…der Höhe von mehr als 500.000,-- € gemäß § 231 BAO ausgesetzt, sodass diese Abgabenrückstände nicht am Konto ersichtlich waren. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kommt den Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechtes der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zu ( vgl. insbesondere VwGH, 19.3.1997…
…KO gelten betagte Forderungen im Konkurse als fällig. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 19.3.1997, 96/16/0052) kommt den Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechtes der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zu. Die Zahlungs- und Exekutionssperre des § 10 KO schließt die abgabenrechtliche Verrechnung…
…im Sinne des § 216 BAO zugänglich. Es war daher zu prüfen, ob eine konkursrechtliche Verrechnungsbestimmung zur Anwendung gelangen könnte, da im Konkurs- oder Ausgleichsverfahren den Aufrechnungsvorschriften von Konkurs- und Ausgleichsordnung Vorrang vor den Verrechnungsvorschriften des § 214 BAO zukommt. Nach § 19 Abs. 1 KO brauchen Forderungen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Ludwig Kreil und die weiteren Mitglieder Mag. Alfred Zinöcker, Dr. Ernst Grafenhofer und Mag. Waltraud Schirz im Beisein der Schriftführerin Veronika Schauer über die Berufung der T-GmbH, vertreten durch P, vom 21. Juni 2004 gegen…
…Daraus ergebe sich, dass die strittige Abgabengutschrift zur Gänze in den nachkonkurslichen Zeitraum falle. Nach ständiger Judikatur des VwGH käme den Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechtes der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zu. Hinsichtlich des Zeitpunktes der Entstehung des Abgabenanspruchs vertrete er die Ansicht, bei Gutschriften…
…sonstige Gutschriften, einschließlich des Schicksals der entstandenen Guthaben regeln, ist die vom Finanzamt vorgenommene Verrechnung rechtmäßig. Darüber hinaus ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu beachten, dass den Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechtes der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zukommt (vgl. z. B. VwGH 29…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Schuldnerberatung Tirol, gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein betreffend Abrechnung (§ 216 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig…
…Abs. 8 BAO laut Gesetzeswortlaut (vgl. "ist zu verrechnen") um eine zwingende Bestimmung handelt. In Insolvenzfällen wie vorliegend kommt nach einschlägiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes jedoch den insolvenzrechtlichen Aufrechnungsvorschriften Vorrang gegenüber den Verrechnungsregeln der BAO zu (VwGH 29.1.2004, 2000/15/0046; 19.3.1997…
…ausgesprochen hat, dass die Tilgung einer Forderung mit Zugang der Aufrechnungserklärung rückwirkend in dem Zeitpunkt eintritt, in dem die Forderungen einander erstmals aufrechenbar gegenübergestanden sind. Standen Forderungen einander bereits bei Konkurseröffnung aufrechenbar gegenüber, hindern weder die konkursrechtlichen Aufrechnungsvorschriften (§§ 19, 20 KO) noch andere, insbesondere abgabenrechtliche…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch I-GmbH, gegen den Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO) des Finanzamtes Baden Mödling vom 13. Juni 2005 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Auf Grund des Antrages vom 5. Jänner 1999 wird festgestellt, dass die…
…von € 281,02 sowie der Umsatzsteuerzahllasten aufgrund der Voranmeldungen für die Zeiträume 02/2008 bis 05/2008 und 08/2008. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt den Aufrechnungsvorschriften der Konkursordnung (KO) der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zu (vgl VwGH 19.3.1997…
… 14 Abs. 2 IO gelten betagte Forderungen im Insolvenzverfahren als fällig. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 19.3.1997, 96/16/0052) kommt den Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechtes der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zu. Die Zahlungs- und Exekutionssperre des § 10 IO schließt…
…zuvor angeführte Widerruf einer Löschung Einkommensteuer 2003 im Betrag von € 6.589,71 sei zu Unrecht erfolgt und zu Unrecht gebucht worden. Nach ständiger Judikatur des VwGH kommt den Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechtes der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zu (VwGH 29.1.2004…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der ST, vertreten durch FR, vom 13. Juni 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 8. Juni 2005 betreffend Rückzahlung eines Guthabens gemäß § 239 BAO und Abrechnung entschieden: Die Berufung wird als…
…Abgabenanspruch im Wege von Vorauszahlungen schon früher entstanden ist, entstand die Einkommensteuergutschrift für das Jahr 2009 mit Ablauf des Kalenderjahres 2009 und damit vor Konkurseröffnung (24. August 2010). Entgegen der Auffassung des Bw ergibt sich damit aus den Aufrechnungsvorschriften der §§ 19 und 20 IO nicht…
… 14 Abs. 2 IO gelten betagte Forderungen im Insolvenzverfahren als fällig. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 19.3.1997, 96/16/0052) kommt den Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechtes der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zu. Die Zahlungs- und Exekutionssperre des § 10 IO schließt…
…im Sinne des § 216 BAO zugänglich. Es war daher zu prüfen, ob eine konkursrechtliche Verrechnungsbestimmung zur Anwendung gelangen könnte, da im Konkurs- oder Ausgleichsverfahren den Aufrechnungsvorschriften von Konkurs- und Ausgleichsordnung Vorrang vor den Verrechnungsvorschriften des § 214 BAO zukommt. Nach § 19 Abs. 1 IO brauchen Forderungen…
…zu den Insolvenzgesetzen, §§ 19, 20 KO, Rz 14). Der Verwaltungsgerichtshof vertritt zwar in ständiger Rechtsprechung (zB VwGH 26.4.1993, 92/15/0012) die Auffassung, dass den Aufrechnungsvorschriften der IO (insbesondere §§ 19, 20) der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der §§ 214 ff. BAO zukommt. Der offenbar…
…Umbuchung durch die Abgabenbehörde im Sinne des § 59 Abs. 1 AbgEO nicht erfolgen kann. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kommt den Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechtes der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zu (vgl. VwGH 29.1.2004, 2000/15/0046 und die dort zitierte Vorjudikatur…
…im Sinne des § 216 BAO zugänglich. Es war daher zu prüfen, ob eine konkursrechtliche Verrechnungsbestimmung zur Anwendung gelangen könnte, da im Konkurs- oder Ausgleichsverfahren den Aufrechnungsvorschriften von Konkurs- und Ausgleichsordnung Vorrang vor den Verrechnungsvorschriften des § 214 BAO zukommt. Nach § 19 Abs. 1 Konkursordnung brauchen Forderungen…