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UFSF RV/0274-F/03Zeitpunkt der Vermögensvermehrung bei Forderungsverzicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2003

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988 für Lohnsteuer 12/1997 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291…

UFSS RV/0240-S/12Zinsenersparnis aus günstigen Arbeitgeberdarlehen als Sachbezug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2012

…91. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 16. März 2012 als unbegründet abgewiesen. Die Zinsersparnis bei Arbeitgeberdarlehen sei laut Sachbezugswerteverordnung mit 3,5 % anzusetzen. Eine Anpassung an aktuelle oder andere Zinssätze sei in dieser Verordnung nicht vorgesehen. Der Sinn der Verordnung über die Bewertung bestimmter…

UFSI RV/0426-I/10Höhe des Zinsvorteiles bei einem Arbeitgeberdarlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.06.2013

…ergangen. Nach deren § 5 (in der auf die Berufungsjahre anzuwendenden Fassung BGBl II Nr. 582/2003) "ist" die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen, soweit sie über 7.300 € hinausgehen, mit 3,5% des aushaftenden Kapitals (abzüglich allfälliger vom Arbeitgeber verrechneter Zinsen) anzusetzen. Die…

UFSI RV/0398-I/11Höhe der Zinsenersparnisse von Arbeitgeberdarlehen 2009 und 2010
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2012

…Laut Sachbezugsverordnung, BGBl. II Nr. 416/2001 seien Zinsersparnisse bei Arbeitgeberdarlehen mit 3,5% anzusetzen. Die Sachbezugsverordnung sei trotz niedrigem Zinsniveau anzuwenden. In dem am 5.8.2011 eingelangten Schreiben wurde der Antrag gestellt, die Berufungen der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorzulegen. Als "weiterer…

UFSS RV/0055-S/13Sachbezugswert für Zinsersparnis im Jahr 2011
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.03.2013

…jenes Zinsvorteils, der durch die Gewährung eines niedrigverzinsten Arbeitgeberdarlehens entstanden ist. Der Dienstgeber und das Finanzamt haben in Anwendung der Sachbezugswerteverordnung die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz und dem Zinssatz von 3,5% als Sachbezug angesetzt. In der Beilage zur Arbeitnehmerveranlagung vom 25. Februar 2012…

UFSS RV/0223-S/12Höhe der Zinsersparnis von Arbeitgeberdarlehen gemäß Sachbezugsverordnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2012

…abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist ausschließlich die Bewertung jenes Zinsvorteils, der durch die Gewährung eines niedrigverzinsten Arbeitgeberdarlehens entstanden ist. Der Dienstgeber und die Abgabenbehörde I. Instanz haben in Anwendung der Sachbezugswerteverordnung die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz und dem Zinssatz von…

UFSI RV/0277-I/11Höhe des Sachbezuges bei nicht bzw. niedrig zu verzinsenden Arbeitgeberdarlehen im Jahr 2010
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2013

…ergangen. Nach deren § 5 (in der auf das Berufungsjahr anzuwendenden Fassung BGBl II Nr. 582/2003) "ist" die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen, soweit sie über 7.300 € hinausgehen, mit 3,5% des aushaftenden Kapitals (abzüglich allfälliger vom Arbeitgeber verrechneter Zinsen) anzusetzen. Die…

UFSS RV/0258-S/12Höhe des Sachbezugs für Zinsenersparnis bei Arbeitgeberdarlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2012

…einen Vorlageantrag. Ergänzend führte sie Folgendes aus: Die Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 sei hinsichtlich der Zinsersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen zuletzt mit Verordnung vom 23.12.2003 dahingehend geändert worden, dass der Prozentsatz von 4,5 % auf…

UFSI RV/0934-I/10Höhe des Sachbezuges (Zinsvorteil) bei einem nicht zu verzinsenden Arbeitgeberdarlehen im Jahr 2009
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.10.2013

…ergangen. Nach deren § 5 (in der auf das Berufungsjahr anzuwendenden Fassung BGBl II Nr. 582/2003) "ist" die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen, soweit sie über 7.300 € hinausgehen, mit 3,5% des aushaftenden Kapitals (abzüglich allfälliger vom Arbeitgeber verrechneter Zinsen) anzusetzen. Die…

UFSL RV/0983-L/10Sachbezug wegen Zinsenersparnis bei zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2011

…deren § 5 Abs. 1 und 2 in der für den Berufungszeitraum geltenden Fassung ist die Zinsenersparnis bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehen mit 3,5% des aushaftenden Kapitals (abzüglich allfälliger vom Arbeitgeber verrechneter Zinsen) zu berechnen. Die Zinsenersparnis ist ein sonstiger Bezug im Sinne des § 67…

UFSW RV/3346-W/02Verdeckte Zuwendungen an die Begünstigten einer Privatstiftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch W. T. Wirtschaftstreuhand Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk in Wien betreffend die Kapitalertragsteuer im Zeitraum vom 1.1.1999 bis 31…

UFSI RV/0561-I/03Passivierung von Zinsen aus Vermögenssparbüchern als Verbindlichkeit oder als Rückstellung sowie Bewertung von unverzinslichen Gehaltsvorschüssen (Arbeitnehmerdarlehen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch den C, vom 13. August 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 16. Juli 2003 betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…

UFSW RV/3576-W/02Aufwendungen aus einer Bürgschaft eines Arbeitnehmers zugunsten seines Arbeitgebers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk in Wien betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die…

UFSI RV/0235-I/11Sachbezug Zinsen für Gehaltsvorschüsse und Kredite eines Arbeitnehmers einer Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2012

…elektronisch einen Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2010 und ergänzte mit Schreiben vom 31.1.2011, dass er eine Reduzierung des Sachbezuges Zinsen für Arbeitgeberdarlehen iHv EUR 883,51 - dies entspreche einer Senkung des Zinssatzes um 1,064 Prozentpunkte - beantrage. Sein Arbeitgeber…

UFSW RV/3434-W/10Zinsersparnisse: sonstiger Bezug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2010

…vom 24. August 2010 zu entnehmen und bildet einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Strittig ist - als Ergebnis einer Lohnsteuerprüfung - nur mehr die Frage, ob Zinsersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen (§ 5 der Sachbezugsverordnung [BGBl II 2001/416]) einen laufenden oder einen sonstigen Bezug (§…

UFSL RV/0580-L/11Erfolgsprämien als Mitarbeiterbeteiligung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank, vom 7. April 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 11. März 2011 betreffend Haftung des Arbeitgebers für Lohnsteuer gemäß § 82 EStG 1988 und Festsetzung des Dienstgeberbeitrages sowie des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag für…

UFSW RV/0039-W/13Sonderausgaben für Wohnraumschaffung aus Privatdarlehens-Rückzahlung sowie Kinderbetreuung durch Großeltern als außergewöhnliche Belastung strittig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, WohnortBw, AdresseBw, vom 29. Oktober 2012 gegen den Einkommensteuerbescheid 2011 des Finanzamtes X vom 10. Oktober 2012 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe A) Steuererklärung: Der Berufungswerber (Bw…

UFSF RV/0464-F/12Steuerliche Beurteilung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen zur zweiten Säule des schweizerischen Vorsorgekonzepts bei öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch WT, vom 1.5.2011 und 12.9.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 18.4.2011 und 17.8.2012 betreffend Einkommensteuer für 2010 und 2011 entschieden: Der Berufung wird…

UFSI RV/0213-I/071) Darlehensgewährung eines Gesellschafters an Gesellschaft, bei welcher er nicht selbständig tätig ist 2) Haftungsübernahme eines Werkvertragsnehmers zugunsten des Werkvertraggebers 3) Wirtschaftliche Zurechnung einer Darlehensvergabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2010Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch die Berufungswerberin, vom 1. Dezember 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes, vertreten durch Finanzanwalt, vom 27. Oktober 2006 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2002 bis 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…

UFSF RV/0558-F/12Steuerliche Behandlung überobligatorischer Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge in eine Schweizer Pensionskasse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 29. Oktober 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 3. Oktober 2012 betreffend Einkommensteuer 2011 entschieden:   Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem am Ende…