…Juli 2004, Zl. RV/0189-S/02, wurde über die Berufungen betreffend die Festsetzung von Aussetzungszinsen abweislich entschieden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 212 a Abs. 9 Bundesabgabenordnung sind für Abgabenschuldigkeiten a) solange auf Grund eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung, über den noch…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. P., vertreten durch Göttlich-Schwaighofer WTH GmbH, Steuerberatungskanzlei, 5302 Henndorf, Hauptstraße 61a, vom 23. Juli 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land vom 22. Juni 2010 betreffend Einkommensteuer 2006 bis 2008 sowie Festsetzung von…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bf, vertreten durch Dr. Winkler & Partner WTH-KEG, 6370 Kitzbühel, Josef-Pirchlstraße 5, vom 27. Dezember 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 13. Dezember 2006 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für den Zeitraum…
…vom 25. Oktober 2004, Zl. 700/20761/2004, wurden dem Bf. Aussetzungszinsen für den Zeitraum vom 25. August 1998 bis 6. August 1999 in Höhe von € 6.450,93 zur Entrichtung vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid hat der Bf. mit Eingabe vom 10. November 2004…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 25. Dezember 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 20. Dezember 2011 betreffend Einkommensteuer 2010 sowie Anspruchszinsen für 2009 (über 305,70 €) und 2010 entschieden: Der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des RS, vertreten durch WS, vom 29. Juni 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom 3. Juni 2009 betreffend Anspruchszinsen entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden…
…die Anspruchszinsen 2005 mit Null ausgewiesen. Mit Eingabe vom 7. November 2008 wurde ein Vorlageantrag betreffend Aussetzungszinsen 2005 und 2006 und ein (neuer) Aussetzungsantrag gestellt. Insbesondere für das Jahr 2006 seien die Vorauszahlungen mit einem (später neu festgesetzten) Betrag von 6.190,00 € bemessen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des RS, vertreten durch WS, vom 15. März 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom 15. Februar 2010 betreffend Anspruchszinsen entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden…
…gewesen sei, sodass in der Folge mit Bescheid vom 1. Februar 2007 Aussetzungszinsen in Höhe von € 169,94 festgesetzt worden seien. Der dagegen eingebrachte Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 3. April 2007 werde damit begründet, dass betreffend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn Dipl.-Ing. A. Z., R., vertreten durch S.G., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien, vertreten durch Frau ADir. RR Gertrud Braun, vom 12. August 2008 betreffend Schenkungssteuer im Beisein der…
und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und - zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (siehe dazu u.a. Doralt, EStG 3, § 2 Tz 158 ff und die dort zitierte hg. Judikatur). Im gegenständlich zu beurteilenden Fall, ist die Gattin für den sich großteils…
…Aussetzungszinsen Ausgehend von den oben erwähnten Berufungsentscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates vom 12.9.2006 und 13.9.2006 schrieb das Finanzamt mit Bescheiden vom 2.10.2006 dem Berufungswerber Umsatzsteuer für die Jahre 1998 bis 2002 vor. Weiters wurden aufgrund der Berufungsentscheidung vom 13.9…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers gegen die Bescheide des Finanzamtes betreffend die Berichtigung des Einkommensteuerbescheides 2010 vom 9. September 2011 gemäß § 293b BAO und betreffend die Festsetzung von Anspruchszinsen 2010 entschieden: Der Berufung gegen den Bescheid betreffend die Berichtigung des…
Anmerkung: Bei Vorliegen von Bedingungen stellen diese Autoren offensichtlich darauf ab, ob der Eintritt der Bedingung einseitig vom Gläubiger herbeigeführt werden kann und nur wenn dies nicht der Fall ist, wird ein Ausweis als Rückstellung angenommen. Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der X-GmbH, vertreten durch WS, vom 14. Juli 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk vom 17. Juni 2011 betreffend Anspruchszinsen entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…
…Verfahrens bis zur formellen Rechtskraft eine Deckung des strittigen Betrages am Finanzamtskonto vorgelegen sei, beantrage die Bw die Aussetzungszinsen mit € 0,00 festzusetzen. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 13. Juni 2012 als unbegründet ab. In dem dagegen eingebrachten Antrag auf Entscheidung…
Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung, die auf den Kaufmann zukommt, nicht genau feststeht, sondern im Bilanzerstellungszeitpunkt geschätzt werden muss, was der Fall sein kann, wenn über den Umfang der Verpflichtung Streit besteht, der exakte Betrag erst errechnet werden muss oder von…
Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung, die auf den Kaufmann zukommt, nicht genau feststeht, sondern im Bilanzerstellungszeitpunkt geschätzt werden muss, was der Fall sein kann, wenn über den Umfang der Verpflichtung Streit besteht, der exakte Betrag erst errechnet werden muss oder von…
…Dezember 2002 betreffend Aussetzungszinsen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 26.1.1999 brachte der Berufungswerber Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid vom 19.1.1999 betreffend die Einkommensteuer 1995 (Anwendung des Hälftesteuersatzes) ein und stellte zugleich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., Gde W, R-Weg 30, vertreten durch die Dr. Winkler & Partner Wirtschaftstreuhand KEG, 6370 Kitzbühel, Josef Pirchl Straße 5, vom 21. Dezember 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes I, vertreten durch Dr. Günther Philipp, vom…