…und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Die von der Bw. geltend gemachten Kosten für den Erwerb des Canyoning Führerscheines stehen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Raft- und Schluchtenführerin und erfüllen damit auch die Voraussetzungen, die für…
…zwischen beruflichen und privaten Interessen nicht ermöglicht, und die derartige Aufwendungen aus ihrem bereits versteuerten Einkommen tragen müssen. Das in NLP-Kursen vermittelte Wissen ist eher von allgemeiner Art und nicht nur für die Berufgruppe der Lehrer vorgesehen. Nach dem Rechtsverständnis des unabhängigen Finanzsenates kann…
…88/14/0002 erkannt hat, ist bei derartigen Reisen ein strenger Maßstab anzulegen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Kosten einer Auslandsreise den Aufwendungen für die Lebensführung zuzurechnen sind. Es obliegt dem Steuerpflichtigen darzulegen, dass trotzdem steuerlich anzuerkennende Werbungskosten vorliegen. Dies ist anhand der oben genannten…
…88/14/0002 erkannt hat, ist bei derartigen Reisen ein strenger Maßstab anzulegen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Kosten einer Auslandsreise den Aufwendungen für die Lebensführung zuzurechnen sind. Es obliegt dem Steuerpflichtigen darzulegen, dass trotzdem steuerlich anzuerkennende Werbungskosten vorliegen. Dies ist anhand der oben genannten…
…88/14/0002 erkannt hat, ist bei derartigen Reisen ein strenger Maßstab anzulegen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Kosten einer Auslandsreise den Aufwendungen für die Lebensführung zuzurechnen sind. Es obliegt dem Steuerpflichtigen darzulegen, dass trotzdem steuerlich anzuerkennende Werbungskosten vorliegen. Dies ist anhand der oben genannten…
…1 Z 2 lit. a EStG 1988 bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung nicht abgezogen werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen…
…sowie Kosten für ein Arbeitszimmer, die 1981 anfielen, weil der Beschwerdeführer (Bf.) verschiedene Firmen auf ihre Sanierbarkeit hin "durchleuchtete". 1982 wurde er schließlich Geschäftsführer einer dieser Firmen und erzielte daraus auch Einkünfte. Das Höchstgericht rügte die fehlende Untersuchung des Zusammenhanges zwischen den Aufwendungen 1981 und…
…dass diese Aufwendungen keine Werbungskosten darstellten, da diese Ausbildung auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse und nicht derart umfassend sei, dass sie einen Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglichte. Ein Privatpilotenschein sei auch dann nicht abzugsfähig, wenn er für den Berufspilotenschein angerechnet…
…sei der Direktorin und ihr nicht bewusst gewesen. Die Berufungswerberin hätte bei einer bekannten Familie in XXStraße 9 gewohnt. Als Kosten seien Aufwendungen für Frühstück und andere Einkäufe entstanden, zu welchen sie die Familie B eingeladen hätte. Rechnungen hierzu würde es aber nicht mehr geben…
…192,59 € -7.216,00 € | 41.717,22 € | Gesamtbetrag der Einkünfte | 41.717,22 € | Sonderausgaben (§18 EStG 1988): Viertel der Aufwendungen für Personenversicherungen, Wohnraumschaffung und -sanierung, Genussscheine und junge Aktien (Topf-Sonderausgaben) eingeschliffen nach folgender Formel…
…Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2008 beantragte der Berufungswerber (kurz: Bw.) die Kosten der Erlangung eines Privatpilotenscheines in Höhe von € 3.904,- als Fortbildungskosten. Das Finanzamt beurteilte die Aufwendungen nicht als Werbungskosten…
…Auflage, § 20 TZ 22). Im Erkenntnis vom 30. 5. 2001, 2000/13/0163 stellte der Verwaltungsgerichtshof fest, dass es sich bei Aufwendunen für die Sportausübung um Ausgaben handelt, die nach ihrer Art eine private Veranlassung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a…
…| | 3.100,00 | Gesamt | | 183.373,96 Im Einkommensteuerbescheid 2001 anerkannte das Finanzamt hiervon nur ATS 6.896 (3.796 + 3.100), nicht aber die Aufwendungen für die Sprachkurse. Diese seien nur dann als Werbungskosten absetzbar, wenn hierdurch ausschließlich…
…die "Nichtvergleichbarkeit" seines Falles mit den vom Finanzamt für seinen Standpunkt ins Treffen geführten Fällen schon allein deshalb, da sein "Berufsbild als Sportmediziner" eine differenzierte Betrachtungsweise erfordere. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung…
…dies auch dann, wenn die Möglichkeit der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit vom Besitz eines derartigen Führerscheines abhängig ist. Ähnliches gilt für eine zu Vermietungszwecken erworbene Liegenschaft, welche vorübergehend (vorerst) für eigene Wohnzwecke verwendet wird. Auch in diesem Fall steht der Abzugsfähigkeit von anfallenden Aufwendungen § 20…
…nicht anerkannt hat, wird darauf hingewiesen, dass die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als Betriebsausgabe gesondert zu prüfen ist und dass aus einer - allenfalls rechtswidrigen -Vorgangsweise gegenüber Dritten niemand für sich einen Anspruch auf vergleichbares Vorgehen ableiten kann. Es ist daher ohne jegliche Bedeutung, ob das Finanzamt…
…22 mit weiteren Nachweisen). Im Erkenntnis vom 30.5.2001, 2000/13/0163, stellte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) fest, dass es sich bei Aufwendungen für die Sportausübung um Ausgaben handelt, die ihrer Art nach eine private Veranlassung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit…
…dienstliche Anwesenheit des Richteramtsanwärters übersteigt, hat innerhalb der nächsten zehn Wochen ein Ausgleich zu erfolgen." Zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Studienreisen wie der gegenständlichen haben Lehre und Rechtsprechung folgende Grundsätze entwickelt: "Kosten einer In- oder Auslandsreise sind Aufwendungen für die Lebensführung, außer sie sind ausschließlich oder…
…1 Z 2 lit. a EStG 1988 bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung nicht abgezogen werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen…
…88/14/0002 erkannt hat, ist bei derartigen Reisen ein strenger Maßstab anzulegen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Kosten einer Auslandsreise den Aufwendungen für die Lebensführung zuzurechnen sind. Es obliegt dem Steuerpflichtigen darzulegen, dass trotzdem steuerlich anzuerkennende Werbungskosten vorliegen. Dies ist anhand der oben genannten…