…folgt entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (in der Folge: Bw.) ist Rechtsnachfolgerin der H-KEG, einem Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen. Im Zuge der Lohnsteuerprüfung traf das Prüfungsorgan - neben hier nicht strittigen - ua. auch folgende Feststellung: Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG)…
…Vielmehr geht es darüber hinaus auch um die Sicherstellung, dass keine Umgehungsgestaltung vorliegt und das ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen oder der inländische Gestellungsnehmer für die überlassenen Arbeitskräfte die Pflichten des Arbeitgebers wahrnimmt. Dies wiederum stellt die Rechtfertigung für die grundsätzlich verbotene Diskriminierung beschränkt Steuerpflichtiger gegenüber unbeschränkt Steuerpflichtigen…
…haben sie von der Firma B. erhalten. Für die organisatorische Eingliederung in ein Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen spricht es, wenn die Arbeitskraft den Anordnungen über den jeweiligen Tätigkeitseinsatz folgt. Die DN haben dann in den jeweiligen Krankenhäusern/Pflegeheimen dieselben und für eine diplomierte Pflegekraft typischen Arbeiten wie das…
…Abs. 1 Z 5 EStG 1988 wird die Einkommensteuer beschränkt Steuerpflichtiger durch Steuerabzug (Abzugsteuer) unter anderem dann erhoben, wenn Einkünfte aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung erzielt werden. Vergütungen an ausländische Arbeitkräfteüberlassungsunternehmen unterliegen als Einkünfte aus der Gestellung von Arbeitskräften gem § 98 Abs…
…15 Abs. 3 DBA-Deutschland sollte sicherstellen, dass in allen Fällen einer internationalen Arbeitskräfteüberlassung, ob von Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen oder von Konzerngesellschaften die "183-Tage-Klausel" bzw. "Monteurklausel" zur Anwendung gelangt. Deutschland besteht jedoch darauf, dass in den Fällen einer konzerninternen Personalüberlassung das beschäftigende Konzernunternehmen als steuerlicher…
…vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht die bedeutungsvollsten Schritte gesetzt würden. Gerade der Abschluss von Verträgen zwischen der P1-GmbH und den Beschäftigern seiner Dienstnehmer sei die unternehmerisch bedeutendste Tätigkeit, die bei einem Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen überhaupt denkbar sei. Auch die Mehrheitsgesellschafterin A.P. sei überwiegend in R…
…Hinweis auf VwGH 20.12.1972, 2340/71). Danach entspricht es der organisatorischen Eingliederung in ein Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen, den Anordnungen über den jeweiligen Tätigkeitseinsatz zu folgen. Die ausländischen Arbeitskräfte wurden von der Berufungswerberin vertraglich zur Arbeitsleistung bei den jeweiligen Beschäftigerfirmen verpflichtet, wobei auch die auszuführenden Tätigkeiten…
…Steuerberaterin, ihr die diesbezüglichen Belege zukommen zu lassen, nicht nachgekommen. Der Beschuldigte betreibt seit Jänner 2011 ein Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen. Aus dieser Tätigkeit stehen ihm monatlich etwa € 1.500,00 zur Verfügung. Er ist sorgepflichtig für zwei Kinder im Alter von 12 und 13 Jahren, wobei…
…das Prüfungsorgan offensichtlich keine Zweifel an der Arbeitgebereigenschaft der XY-GmbH hinsichtlich der bei ihr angemeldeten Arbeitskräfte. Auch das Finanzamt selbst geht offensichtlich davon aus, dass es sich bei der XY-GmbH um ein Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen handelt, wenn es in der Stellungnahme des Betriebsprüfers vom 2…
…Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwarth erlassenen Bescheides zugelassen worden ist. Ein solcher Bescheid darf nur erlassen werden, wenn sichergestellt ist, dass keine Umgehungsgestaltung vorliegt und das ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen oder der inländische Gestellungsnehmer (Beschäftiger) für die überlassenen Arbeitskräfte die Pflichten des Arbeitgebers im Sinne der §§ 76, 78…
I. DBA-BRD (E) ex 2000 vom 24. August 2000, BGBl III 2002/182 (anzuwenden ab Veranlagung 2003): Art. 15 Abs. 1 DBA-BRD ex 2000 entspricht wortgleich dem Art. 15 Abs. 1 OECD-MA und weist somit das Besteuerungsrecht für Vergütungen aus unselbständiger Arbeit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der B, vertreten durch die Pölzleitner Wirtschaftstreuhand KEG, 4870 Vöcklamarkt, Dr. Scheiberstraße 20, vom 10. November 2008 gegen die Haftungsbescheide gemäß § 99 EStG 1988 des Finanzamtes Salzburg-Land vom 14. Oktober 2008 für die Jahre 2004 und…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Rauch Wirtschaftstreuhand GmbH, 8074 Raaba, Dr. Auner Straße 2/II, vom 18. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 19. Jänner 2010 betreffend Haftung für Abzugsteuer gemäß § 99 EStG…