…KEG. Bei der Firma ADI GmbH handelt es sich um eine klassische Steuer- und Sozialbetrugsgesellschaft. Es wurden schon seit 2007 keine Steuerklärungen gelegt. Der bis 30.6.2009 bestellte Geschäftsführer, befand sich von Jänner bis Juni 2009 in Haft, verfügt über keine pfändbares Vermögen und…
…1988) beim Arbeitgeber nachgeforderte Lohnsteuer nur insoweit anzurechnen ist, als sie dem Arbeitgeber vom Arbeitnehmer ersetzt wurde. Daraus folgt, dass bei der Veranlagung Lohnbezüge auch dann zu erfassen sind, wenn von ihnen zu Unrecht keine Lohnsteuer einbehalten und abgeführt und der Arbeitgeber zur Haftung herangezogen…
…950 x 4) und von € 6.380,40 netto an. Lohnsteuer wurde keine berücksichtigt, da diese von der Firma nicht abgeführt wurde. Der Bw. erhob gegen diesen Bescheid Berufung und führte im wesentlich aus, dass er im September und Oktober keine Zahlungen erhalten habe…
…bei der Sozialversicherung anmeldet und auch Lohn ausbezahlt, nur um eine Vermittlungsprovision für einen Kredit kassieren zu können. Unverständlich sind die Berufungsausführungen, im Arbeitsvertrag mit der Fa. Hy sei nicht vorgesehen gewesen, dass es zu einer Nachforderung an Lohnsteuer kommen dürfe, da sämtliche Abgaben einbehalten…
…81) des Arbeitgebers besteht. Arbeitnehmer ist eine natürliche Person, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht. Arbeitgeber ist, wer Arbeitslohn im Sinne des § 25 auszahlt. Gemäß § 82 EStG 1988 haftet der Arbeitgeber dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer. Der Umstand…
…und im zitierten Berufungsverfahren RV/0769-L/08 bestätigt wurde, waren die Personen, die für die Berufungswerberin tätig wurden, sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer bei Scheinfirmen bzw. solchen Firmen angemeldet, die lediglich auf dem Papier bestanden, tatsächlich jedoch keine Leistungen erbrachten und weder Sozial- noch Lohnabgaben abführten…
…1988) beim Arbeitgeber nachgeforderte Lohnsteuer nur insoweit anzurechnen ist, als sie dem Arbeitgeber vom Arbeitnehmer ersetzt wurde. Daraus folgt, dass bei der Veranlagung Lohnbezüge auch dann zu erfassen sind, wenn von ihnen zu Unrecht keine Lohnsteuer einbehalten und abgeführt und der Arbeitgeber zur Haftung herangezogen…
…Dienstnehmer zwar bei der Wiener Gebietskrankenkasse angemeldet worden waren, dass aber die im Spruch genannten lohnabhängigen Abgaben weder einbehalten noch abgeführt worden sind. Der Prüfer legte seinen Berechnungen die der Wiener Gebietskrankenkasse gemeldeten Beträge zu Grunde und ermittelte so die zu entrichtende Lohnsteuer sowie den…
…1988) beim Arbeitgeber nachgeforderte Lohnsteuer nur insoweit anzurechnen ist, als sie dem Arbeitgeber vom Arbeitnehmer ersetzt wurde. Daraus folgt, dass bei der Veranlagung Lohnbezüge auch dann zu erfassen sind, wenn von ihnen zu Unrecht keine Lohnsteuer einbehalten und abgeführt und der Arbeitgeber zur Haftung herangezogen…
…1988) beim Arbeitgeber nachgeforderte Lohnsteuer nur insoweit anzurechnen ist, als sie dem Arbeitgeber vom Arbeitnehmer ersetzt wurde. Daraus folgt, dass bei der Veranlagung Lohnbezüge auch dann zu erfassen sind, wenn von ihnen zu Unrecht keine Lohnsteuer einbehalten und abgeführt und der Arbeitgeber zur Haftung herangezogen…
