…Jänner 2005 einen inländischen, nunmehr an nämlicher Adresse ihres Hauptauftraggebers der FAKEG befindlichen Hauptwohnsitz innehat, übt via Gewerbeschein eine Reinigungstätigkeit aus. Die Bw. selbst wird je nach Arbeitsanfall und auf telefonische Order tätig, wobei im Krankheitsfall die Arbeit zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen ist. Die…
…Bau-, Grund- und Fensterreinigung. Die Aufträge für den jeweiligen Arbeitstag erhält Herr K laut Niederschrift vom 16. Mai 2006 immer bei Dienstantritt von Herrn D oder Herrn H. Die Arbeitszeit beträgt täglich zwischen 8 und 10 Stunden. Als Entlohnung wurden brutto 8,00 bis 10…
…genutzten Teil der Liegenschaft lag. Anlässlich einer bei der Z-GmbH durchgeführten Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass sie "Lieferverbindlichkeiten" gegenüber der Bw in Höhe von 634.063,00 S auswies, der Reinigungs- und Transportleistungen der Bw für die Z-GmbH zugrunde lagen. Das Finanzamt erließ in…
…Ausübung der Hausbetreuung, bestehend in der Durchführung einfacher Reinigungstätigkeiten einschließlich objektbezogener einfacher Wartungstätigkeiten, vorzuweisen. XY hatte mit Herrn DB und Herrn BV einen Stundenlohn von € 8,00 ausverhandelt und auch schon ausbezahlt. Weiters stellte ihnen XY den firmeneigenen Klein-LKW für die Anreise von…
…Gewerbeberechtigung gewesen und Herr BV hatte lediglich eine Gewerbeberechtigung für die Ausübung der Hausbetreuung, bestehend in der Durchführung einfacher Reinigungstätigkeiten einschließlich objektbezogener einfacher Wartungstätigkeiten, vorzuweisen. Der Bf hatte mit Herrn DB und Herrn BV einen Stundenlohn von € 8,00 ausverhandelt und auch schon ausbezahlt…
…Der Bw. erhob Berufung: "Die Verordnungen der Europäischen Union zur Systeme der sozialen Sicherheit betreffen nicht nur Arbeitnehmer, aber sehr wohl auch die selbständig Tätigen. Mein Gewerbeschein wurde von österreichischer Behörde ausgestellt, mit der Gewerbeberechtigung sind etliche Kosten und Ausgaben wie Steuer, Sozialversicherungsbeiträge, Grundumlage gebunden…
…Auftraggeber werde bestimmt wo, wie und wie lange die Arbeit ausgeführt werden soll. Für die Ausübung des Gewerbes benötige sie Reinigungsmittel, Besen, Staubsauger, Bürsten, Staublappen. Das Arbeitsmaterial werde vom Auftraggeber oder von ihr zur Verfügung gestellt. Sie kaufe die Arbeitsmaterialien bei Bipa, DM oder Billa…
…und bringt für ihren Standpunkt vor, einen Gewerbeschein, eine Steuernummer und eine gewerbliche Krankenversicherung zu haben. Weiters betreibe sie ihre Tätigkeit in einer typischen Einzelfirma, bekomme Bestellungen von ihren Kunden und stelle in der Folge die erbrachte Leistung in Rechnung. Sie zahle alle Kosten aus…
…Jänner 2005 einen inländischen, nunmehr an nämlicher Adresse ihres Hauptauftraggebers der FAKEG befindlichen Hauptwohnsitz inne hat, übt via Gewerbeschein Reinigungstätigkeiten aus. Die Bw. selbst wird je nach Arbeitsanfall und auf telefonische Order tätig, wobei im Krankheitsfall die Arbeit zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen ist. Die…
…an unternehmerischen Entscheidungen teilnimmt; dazu genügt allerdings die Ausübung der Gesellschaftsrechte, wenn sie wenigstens dem Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrecht des Kommanditisten angenähert sind (Doralt, EStG, § 23 Tz 218). Der Ausschluss eines Kommanditisten von der Geschäftsführung beeinträchtigt seine Mitunternehmerstellung nicht. Diesbezüglich ist festzustellen, dass der gegenständliche…
…Wiederholung der im Dienstvertrag vereinbarten Tätigkeiten kommen muss. Die von der Berufungswerberin als Einzelleistungen angesehenen Tätigkeiten des Hausbetreuers stellen auf Grund des auf Dauer ausgerichteten Arbeitsverhältnisses im Zusammenhalt mit den oben dargestellten Umständen in Wahrheit Dauerleistungen dar. In einem Werkvertrag wird hingegen die Verpflichtung zur…
…essentiellen für die Funktion eines von der Berufungswerberin betriebenen Baugewerbes unbedingt erforderlichen Bestandteil darstellt, weswegen schon aus diesem Grund die ausschließlich als Hilfsarbeiter tätigen Personen als in den Organismus der Berufungswerberin eingegliedert anzusehen waren. Bezüglich der in der Berufung genannten Gewerbescheine der tätigen Personen ist…
…Frau-X aufgrund eines vorgelegten Gewerbescheines auf Werkvertragsbasis beschäftigt sei. Frau-X reinige etwa viermal in der Woche die Räumlichkeiten in der Firma. Dabei würden die Arbeiten entweder in der Früh oder am späteren Nachmittag durchgeführt. Die Putzmittel würden von der Firma ebenso zur Verfügung…