…dass Asylverfahren, die am 31. Dezember 2005 bereits anhängig waren, noch nach den Bestimmungen des Asylgesetzes 1997 zu Ende zu führen sind. § 55 FLAG 1967 ist in diesem Zusammenhang so zu verstehen, dass § 3 FLAG 1967 in der zitierten Fassung des Fremdenrechtspakets 2005 für Personen…
…dass Asylverfahren, die am 31. Dezember 2005 bereits anhängig waren, noch nach den Bestimmungen des Asylgesetzes 1997 zu Ende zu führen sind. § 55 FLAG 1967 ist in diesem Zusammenhang so zu verstehen, dass § 3 FLAG 1967 in der zitierten Fassung des Fremdenrechtspakets 2005 für Personen…
…Fassung des Fremdenrechtspaketes 2005 für Personen, die vor dem 1. Jänner 2006 einen Asylantrag gestellt haben und deren Asylverfahren am 31. Dezember 2005 noch anhängig war, noch nicht anzuwenden ist. Für den vorliegenden Fall bedeutet dies jedoch, dass im August 2008 das Asylverfahren negativ abgeschlossen…
…da mein Asylverfahren am 31.12.2005 bereits anhängig war, § 3 FLAG 1967 in der Fassung des Fremdenrechtspaketes 2005 nicht zur Anwendung kommt. Da ich im Juli 2009 mehr als 3 Monate beschäftigt war und mich ab April 2010 seit mehr als 60 Monaten im…
…Wenn Asylverfahren am 31.12.2005 noch anhängig war, dann ist § 3 FLAG (alt) anzuwenden (VwGH 2007/15/0170), dh: Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, wenn jemand länger als 3 Monate beschäftigt ist oder seit mindestens 5 Jahren ständigen Aufenthalt hat. Dies wurde vom VwGH (2009…
…erwogen: Wenn ein Asylverfahren am 31.12.2005 noch anhängig war, dann ist § 3 FLAG 1967 (alt) anzuwenden (VwGH 2007/15/0170). FB-Anspruch, wenn länger als 3 Monate beschäftigt oder wenn mind. 5 Jahren ständigen Aufenthalt. Dies wurde von VwGH (2009/16/0208) bestätigt…
…haben daher Asylwerber, die vor 2006 einen Antrag auf Asyl gestellt haben, sehr wohl Anspruch auf Familienbeihilfe, Alleinverdienerabsatzbetrag und Mehrkindzuschlag. Gemäß dem Erkenntnis des VwGH vom 15.1.2008, 2007/15/0170 haben Asylwerber, deren Asylverfahren am 31.12.2005 bereits anhängig war, Anspruch auf…
…Asylgesetzes 1997 abweisenden - Bescheid vom 12.1.2007 abgeschlossen; ab diesem Zeitpunkt läuft das Berufungsverfahren. Im Hinblick auf das am 31.12.2005 anhängige Asylverfahren war daher § 3 FLAG noch in der Fassung des Pensionsharmonisierungsgesetzes, BGBI. I Nr. 142/2004 anzuwenden. Nach dieser Gesetzesnorm galt…
…zum Zeitpunkt der Antragstellung kein offenes Asylverfahren anhängig gewesen sei. Unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung ist jedoch § 3 Familienlastenausgleichsgesetz in der Fassung I Nr. 142/2004 anzuwenden. Dies ergibt sich ausschließlich aus der Tatsache, dass die Asylanträge aller Familienangehörigen am 31.12.2005 anhängig waren…
…Wenn ein Asylverfahren am 31.12.2005 noch anhängig war, dann ist § 3 FLAG (alt) anzuwenden (VwGH 2007/15/0170 ), dh: 2.) FB-Anspruch, wenn länger als 3 Monate beschäftigt oder wenn mind. 5 Jahre ständiger Aufenthalt 3.) Dies wurde von VwGH (2009/16/0208…
…F. Fremdenrechtspaket 2005 § 55 FLAG 1967 zufolge für Personen, denen gegenüber gemäß § 75 AsylG 2005 das Asylverfahren noch nach dem Asylgesetz 1997 abgeführt wird, die also vor dem 1.1.2006 einen Asylantrag gestellt haben und deren Asylverfahren am 31.12.2005 noch anhängig war…
…am 12. September 2008 kein offenes Asylverfahren anhängig war, steht fest, dass der Antrag des Berufungswerbers auf Gewährung der Familienbeihilfe für die Zeit ab 1. Juni 2008 nach der gesetzlichen Regelung des § 3 FLAG in der Fassung des Fremdenrechtspaketes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005…
…Asylverfahren anhängig war, hinsichtlich des Anspruches auf Familienbeihilfe § 3 FLAG in der am 31.12.2005 geltenden Fassung (Pensionsharmonisierungsgesetz) und nicht in der Fassung des Fremdenrechtspakets 2005 anzuwenden ist. Diese Entscheidungen sind im Rechtsinformationssystem "RIS" verfügbar. § 3 Abs 2 FLAG in der bis 31.12…
…Im Jänner 2009 wurde der Berufungswerberin und ihre Familie Asyl gewährt. Dieses Asylverfahren wurde gemäß § 75 Abs 1 Asylgesetz 2005 nach den Bestimmungen des Asylgesetzes 1997 zu Ende geführt, da es bereits am 31.12.2005 anhängig war. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom…
…zweiten Halbjahr 2007 subsidiär Schutz zuerkannt. Das bedeutet, dass ihr Asylverfahren am 31.12.2005 anhängig war, weshalb gemäß § 75 Abs. 1 AsylG 2005 ihr Verfahren noch nach dem AsylG 1997 durchzuführen war. Da der Bw. und ihrem Sohn nicht nach dem AsylG 2005 der…
…hätten, wenn sie den Antrag vor 2006 gestellt hätten. In der Übergangsbestimmung des Asylgesetzes 2005 werde angeordnet, dass Asylverfahren, die am 31. Dezember 2005 bereits anhängig gewesen sind, noch nach den Bestimmungen des AsylG 1997 zu Ende zu führen sind (§ 75 Abs.1 AsylG 2005)…
…und ihren Kindern mit den Erkenntnissen vom 30.09 2008 Asyl gewährt. In dem Erkenntnis hat der Asylgerichtshof ua hat erwogen, dass gemäß § 75 AsylG 2005 BGBl. I Nr. 100/2005 alle am 31. Dezember 2005 anhängigen Verfahren nach den Bestimmungen des Asylgesetzes 1997 zu…
…deren Asylverfahren noch nach dem AsylG 1997 abgeführt wird und deren Asylverfahren am 31.12.2005 noch anhängig war. Dies trifft auf die Bw. nach dem vorliegenden Sachverhalt grundsätzlich zu. Das durch Stellung des Asylantrages bzw. der Asylerstreckungsanträge am 2.1.2004 eingeleitete Asylverfahren endete…
…deren Asylverfahren noch nach dem AsylG 1997 abgeführt wird und deren Asylverfahren am 31.12.2005 noch anhängig war. Dies trifft auf den Berufungswerber nach dem vorliegenden Sachverhalt grundsätzlich zu. Das durch Stellung des Asylantrages bzw. der Asylerstreckungsanträge am 4.8.2002 eingeleitete Asylverfahren endete…
…Die Asylverfahren der Berufungswerberin und ihrer beiden Söhne waren bereits vor dem 1.1.2006 anhängig (und waren noch nach dem AsylG 1997 zu Ende zu führen): Die Berufungswerberin hatte am 21.10.2002 einen Asylantrag gestellt. Das Asylverfahren wurde am 11.12.2009 durch…