…Strafaufschub bis Ende September 2014 mit der Begründung, dass sich ihre Situation nicht geändert habe und ihre Ausbildung voraussichtlich bis September 2014 dauern werde, da sie das zweite Ausbildungsjahr wiederholen habe müssen, bedingt durch gesundheitliche Fehlstunden. Gleichzeitig werde eine verbindliche Schulbesuchsbestätigung der Schuloberin, Frau B.…
…bestehe. Bei studierenden Kindern sei eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn diese die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester ODER die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten würden. Wie den zur Vorlage gebrachten Urkunden zweifelsfrei entnommen werden könne…
…in Rede stehende Masterstudium vor. Er berufe sich auch auf das "im FLAG erwähnte Ausbildungsjahr". Das Finanzamt legte die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Im vorliegenden Fall steht an Sachverhalt fest, dass der volljährige Sohn des…
…die sich auf die, der Neigung und Persönlichkeit der Tochter entsprechende Berufsausbildung konzentriert. Dieses Ausbildungsjahr diente der intensiven Nutzung jener speziellen Lehrinhalte, die die Tochter der Bw. an einer Schule in Österreich in einer derart komprimierten und zielgerichteten Form nicht hätte erlangen können. Aus dem…
…bis September 2012 bezogenen Beträge mit folgender Begründung zurück: "Nach einem Studienwechsel nach dem jeweils 3. inskribierten Semester (oder zweitem Ausbildungsjahr) besteht Anspruch auf Familienbeihilfe erst dann, wenn die oder der Studierende in dem nunmehr gewählten Studium so viele Semester wie in den vor dem…
…nicht vor, wenn die oder der Studierende das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder das Studium nach dem jeweils dritten fortgesetzt gemeldeten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat und nicht die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden. Im…
…Zeitraum "ab Oktober 2009" mit folgender Begründung ab: "Nach einem Studienwechsel nach dem jeweils 3. inskribierten Semester (oder zweitem Ausbildungsjahr) besteht Anspruch auf Familienbeihilfe erst dann, wenn die oder der Studierende in dem nunmehr gewählten Studium so viele Semester wie in den vor dem Studienwechsel…
…80) zurückgefordert. Begründung: "Nach einem Studienwechsel nach dem jeweils 3. inskribierten Semester (oder zweitem Ausbildungsjahr) besteht Anspruch auf Familienbeihilfe erst dann, wenn die oder der Studierende in dem nunmehr gewählten Studium so viele Semester wie in den vor dem Studienwechsel betriebenen Studien zurückgelegt hat. Es…
…Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. ...... Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl…
…Die Kursteilnehmerin hat die Abschlussprüfung bestanden und gelte auf Grund der Ausbildung als "Geprüfte zahnärztliche Assistentin". Die Bw. legte das Rundschreiben für den 32. Ausbildungslehrgang für zahnärztliche Helferinnen 2007/2008 vor. Handschriftlich wurde von der Bw. bekanntgegeben, dass ihre Tochter keine Prüfung mehr ablegen müsse…
…20) zurückgefordert. Begründung: "Nach einem Studienwechsel nach dem jeweils 3. inskribierten Semester (oder zweitem Ausbildungsjahr) besteht Anspruch auf Familienbeihilfe erst dann, wenn die oder der Studierende in dem nunmehr gewählten Studium so viele Semester wie in den vor dem Studienwechsel betriebenen Studien zurückgelegt hat. Es…
…Begründung zurück, dass nach einem Studienwechsel nach dem jeweils 3. inskribierten Semester (oder zweiten Ausbildungsjahr) ein Anspruch auf Familienbeihilfe dann bestehe, wenn die oder der Studierende in dem nunmehr gewählten Studium so viele Semester wie in den vor dem Studienwechsel betriebenen Studien zurückgelegt habe. Es…
…b FLAG 1967. Dieser besagt unter anderem, dass die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschritten werden darf. Ich fasse Ihre Begründung daher so auf, dass sich mein Sohn M im…
…2011. E. absolvierte 2010/11 die Ausbildung zur Seelsorgerin am Islamischen Institut in Österreich. Die Ausbildung dauert 4 Jahre; ein Ausbildungsjahr umfasst den Zeitraum von Oktober bis Ende Juni/Anfang Juli des Folgejahres. Die Feiertage und Semesterferien richten sich nach österreichischem Schulrecht. E. besuchte die…
…2009 abgewiesen. Begründung: "Nach einem Studienwechsel nach dem jeweils 3. inskribierten Semester (oder zweitem Ausbildungsjahr) besteht Anspruch auf Familienbeihilfe erst dann, wenn die oder der Studierende in dem nunmehr gewählten Studium so viele Semester wie in den vor dem Studienwechsel betriebenen Studien zurückgelegt hat. Es…
…StudFG) verwiesen. Gemäß § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn der Studierende das Studium nach dem jeweils dritten fortgesetzt gemeldeten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat. Gemäß § 17 Abs. 4 StudFG in der geltenden Fassung (BGBL. I Nr…
…verwiesen. Gemäß § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn der Studierende das Studium nach dem jeweils dritten fortgesetzt gemeldeten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat. Gemäß § 17 Abs. 4 StudFG in der geltenden Fassung (BGBl. I Nr.76…
…verwiesen. Gemäß § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn der Studierende das Studium nach dem jeweils dritten fortgesetzt gemeldeten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat. Gemäß § 17 Abs. 4 StudFG in der geltenden Fassung (BGBl. I Nr.76…
…2009 bereits bezogene Familienbeihilfe sowie der Kinderabsetzbetrag zurückgefordert. In der gegen den Bescheid eingebrachten Berufung wurde die Aufhebung des Bescheides beantragt und dies sinngemäß folgendermaßen begründet: Da die Tochter während des ersten Ausbildungsjahres oftmals an Erkrankungen litt und im März 2009 der Blinddarm entfernt wurde…
…nicht vor, wenn die oder der Studierende das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder das Studium nach dem jeweils dritten fortgesetzt gemeldeten Semesters (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat oder nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen hat, bis zum…