…kurzfristigen) marktbedingten Ausfälle keine Auswirkungen auf die Anwendbarkeit der Prioritäts- bzw. Zuständigkeitsregeln nach VO (EWG) 1408/71 bzw. VO (EG) 883/2004. Drittens zeige sich bei wirtschaftlicher Gesamtbetrachtung des Jahres 2010, dass der Bw. als selbständiger Personenbetreuter - ungeachtet der Monate Jänner und Juni - mehr Arbeitsstunden…
…als der letztlich zu seinen Lasten gehende Betrag, kann den zu viel gezahlten Betrag nach dem Verfahren des Artikels 73 der Durchführungsverordnung vom vorrangig zuständigen Träger Bevor sich die Frage nach der Anwendbarkeit der Prioritätsregeln des Artikel 68 der VO (EG) Nr. 883/2004 stellt…
…bei 24-Stunden-Betreuung (14-tägige durchgehende Betreuung und anschließende 14-tägige Pause) nur einer der 14-tägigen Zyklen ausgefallen sei. Zweitens hätten solche (kurzfristigen) Ausfälle keine Auswirkungen auf die Anwendbarkeit der Prioritäts- bzw Zuständigkeitsregeln nach VO (EWG) 1408/71 bzw. VO (EG) 883/2004…
…als der letztlich zu seinen Lasten gehende Betrag, kann den zu viel gezahlten Betrag nach dem Verfahren des Artikels 73 der Durchführungsverordnung vom vorrangig zuständigen Träger Bevor sich die Frage nach der Anwendbarkeit der Prioritätsregeln des Artikel 68 der VO (EG) Nr. 883/2004 stellt…
…Sicherheit (VO 883/2004) maßgeblich. Diese Verordnung gilt nach Art. 2 für alle Staatsangehörige eines Mitgliedstaats für die die Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gelten oder galten, sowie für ihre Familienangehörigen und Hinterbliebenen. Gemäß Artikel 1 Buchstabe b der VO 883/2004 bezeichnet der Ausdruck…
…die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 3. August 2012 mit folgender Begründung ab: "Gem. Art. 2 der EU-VO 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit gilt diese Verordnung für alle Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates. Gem. Art. 11 unterliegen Personen, für die diese Verordnung gilt…
…31.12.2005 als auch für die Rechtslage danach keinen Grund für die Verweigerung von Familienbeihilfe bzw. von Differenzzahlung durch Nichtanwendung der VO (EWG) 1408/71 bzw. der später erlassenen VO (EG) 883/2004 erkennt. Der Berufung war daher Folge zu geben und der Bescheid…
…71 und der dieser Verordnung ab Mai 2010 nachfolgenden Verordnung (EG) Nr. 883/2004. Es besteht daher grundsätzlich die Möglichkeit eines Anspruches auf Familienbeihilfe oder auf eine Ausgleichszahlung für den Zeitraum ab November 2009 bis August 2012 und ab Oktober 2012. Hinsichtlich Anwendbarkeit der Verordnungen…
…Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 für den Bw daher nicht anzuwenden. Gegen diesen Bescheid wurde Berufung erhoben. Der Bw brachte darin vor, dass die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 schon durch die Verordnung Nr. 883/2004 abgelöst worden sei. Die Verordnung, auf die sich das…
…in der noch nicht anwendbaren, die oben genannte alte Wanderarbeitnehmer-VO ersetzenden, VO (EG) Nr. 883/2004 anerkannt, da dort allgemein festgehalten wird), dass für Beamte und ihnen gleichgestellte Personen stets das Sozialrecht des Entsendestaats zur Anwendung kommt. Art. 13 Abs. 2 lit. d VO…
…sie aufgrund ihres österreichischen Wohnsitzes nach den österreichischen Rechtsvorschriften zu beurteilen sei (Art 11 Abs. 3 leg.cit.) Mit der am 1.1.2011 in Kraft getretenen VO Nr 1231/2010 sei die VO Nr, 883/2004 auch für Drittstaatsangehörige für anwendbar erklärt worden. Gem. …
…Finanzstrafgesetzes und der Bundesabgabenordnung aus nicht erklärten Abgaben für unsere Mandantschaft eingetreten wären. Relevante Ausführungen der Einkommensteuerrichtlinen 2000 zur VO 1999/227: Während RZ 4290 der ESt-Richtlinien 2000 zu Beginn die Regelungen zu § 2 Abs. 1 (Voraussetzung der Anwendbarkeit) und § 5 (Darstellung der Berechnungsgrundlagen…
…Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit erst mit Wirkung vom 1. Mai 2010 aufgehoben wurde und daher im Streitzeitraum noch zur Anwendung kommt, gilt nach ihrem Art. 4 Abs. 1 Buchstabe h für alle Rechtsvorschriften über Zweige der sozialen Sicherheit…
…Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit erst mit Wirkung vom 1. Mai 2010 aufgehoben wurde und daher im Streitzeitraum noch zur Anwendung kommt, gilt nach ihrem Art. 4 Abs. 1 Buchstabe h für alle Rechtsvorschriften über Zweige der sozialen Sicherheit…
…Schuhen, wasserdicht mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff und Oberteil aus Kunststoff (Warennummer: 44019990) während ihres Verbleibes in ihrem Zolllager, am 1. Februar 2000, der zollamtlichen Überwachung, entzogen worden waren. Eine Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung läge, im Sinne des Art. 865 ZK-DVO, auch…
…31.12.2003 auch nachträglich geltend gemacht werden könne. Über die Berufung wurde erwogen: In der gegenständlichen Berufungssache sind die vom Finanzamt ermittelten Werte (siehe obige Aufstellung) unbestritten. Bei der Grunderwerbsteuer ist zum einen die Bemessungsgrundlage bei landwirtschaftlichen Übergabsverträgen und zum anderen die Anwendbarkeit des…
…31.12.2003 auch nachträglich geltend gemacht werden könne. Über die Berufung wurde erwogen: In der gegenständlichen Berufungssache sind die vom Finanzamt ermittelten Werte (siehe obige Aufstellung) unbestritten. Bei der Grunderwerbsteuer ist zum einen die Bemessungsgrundlage bei landwirtschaftlichen Übergabsverträgen und zum anderen die Anwendbarkeit des…
…hinzuweisen, dass dieser keine rechtliche Begründung enthalte. Weiters wurde vom steuerlichen Vertreter eingewandt, dass die VO betr. außergew. Belastung gleichheitswidrig sei, da es nicht einzusehen sei, dass der Freibetrag nicht geltend gemacht werden könne, wenn das KFZ nicht im Eigentum des Abgabepflichtigen steht. Mag. F…
…der vorübergehenden Ausfuhr Gegenstand der passiven Veredelung gewesen seien, unberücksichtigt bleibe. Zugegebenermaßen sei die Art und der Umfang der zulässigen Anwendung der Mehrwertmethode in den letzten Jahren immer wieder Gegenstand intensiver Diskussionen gewesen. Die Diskussionen hätten darin gemündet, dass mit VO (EG) Nr. 883/2005…
…Richtigkeit der Angabe des gewöhnlichen Wohnsitzes nach Absatz 2 oder sollen bestimmte spezifische Kontrollen vorgenommen werden, so können diese Behörden nähere Auskünfte oder zusätzliche Belege verlangen." Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15.3.2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006…