…vielmehr Folge einer Anweisung, somit eines Rechtsgeschäftes, bei dem der Anweisende (hier: die Y-GmbH) den Angewiesenen (hier: die Z-GmbH) ermächtigt, auf seine (des Anweisenden) Rechnung an den Anweisungsempfänger (hier: die X-Ltd) zu leisten (vgl. Koziol/Welser, Bürgerliches Recht II13 (2007), Seite 159)…
…enthält auch die Bezeichnung "TT". Im Dokumentenakkreditiv Nr. vv scheint die Firma CC, als Anweisender und die DD als Anweisungsempfänger auf. Nach Ansicht des Berufungssenates lagen auch diesen beiden Sendungen Rechtsgeschäfte zwischen der Firma CC, und der DD zugrunde. Lediglich als Verzollungszwischenhändler trat anstatt der…
…Welche Rechtsgrundlage bzw. welcher Titel dem Valutaverhältnis, also dem Verhältnis zwischen dem Bw. als Anweisenden und der TB. als Anweisungsempfängerin, auch immer zugrunde gelegen haben mag (Einlage, etc.), bleibt für den Umstand, dass in Bezug auf den aus dem Deckungsverhältnis resultierenden Provisionsbetrag eine rechtwirksame Disposition…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der PW als Insolvenzverwalterin in der Insolvenz über das Vermögen der GmbH , RechtsanwältininXX, vom 23. August 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 10. August 2011 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer entschieden: Die Berufung wird…
Die festgestellten Beträge sind unbestritten. Die Verkäufe der beiden Dachbodenwohnungen wurden umsatzsteuerlich dem wirtschaftlichen Sachverhalt entsprechend abgewickelt und sind daher nicht strittig. Aus rechtlicher Sicht ist auszuführen. Gemäß § 1 Abs 1 UStG idfd Streitjahre gF unterliegen der Umsatzsteuer u a die folgenden Umsätze: "1. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A.H.GmbH, in W., vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rathausstraße 11, vom 28. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. März 2000, Zl. 100/48010/98-30, betreffend Berichtigung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., in W., vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rathausstraße 11, vom 28. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. März 2000, Zl. 100/48010/98-29, betreffend Berichtigung des Warenempfängers…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., W., vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rathausstraße 11, vom 28. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. März 2000, Zl. 100/48010/98-14, betreffend Berichtigung des Warenempfängers gem…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., in W., vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rathausstraße 11, vom 28. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. März 2000, Zl. 100/48010/98-32, betreffend Berichtigung des Warenempfängers…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., in W., vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rathausstraße 11, vom 28. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. März 2000, Zl. 100/48010/98-28, betreffend Beerichtigung des Warenempfängers…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., in W., vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rathausstraße 11, vom 28. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. März 2000, Zl. 100/48010/98-26, betreffend Berichtigung des Warenempfängers…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., in W., vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rathausstraße 11, vom 28. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. März 2000, Zl. 100/48010/98-23, betreffend Berichtigung des Warenempfängers…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., in W., vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rathausstraße 11, vom 28. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. März 2000, Zl. 100/48010/98-27, betreffend Berichtigung des Warenempfängers…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., in W., vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rathausstraße 11, vom 28. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. März 2000, Zl. 100/48010/98-31, betreffend Berichtigung des Warenempfängers…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., in W., vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rathausstraße 11, vom 28. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. März 2000, Zl. 100/48010/98-24, betreffend Berichtigung des Warenempfängers…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., in W., vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rathausstraße 11, vom 28. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. März 2000, Zl. 100/48010/98-21, betreffend Berichtigung des Warenempfängers…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., in W., vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rathausstraße 11, vom 28. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. März 2000, Zl. 100/48010/98-22, betreffend Berichtigung des Warenempfängers…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer 1996 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der AE., in W., vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rathausstraße 11, vom 28. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. März 2000, Zl. 100/48010/98-25, betreffend Berichtigung des Warenempfängers…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, Adresse1, vertreten durch Peter Weinmar, Steuerberater, 1080 Wien, Lerchengasse 18, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird zugunsten des Bw…