…beantragt. In der teilweise stattgebenden Berufungsvorentscheidung (BVE) wurden die Besteuerungsgrundlagen lt. Erklärung angesetzt. Die Aufwendungen für die Heimkosten der Mutter wurden zwar als außergewöhnliche Belastung anerkannt, blieben aber ohne steuerliche Auswirkung, da der Selbstbehalt in Höhe von 8.089,89 € nicht überschritten war Im…
…1 Z. 2 Iit d EStG nicht abzugsfähig." Im Zuge des Vorlageantrages an die Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung wurde ergänzend eingewendet: "Ad Arbeitszimmer Gemäß § 16 Abs. 1 EStG sind Werbungskosten Kosten zur Aufwendung, zur Erwerbung, Sicherung oder Einhaltung der Einnahmen. Werbungskosten sind bei der…
…abzugsfähigen Ausbildungskosten im Sinne des § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 vor. Aber die geltend gemachten Aufwendungen stellen aus folgenden Gründen auch keine Fortbildungsmaßnahme dar. Der Steuerpflichtige ist als Seelsorger und Bezirksvorstand in einer Kirche in R tätig. Pfarrer ist ein in christlichen Kirchen…
…eine außergewöhnliche Belastung vorliegt. Strittig ist lediglich die Frage, ob die Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung mit oder ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes erfolgt. Es wird auch seitens des Bw nicht bestritten, dass die Aufwendungen, die ohne Selbstbehalt als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden können, im § 34 Abs…
…16 Abs. 1 Z 7 leg. cit. können nur Aufwendungen für typische Berufskleidung finden, also für solche Kleidung, die sich nicht für die Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung eignet. Mit der Begrenzung auf typische Berufskleidung soll der Werbungskostenabzug auf solche Berufskleidung beschränkt werden, bei…
…Kenntnisse und Fähigkeiten im ausgeübten Beruf dienen würde. Diese Kriterien würden bei der vorliegenden Fortbildung auf jeden Fall vorliegen. Nach RZ 359 der Lohnsteuerrichtlinien seien Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nichtberufstätigen Personen von allgemeinem Interesse seien, oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen würden…
…damals zuständigen Finanzamtes, aus dessen Begründung ersichtlich ist, dass 50 Prozent der Aufwendungen für CD's und Konzertkarten berücksichtigt worden waren. Über Vorhalt des Finanzamtes wurden die Belege für die Anschaffungen der CD's und die Konzertkarten vorgelegt. Der Bw führte begleitend aus, dass er…
…wäre eine rückwirkende Berücksichtigung (§ 295a BAO) möglich..." Die Bw. brachte gegen die Einkommensteuerbescheide 2008 und 2009 Berufung ein und begründete diese wie folgt: "Gemäß Rz 358 LStR sind Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder Umschulung…
…der Umstand, dass bloß die Möglichkeit von Einkünften aus Vermietung besteht. Voraussetzung einer Berücksichtigung von Aufwendungen und Vorsteuern vor der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist, dass die ernsthafte Absicht zur späteren Erzielung positiver Einkünfte (auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger, über die…
…Nicht als für das Unternehmen ausgeführt gelten gemäß Abs. 2 Z 2 lit. a dieser Gesetzesstelle Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren, deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen) im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 1 bis 5 des EStG 1988 oder der §§ 8 Abs…
…anerkannt. Begründend führte das Finanzamt an, dass trotz Aufforderung benötigte Unterlagen nicht vorgelegt worden seien. Es seien daher Aufwendungen nur insoweit berücksichtigt worden, als Beweismittel vorgelegen seien. Die fristgerecht eingebrachte Berufung vom 8. Juli 2010 richtete sich gegen die nicht anerkannten Werbungskosten und Sonderausgaben. In…
…Berufungswerber (Bw), der Pensionseinkünfte bezieht, machte im Jahr 2011 Werbungskosten, darunter Aufwendungen für ein Arbeitszimmer, in Höhe von 2.840,00 € geltend, denen das Finanzamt unter Hinweis auf das ausschließliche Vorliegen von Pensionsbezügen im angefochtenen Bescheid die Anerkennung versagte. 1. In der Berufung bringt…
…eine Ärztin, machte in ihren elektronisch eingereichten Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2009 und 2010 ua. Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Besuch von Fortbildungsveranstaltungen [2009: Ärztetage Grado: 2.245,02 €; Notarztkurs Bad Hofgastein: 670,74 €; 2010: Ärztetage Grado: 1.502,52 €…
…2012 die beantragten Reisekosten nicht und begründete dies damit, dass die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch den Verkehrsabsetzbetrag und das Pendlerpauschale berücksichtigt wurden. Dagegen erhob die Berufungswerberin die Berufung mit der Begründung, dass das beantragte Kilometergeld für Fahrten an einem…
…beantragten Reisekosten nicht und begründete dies damit, dass die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch den Verkehrsabsetzbetrag und das Pendlerpauschale von 319,50 € berücksichtigt wurden. Dagegen erhob die Berufungswerberin die Berufung mit der Begründung, dass das beantragte Kilometergeld für Fahrten…
…beantragten Reisekosten nicht und begründete dies damit, dass die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch den Verkehrsabsetzbetrag und das Pendlerpauschale von 342,00 € berücksichtigt wurden. Dagegen erhob die Berufungswerberin die Berufung mit der Begründung, dass der Entfernungssockel für Fahrten an…
…43 Fahrten à 250 km, einfache Fahrtstrecke 125 km) als außergewöhnliche Belastung geltend. Das Finanzamt versagte im Einkommensteuerbescheid 2008 den begehrten Fahrtkosten den Abzug. Diese Aufwendungen seien nicht als außergewöhnlich zu qualifizieren, da diese Kosten im Rahmen der normalen Lebensführung anfallen, die einer Vielzahl von…
…den Parteien des verwaltungsbehördlichen Verfahrens besteht darüber, ob die von ihm getragenen Aufwendungen für Trainingsfahrten mit seinem Diensthund in der Freizeit als Werbungskosten abzugsfähig sind. Während das Finanzamt die Anerkennung dieser Ausgaben als Werbungskosten im Wesentlichen mit der Begründung verneint, "die sehr detaillierten Regelungen der…
…Gruppen - insbesondere Bubengruppen. Er war außerdem beim AAE (Beratungsdienst beim aa) als Gewaltberater tätig. In seiner elektronisch eingereichten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2008 machte der Berufungswerber ua. Aufwendungen (Seminarkosten, Nächtigungs- und Verpflegungskosten und Fahrtkosten) im Zusammenhang mit dem Besuch der Seminare ""L, "Mann…
…zugelassen. Die Reisekosten wurden mit der Begründung nicht anerkannt, dass Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch den Verkehrsabsetzbetrag sowie durch ein allenfalls zustehendes Pendlerpauschale abgegolten seien. Der als außergewöhnliche Belastung geltend gemachte Betrag wurde zwar als solcher anerkannt, konnte jedoch nicht berücksichtigt werden…