…Arbeitnehmer beim Lohnsteuerabzug Steuerschuldner. Im vorliegenden Fall ist unbestritten, dass dem Berufungswerber für Juni 1996 von seinem damaligen Arbeitgeber keinerlei Gehalt ausbezahlt wurde. Somit konnte aber einerseits im Hinblick auf die Bestimmungen des § 78 EStG 1988 keinerlei Verpflichtung des ehemaligen Arbeitgebers entstehen, Lohnsteuer einzubehalten und…
…welcher Betrag an Lohnsteuer bei Auszahlung des Arbeitslohnes einzubehalten war und welcher Betrag an Lohnsteuer vom Arbeitgeber tatsächlich einbehalten worden ist. Ist die Berechnung der Lohnsteuer unrichtig, dann haftet der Arbeitgeber auch dann, wenn ihn an der unrichtig Einbehaltung und Abfuhr kein Verschulden trifft (vgl…
…am Ort der Betriebsstätte (§ 81) für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen, das die in dieser Gesetzesbestimmung angeführten Angaben zu enthalten hat. Gemäß § 86 Abs. 1 EStG 1988 hat das Finanzamt die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer durch eine Prüfung (Außenprüfung) zu überwachen. Gemäß …
…Nettolöhne und Gehälter und aller laut Lohnverrechnung einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern ermittelt worden. Diese Bruttobezüge seien die Basis für die Schätzung der Lohnsteuer, den DB und den DZ. Die Lohnsteuer sei mit durchschnittlich 24% geschätzt worden. Der durchschnittliche Lohnsteuersatz sei wie folgt ermittelt worden: bei…
…gegen den Bescheid vom 7. Juli 1999 des Finanzamtes für Körperschaften in Wien betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer, Vorschreibung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Zeitraum 1. Jänner 1994 bis 31…
…vorzeitigen Austritt aus dem Beschäftigungsverhältnis gewesen sei. Wenn aber kein Lohn ausbezahlt wurde, fehlt auch die Grundlage für die Einbehaltung einer Lohnsteuer. Somit ist der Lohnzettel als solcher ganz offensichtlich unrichtig und wurde daher zu Recht bei der Veranlagung nicht mehr angesetzt. An die Stelle…
…Arbeitsstunden ebenfalls nur auf Schätzungen beruht. Weiters übersieht die Bw. bei ihren Berechnungen, dass laut den unwidersprochen gebliebenen Feststellungen der Bp. im Zeitraum 19.12.2003 bis 19.1.2004 kein Dienstnehmer angemeldet war. In der Berechung der Bw. wurden aber auch für diesen Zeitraum…
…Bezüge erhalten habe. Die Lohnsteuer sei von jedem Arbeitgeber getrennt ermittelt worden. Bei der Veranlagung seien die Bezüge zusammengerechnet und so besteuert worden, als wären sie von einer Stelle ausgezahlt worden. Der Berufungswerber zahle damit genau so viel Steuer wie jeder andere Steuerpflichtige, der dasselbe…
…Firma konnte keine Schlussrechnung sondern nur eine Anzahlungsrechnung vom 29.09.2006, in der Umsatzsteuer ausgewiesen wurde, vorgelegt werden. Auf dieser Anzahlungsrechnung ist als Firmensitz die Adresse 1100 Wien, G-Straße 123 angeführt. Im Zuge einer Anfrage bei der Fa. W**** Realitätenvermittlungs-, Hausverwaltung- und Wirtschaftsgüterverwertungs…
…Blatt 4 der Einkommensteuerbescheide ausgewiesenen gemäß §§ 84 EStG 1988 gemeldeten Lohnzetteln handelt es sich bei den Einkünften um nichtselbständige Einkünfte. Dass nach dem ausgestellten Lohnzettel von der Fa. H. (wegen geringfügiger Beschäftigung) keine Lohnsteuer einbehalten wurde, ändert nichts daran, dass es sich hierbei der Art…