…angefochtene Berufungsvorentscheidung unter Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde erster Instanz aufzuheben. Im Rahmen dieser Ermessensübung war einerseits der Umfang der erforderlichen Sachverhaltsermittlungen unter etwaiger Einbeziehung der Betriebsprüfungsstelle des Finanzamtes hinsichtlich der Körperschaftssteuer, der auslandsbezogene Sachverhalt, sowie der Sitz der W.H. GmbH und deren …
…erstinstanzliche Erkenntnis aufzuheben und die Sache zur Verfahrensergänzung im verbundenen Verfahren an die erste Instanz zurückzuverweisen. Damit ist bereits der Fortgang des weiteren Verfahrens aufgezeigt: Gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses unter Zurückverweisung der Sache…
…durchzuführen. Im Hinblick auf den Umfang der vorzunehmenden Verfahrensergänzungen war der Aufhebung der Vorrang vor der Vornahme zweitinstanzlicher Ermittlungen zu geben. Die Berufungsbehörde sieht sich deshalb dazu veranlasst, die angefochtenen Bescheide gemäß § 289 Abs. 1 BAO aufzuheben und die Rechtssache zur ergänzenden Sachverhaltsermittlung und neuerlichen…
…1. Instanz zur neuerlichen Entscheidung und Ergänzung des Verfahrens zurückverweisen, e) in jedem Fall eine mündliche Verhandlung anberaumen. In der mündlichen Verhandlung vom 16. April 2013 wurde zunächst über das Thema Verjährung gesprochen. Allgemein war man sich einig, dass nur Anmeldungen aus dem Parallelverfahren, ZRV…
…Zurücknahme kann auch noch im Berufungsverfahren erfolgen (Stoll, BAO, 2915). Wenn ein Bescheid über einen Antrag abspricht und eben dieser Antrag in der Folge zurückgezogen wurde, fällt die Grundlage für den Bescheid weg. Der bekämpfte Bescheid hätte damit nicht ergeben dürfen und ist aufzuheben (siehe…
…Ermessen" hinsichtlich der Aufhebung anbelangt, ist es nicht im Sinn des Gesetzes, wenn die Berufungsbehörde, statt ihre (umfassende) Kontrollbefugnis wahrnehmen zu können, jene Behörde ist, die erstmals den entscheidungswesentlichen Sachverhalt ermittelt und einer Beurteilung unterzieht. Ist eine abschließende Klärung des Sachverhaltes im Rahmen einer mündlichen…
…der Beschwerde, in welcher er wiederum nichts Neues bezüglich der Vollstreckung vorbrachte und beantragte die Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung. Am 9. Dezember 2003 teilte Herr Rechtsanwalt Dr. Aflenzer mit, dass er vom Bf. mit der rechtsfreundlichen Vertretung im gegenständlichen Verfahren beauftragt worden ist. Gleichzeitig gab…
…durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Durch die Aufhebung der…
…Abs. 1 dritter Satz BAO). Zur Ermessensübung hinsichtlich der Aufhebung ist zu sagen, dass es nicht im Sinn des Gesetzes ist, wenn die Berufungsbehörde, statt ihre (umfassende) Kontrollbefugnis wahrnehmen zu können, jene Behörde ist, die erstmals den entscheidungswesentlichen Sachverhalt ermittelt und einer Beurteilung unterzieht. Von…
…Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen im Sinne des § 115 Abs. 1 BAO unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Durch die Aufhebung des…
…lediglich der Heizöltank im Ausmaß von 30.000 Litern habe der Lagerung des Heizöls gedient, wofür auch die Erklärung des MiK vom 24. April 2011 - die er als Zeuge vernommen bestätigen sollte - spricht, der Heizöl in einen und Gasöl in einen oberirdischen Tank abgefüllt haben…
…die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid erlassen werden oder eine Bescheiderteilung unterbleiben hätte können. Im weiteren Verfahren…
…resultierenden gesetzlichen Auftrag im Berufungsverfahren nicht entsprochen hat und dieser Mangel im Verfahren vor dem UFS nicht sanierbar ist, war spruchgemäß zu entscheiden. Im streitgegenständlichen Fall ist die Berufungsvorentscheidung aufzuheben, weil diese aufgrund der unterbliebenen Mängelbehebung im erstinstanzlichen Rechtsmittelverfahren rechtswidrig ist. Die Aufhebung des Erstbescheides…
…erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Gemäß § 289 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung…
…weitergeleitet wurde, liegt uns bis zum heutigen Tag weder eine Erstattung noch ein Bescheid vor. Dem Begleitschreiben beigefügt war die Kopie eines undatierten und nicht unterfertigten, aber sonst ausgefüllten amtlichen Formulars U 5 ("Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer für nicht im Inland ansässige Unternehmer"). Als…
…Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen im Sinne des § 115 Abs. 1 BAO unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Durch die Aufhebung des…
…gemäß § 206 BAO vom 19.3.2009 entschieden: Die angefochtenen Bescheide und die Berufungsvorentscheidungen werden gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Begründung Im berufungsgegenständlichen Fall ist strittig, ob der…
…resultierenden gesetzlichen Auftrag im Berufungsverfahren nicht entsprochen hat und dieser Mangel im Verfahren vor dem UFS nicht sanierbar ist, war spruchgemäß zu entscheiden. Im streitgegenständlichen Fall ist die Berufungsvorentscheidung aufzuheben, weil diese aufgrund der unterbliebenen Mängelbehebung im erstinstanzlichen Rechtsmittelverfahren rechtswidrig ist. Die Aufhebung des Erstbescheides…
…resultierenden gesetzlichen Auftrag im Berufungsverfahren nicht entsprochen hat und dieser Mangel im Verfahren vor dem UFS nicht sanierbar ist, war spruchgemäß zu entscheiden. Im streitgegenständlichen Fall ist die Berufungsvorentscheidung aufzuheben, weil diese aufgrund der unterbliebenen Mängelbehebung im erstinstanzlichen Rechtsmittelverfahren rechtswidrig ist. Die Aufhebung des Erstbescheides…
…Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Im weiteren Verfahren…