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UFSS RV/0591-S/12Aufhebung und Zurückverweisung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2012

… 256 Abs. 3, § 274) zu erklären, so kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender…

UFSW RV/1763-W/04Aufhebung und Zurückverweisung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid15.11.2004

…Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen im Sinne des § 115 Abs. 1 BAO unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Durch die Aufhebung des…

UFSW RV/2573-W/13Aufhebung und Zurückverweisung wegen vom Finanzamt nicht durchgeführter jedoch erforderlicher Sachverhaltsermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid13.11.2013

…den außergewöhnlichen Aufwendungen sei in diesem Zusammenhang nicht ausschlaggebend. Rechtlich folgt: Gemäß § 289 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs…

UFSS RV/0230-S/13Aufhebung und Zurückverweisung - Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2013

…Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung, wenn diese weder zurückzuweisen noch als zurückgenommen oder als gegenstandslos zu erklären ist, durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs…

UFSW RV/0713-W/13Aufhebung und Zurückverweisung wegen fehlender Ermittlungen hinsichtlich des FB-Anspruches eines im Inland beschäftigten türkischen Staatsbürgers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2013

… 256 Abs. 3, § 274) zu erklären ist, die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder…

UFSL RV/0952-L/12Aufhebung und Zurückverweisung, wenn der Ermittlungsstand derart lückenhaft ist, dass noch umfangreiche Ermittlungen durchzuführen sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid14.02.2013

…erscheint eine Bescheidaufhebung gem. § 289 Abs. 1 BAO zweckmäßig. Nach dieser Bestimmung kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides .....unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein…

UFSL RV/0525-L/09Aufhebung und Zurückverweisung, wenn im Rahmen einer Außenprüfung ohne Feststellung von Verkürzungen ein Sicherheitszuschlag verhängt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2012

…durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1 BAO) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Durch die Aufhebung…

UFSS RV/0594-S/09Aufhebung und Zurückverweisung, da keine Ermittlungen getätigt wurden
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid24.10.2012

…kann die Abgabenbehörde II. Instanz, wenn die Berufung weder zurückzuweisen noch als zurückgenommen oder als gegenstandslos zu erklären ist, durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde I. Instanz erledigen, wenn Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein…

UFSS RV/0560-S/08Aufhebung und Zurückverweisung wegen fehlender Sachverhaltsermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2012

…Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen ( § 115 Abs. 1 BAO ) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Die - nach der obigen Judikatur - erforderlichen und…

UFSS RV/0069-S/08Aufhebung und Zurückverweisung auf Grund fehlender Sachverhaltsfeststellungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2012

…der Prüfung der Kfz-Steuerpflicht der Aufhebung der Vorrang vor der Vornahme zweitinstanzlicher Ermittlungen zu geben, sodass auch die Bescheide betreffend diese Abgabe für die Zeiträume 7-12/2003, 1-12/2004, 2005, 2006 und 1-8/2007 unter Zurückverweisung der Sache zur Entscheidung an…

UFSZ3K ZRV/0320-Z3K/10Aufhebung und Zurückverweisung, weil die Frage, wer Beitragsschuldner nach dem ALSAG ist, nicht ordnungsgemäß ermittelt wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid12.01.2012

…oder als gegenstandslos zu erklären, so kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz gemäß § 289 Absatz 1 BAO die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders…

UFSW RV/2707-W/08Aufhebung und Zurückverweisung wegen fehlender Ermittlungen des Finanzamtes hinsichtlich der Art der Beschäftigung eines polnischen Staatsbürgers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2011

…Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen im Sinne des § 115 Abs. 1 BAO unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Durch die Aufhebung des…

UFSW RV/1020-W/10Aufhebung und Zurückverweisung wegen fehlender Ermittlungen des Finanzamtes betreffend die Art der Beschäftigung eines polnischen Selbstständigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid30.06.2011

…Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen im Sinne des § 115 Abs. 1 BAO unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Durch die Aufhebung des…

UFSL FSRV/0029-L/08Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache an die Erstbehörde zur gemeinsamen Befragung von drei Verdächtigen in einem verbundenen Finanzstrafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.04.2011

…entscheiden. Gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz aber auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält. Die abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht trifft…

UFSG FSRV/0003-G/11Aufhebung und Zurückverweisung einer Finanzstrafsache nach § 161 Abs.4 FinStrG; Notwendigkeit einer ausreichenden Dokumentation des Verfahrens vor dem Spruchsenat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)25.05.2011

…bereits mittels Strafverfügungen gegen den Beschuldigten und gegen den belangten Verband nach § 143 Abs. 1 FinStrG zu beenden. Im Zuge der Berufungsverhandlung haben auch sämtliche Parteien einer Zurückverweisung der Finanzstrafsache zugestimmt, weshalb spruchgemäß dieser Verfahrensvariante der Vorzug zu geben war. Mit der spruchgemäßen Aufhebung nach …

UFSW FSRV/0054-W/10Aufhebung und Zurückverweisung der Sache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG zwecks umfangreicher Ergänzung des (wegen mangelnder Mitwirkung des Beschuldigten) in erster Instanz unvollständig gebliebenen Untersuchungsverfahrens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.03.2011

…deren Wissen und Einverständnis, eine eigenständige unternehmerische Tätigkeit entfaltet und die daraus resultierende Umsätze und Einkünfte vorsätzlich nicht im Rahmen der Umsatz- und Einkommensteuererklärungen 2004-2006 offen gelegt hat, erforderlich ist, verfügt der Unabhängige Finanzsenat gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG die Aufhebung und Zurückverweisung der…

UFSS RV/0658-S/09Aufhebung und Zurückverweisung wegen fehlender Ermittlungen des Finanzamtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid11.01.2010

…Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung, wenn diese weder zurückzuweisen noch als zurückgenommen oder als gegenstandslos zu erklären ist, durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs…

UFSW FSRV/0020-W/09Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG zur Klärung der objektiven und subjektiven Tatseite. Den Abgabenvorschriften und insolvenzrechtlichen Bestimmungen entsprechende Entrichtung und somit der Eintritt der strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeigen im anhängigen Konkursverfahren noch offen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.10.2009

…Deswegen und insbesondere auch auf Grund des Umstandes, dass im gegenständlichen Fall Entscheidungsreife wegen der derzeit noch nicht beurteilbaren strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeigen noch nicht gegeben ist, verfügt der Unabhängige Finanzsenat gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses unter Zurückverweisung der Sache…

UFSL RV/0634-L/07Aufhebung und Zurückverweisung wegen mangelnder Sachverhaltsermittlung betreffend nachträgliche Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2009

… 256 Abs. 3, § 274) zu erklären ist, diese durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben…

UFSW RV/1258-W/07Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid05.05.2009

…§ 274) zu erklären, so kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz gemäß § 289 Abs. 1 BAO die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein…