…verbunden wäre und die Einbringung der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Die nationalen Bestimmungen über die Zahlungserleichterungen sind nur insoweit anzuwenden, als diese Artikel 229 ZK nicht entgegenstehen oder Artikel 229 ZK keine Regelung enthält und eine solche dem nationalen Gesetzgeber überlassen wird …
…Mitgliedstaaten müssten demnach nicht nur den Grundsatz der Gleichbehandlung beachten, indem sie diese Vorschriften ohne Diskriminierung zwischen den eigenen Staatsangehörigen und den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten anwendeten, sondern sich überdies vergewissern, dass die nationalen Bestimmungen die wirksame Ausübung der durch Artikel 39 EGV verbürgten grundlegenden Freiheitsrechte…
…Mitgliedstaaten müssten demnach nicht nur den Grundsatz der Gleichbehandlung beachten, indem sie diese Vorschriften ohne Diskriminierung zwischen den eigenen Staatsangehörigen und den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten anwendeten, sondern sich überdies vergewissern, dass die nationalen Bestimmungen die wirksame Ausübung der durch Artikel 39 EGV verbürgten grundlegenden Freiheitsrechte…
…Mitgliedstaaten müssten demnach nicht nur den Grundsatz der Gleichbehandlung beachten, indem sie diese Vorschriften ohne Diskriminierung zwischen den eigenen Staatsangehörigen und den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten anwendeten, sondern sich überdies vergewissern, dass die nationalen Bestimmungen die wirksame Ausübung der durch Artikel 39 EGV verbürgten grundlegenden Freiheitsrechte…
…Mitgliedstaaten müssten demnach nicht nur den Grundsatz der Gleichbehandlung beachten, indem sie diese Vorschriften ohne Diskriminierung zwischen den eigenen Staatsangehörigen und den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten anwendeten, sondern sich überdies vergewissern, dass die nationalen Bestimmungen die wirksame Ausübung der durch Artikel 39 EGV verbürgten grundlegenden Freiheitsrechte…
…Mitgliedstaaten müssten demnach nicht nur den Grundsatz der Gleichbehandlung beachten, indem sie diese Vorschriften ohne Diskriminierung zwischen den eigenen Staatsangehörigen und den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten anwendeten, sondern sich überdies vergewissern, dass die nationalen Bestimmungen die wirksame Ausübung der durch Artikel 39 EGV verbürgten grundlegenden Freiheitsrechte…
…Mitgliedstaaten müssten demnach nicht nur den Grundsatz der Gleichbehandlung beachten, indem sie diese Vorschriften ohne Diskriminierung zwischen den eigenen Staatsangehörigen und den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten anwendeten, sondern sich überdies vergewissern, dass die nationalen Bestimmungen die wirksame Ausübung der durch Artikel 39 EGV verbürgten grundlegenden Freiheitsrechte…
…Mitgliedstaaten müssten demnach nicht nur den Grundsatz der Gleichbehandlung beachten, indem sie diese Vorschriften ohne Diskriminierung zwischen den eigenen Staatsangehörigen und den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten anwendeten, sondern sich überdies vergewissern, dass die nationalen Bestimmungen die wirksame Ausübung der durch Artikel 39 EGV verbürgten grundlegenden Freiheitsrechte…
…Mitgliedstaaten müssten demnach nicht nur den Grundsatz der Gleichbehandlung beachten, indem sie diese Vorschriften ohne Diskriminierung zwischen den eigenen Staatsangehörigen und den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten anwendeten, sondern sich überdies vergewissern, dass die nationalen Bestimmungen die wirksame Ausübung der durch Artikel 39 EGV verbürgten grundlegenden Freiheitsrechte…
…Mitgliedstaaten müssten demnach nicht nur den Grundsatz der Gleichbehandlung beachten, indem sie diese Vorschriften ohne Diskriminierung zwischen den eigenen Staatsangehörigen und den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten anwendeten, sondern sich überdies vergewissern, dass die nationalen Bestimmungen die wirksame Ausübung der durch Artikel 39 EGV verbürgten grundlegenden Freiheitsrechte…
…Mitgliedstaaten müssten demnach nicht nur den Grundsatz der Gleichbehandlung beachten, indem sie diese Vorschriften ohne Diskriminierung zwischen den eigenen Staatsangehörigen und den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten anwendeten, sondern sich überdies vergewissern, dass die nationalen Bestimmungen die wirksame Ausübung der durch Artikel 39 EGV verbürgten grundlegenden Freiheitsrechte…
…Mitgliedstaaten müssten demnach nicht nur den Grundsatz der Gleichbehandlung beachten, indem sie diese Vorschriften ohne Diskriminierung zwischen den eigenen Staatsangehörigen und den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten anwendeten, sondern sich überdies vergewissern, dass die nationalen Bestimmungen die wirksame Ausübung der durch Artikel 39 EGV verbürgten grundlegenden Freiheitsrechte…
…Mitgliedstaaten müssten demnach nicht nur den Grundsatz der Gleichbehandlung beachten, indem sie diese Vorschriften ohne Diskriminierung zwischen den eigenen Staatsangehörigen und den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten anwendeten, sondern sich überdies vergewissern, dass die nationalen Bestimmungen die wirksame Ausübung der durch Artikel 39 EGV verbürgten grundlegenden Freiheitsrechte…
…Mitgliedstaaten müssten demnach nicht nur den Grundsatz der Gleichbehandlung beachten, indem sie diese Vorschriften ohne Diskriminierung zwischen den eigenen Staatsangehörigen und den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten anwendeten, sondern sich überdies vergewissern, dass die nationalen Bestimmungen die wirksame Ausübung der durch Artikel 39 EGV verbürgten grundlegenden Freiheitsrechte…
…Mitgliedstaaten müssten demnach nicht nur den Grundsatz der Gleichbehandlung beachten, indem sie diese Vorschriften ohne Diskriminierung zwischen den eigenen Staatsangehörigen und den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten anwendeten, sondern sich überdies vergewissern, dass die nationalen Bestimmungen die wirksame Ausübung der durch Artikel 39 EGV verbürgten grundlegenden Freiheitsrechte…
…1997 auch auf die Anwendbarkeit von Art. 17 Abs. 6 Unterabs. 2 der Sechsten Richtlinie auf § 12 Abs. 2 Z 2 lit a UStG 1994 auswirkt, an dem keine Änderungen vorgenommen wurden, so hängt ihre Beantwortung davon ab, ob diese nationalen Bestimmungen in einer Wechselbeziehung…
…Oktober 2004 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. In der dagegen mit Schriftsatz vom 25. November 2004 eingebrachten Beschwerde beantragt die Bf. die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung. Über die Beschwerde wurde erwogen: Auf Grund der nationalen Bestimmung des § 1 Abs 5 des Ausfuhrerstattungsgesetzes (AEG) ist…
…Oktober 2004 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. In der dagegen mit Schriftsatz vom 25. November 2004 eingebrachten Beschwerde beantragt die Bf. die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung. Über die Beschwerde wurde erwogen: Auf Grund der nationalen Bestimmung des § 1 Abs 5 des Ausfuhrerstattungsgesetzes (AEG) ist…
…dahingehend beantwortet hat, dass es darauf ankommt, ob die beiden nationalen Bestimmungen in einer Wechselbeziehung zueinander stehen oder autonom sind, ist die Schlussfolgerung, dass der EuGH die Bestimmung des § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG als vom Beibehaltungsrecht umfasst ansieht, nicht zwingend. Denn…
…Abgabenrecht, S 158 mwN). IV Anwendbarkeit des Vertrauensschutzgrundsatzes bei Behördenirrtum: Nach der Rechtsprechung des EuGH kann sich jeder Wirtschaftsteilnehmer, bei dem ein Gemeinschaftsorgan oder eine mit dem indirekten Vollzug des Gemeinschaftsrechts betraute nationale Behörde begründete Erwartungen bzw zuvor berechtigtes Vertrauen in eine Situation erweckt hat…