…wobei es sich im Sinn dieses Gesetzes um eine Abspaltung zur Neugründung handelt, bei der es zu einem Anteilstausch kommt, da die derzeitigen Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft an der neu gegründeten Gesellschaft nicht mehr - beziehungsweise nicht mehr im gleichen Verhältnis - beteiligt sind. ..... 3. Beim übertragenen…
…wobei es sich im Sinn dieses Gesetzes um eine Abspaltung zur Neugründung handelt, bei der es zu einem Anteilstausch kommt, da die derzeitigen Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft an der neu gegründeten Gesellschaft nicht mehr - beziehungsweise nicht mehr im gleichen Verhältnis - beteiligt sind. ..... 3. Beim übertragenen…
…gleich geblieben. Der im Rahmen des zweiten Umgründungsschrittes durchgeführte Anteilstausch sei auf Basis der Verkehrswerte nach Einbringung in die VermögensverwaltungsGmbH berechnet und in den Umgründungsverträgen dargestellt worden. Die € 1.750,00 beträfen genau 5% des Nennkapitals der VermögensverwaltungsGmbH von € 35.000,00. Da…
…seiner Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Sollte entgegen der Meinung des Bw. die Vorschreibung der Grunderwerbsteuer aus dem Titel "Anteilstausch" beibehalten werde, wird nunmehr im Vorlageantrag auch die Höhe der angesetzten Bemessungsgrundlage angefochten. Der insbesondere für den materiellen Anteil I festgehaltene Wert…
…seiner Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Sollte entgegen der Meinung des Bw. die Vorschreibung der Grunderwerbsteuer aus dem Titel "Anteilstausch" beibehalten werde, wird nunmehr im Vorlageantrag auch die Höhe der angesetzten Bemessungsgrundlage angefochten. Der insbesondere für den materiellen Anteil I festgehaltene Wert…
…ihrer Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Sollte entgegen der Meinung der Bw. die Vorschreibung der Grunderwerbsteuer aus dem Titel "Anteilstausch" beibehalten werde, wird nunmehr im Vorlageantrag auch die Höhe der angesetzten Bemessungsgrundlage angefochten. Der insbesondere für den materiellen Anteil I festgehaltene Wert…
…seiner Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Sollte entgegen der Meinung des Bw. die Vorschreibung der Grunderwerbsteuer aus dem Titel "Anteilstausch" beibehalten werde, wird nunmehr im Vorlageantrag auch die Höhe der angesetzten Bemessungsgrundlage angefochten. Der insbesondere für den materiellen Anteil I festgehaltene Wert…
…Berufung aus dem VwGH- Erkenntnis vom 11.4.1991, 90/16/0089-0092 ableitet, nur bei einem Anteilstausch an mehreren Liegenschaften könne die steuerliche Begünstigungen für die Realteilung nicht zur Anwendung gelangen, bleibt noch darauf hinzuweisen, dass der Verwaltungsgerichtshof darin unter Zitierung der Gesetzesbestimmung ganz…
…Berufung aus dem VwGH- Erkenntnis vom 11.4.1991, 90/16/0089-0092 ableitet, nur bei einem Anteilstausch an mehreren Liegenschaften könne die steuerliche Begünstigungen für die Realteilung nicht zur Anwendung gelangen, bleibt noch darauf hinzuweisen, dass der Verwaltungsgerichtshof darin unter Zitierung der Gesetzesbestimmung ganz…
…Berufung aus dem VwGH- Erkenntnis vom 11.4.1991, 90/16/0089-0092 ableitet, nur bei einem Anteilstausch an mehreren Liegenschaften könne die steuerliche Begünstigungen für die Realteilung nicht zur Anwendung gelangen, bleibt noch darauf hinzuweisen, dass der Verwaltungsgerichtshof darin unter Zitierung der Gesetzesbestimmung ganz…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., inW, W, vertreten durch Dr. Rose-Marie Rath, 1030 Wien, Weißgerberlände 40, vom 21. März 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 13. März 2007 ErfNr. xxx, StNryyy betreffend Grunderwerbsteuer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des S, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 10. März 2010 betreffend Grunderwerbsteuer (zum "Tausch- und Schenkungsvertrag" vom 18. Juni 2009 mit L) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Maria Grohe und die weiteren Mitglieder Dr. Alexander Hajicek, Dr. Karl Stetter und Michael Schediwy-Klusek über die Berufung der Bw., nunmehr der XCF-GmbH, vertreten durch ABX_WTH-GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes X…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A.S., Adresse, vertreten durch AA, Notar, Adresse2, vom 23. April 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 21. März 2001 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…