auslandsbeamtin sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von zwei Liegenschaften in Österreich. Am 7…
… 26 Abs. 3 BAO entgegen, da durch diese Gesetzestelle unabhängig von einem allenfalls noch im Inland bestehenden Wohnsitz auch der gewöhnliche Aufenthalt eines derartigen Auslandsbeamten und auch seiner Familienangehörigen, als im Inland gelegen bestimmt wird, weswegen bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen ein Anspruch des BW…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Claudia Nowohradsky, Steuerberaterin, 2193 Wilfersdorf, Eschengasse 11, vom 12. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 17. April 2008 betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Die Berufung wird als…
…ist. Gemäß § 26 Abs. 3 BAO werden in einem Dienstverhältnis zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes stehende österreichische Staatsbürger, die ihren Dienstort im Ausland haben (Auslandsbeamte), wie Personen behandelt, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt am Ort der die Dienstbezüge anweisenden Stelle haben. Das gleiche gilt für…
… 26 Abs. 3 eine Sonderregelung, die lautet: In einem Dienstverhältnis zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts stehende österreichische Staatsbürger, die ihren Dienstort im Ausland haben (Auslandsbeamte), werden wie Personen behandelt, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt am Ort der die Dienstbezüge anweisenden Stelle haben. Das gleiche gilt…