…5 FLAG 1967 haben volljährige Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn - sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, - ihnen nicht Unterhalt von…
…werde. Darüber hinaus wurde auf das Asylgesetz 2005 verwiesen. Danach haben Personen, denen nach dem Asylgesetz Asyl gewährt werde Anspruch auf Familienbeihilfe auch für jene Kinder, denen ebenfalls Asyl nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt worden sei. Maßgebend für den Beginn des Beihilfenanspruches sei jener Monat…
…geb. 1992, im Streitzeitraum Oktober 2009 bis Juni 2011 Familienbeihilfe (sowie Kinderabsetzbetrag) in voller Höhe. Das Finanzamt forderte nach Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen mit Bescheid vom 20. Jänner 2012 die für den oben genannten Streitzeitraum bezogenen Beträge mit folgender Begründung zurück: "...Art. 68 der Verordnung (EG…
…Zusammenfassend vermag der unabhängige Finanzsenat daher in der gutachterlichen Nichtqualifikation der Tochter der Bw. als erheblich behindert, verbunden mit der Folge der Versagung des Anspruches auf erhöhte Familienbeihilfe keine Rechtswidrigkeit zu erblicken. Es war daher wie im Spruch zu befinden. Wien, am 26. September 2013
…und der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit 29. Februar 2012 versendete das Finanzamt an die Berufungswerberin (Bw.) ein Schreiben zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe. Das Finanzamt forderte mit Bescheid vom 23. April 2012 die für den Zeitraum Juli 2007 bis Dezember 2011 ausbezahlte…
…B. und G. A. soweit dieser über den Zeitraum Februar 2008 bis Mai 2008 sowie über den Zeitraum Februar 2010 bis September 2010 abspricht, entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben. Die Berufung wird insofern stattgegeben, als sie den Zeitraum Februar 2008 bis Mai 2008 betrifft…
…EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574-72 DVO in Verbindung mit dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz 1955 seinen Anspruch auf Differenzzahlung nochmals zu überprüfen. Das Finanzamt erließ am 7. Juni 2010 eine Berufungsvorentscheidung und wies die Berufung vom 21. Mai 2010 gegen…
…dass im genannten Zeitraum kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestanden habe bzw bestehe. Im Zuge ihrer fristgerechten Berufung übermittelte die Berufungswerberin eine Lehrgangsbestätigung ihres Sohnes für den Zeitraum 6.9.2010 bis 1.7.2011. Mit Berufungsvorentscheidung vom 28.2.2013 gab das Finanzamt der Berufung…
…September 2012 bis 31. Mai 2013. Nach Ableistung des Zivildienstes beabsichtigt XY mit einem Studium zu beginnen. Das Finanzamt forderte nach Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen mit Bescheid vom 11. Dezember 2012 die für diesen Monat bezogene Familienbeihilfe mit der Begründung zurück, dass während der Ableistung des…
…2012 und September 2012 ausgezahlten Familienbeihilfe (€ 305,40) und der entsprechenden Kinderabsetzbeträge (€ 116,80), sohin im Betrag von zusammen € 422,20, als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Zufolge der "Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe" bei B (= Berufungswerberin, Bw) für die Tochter M, geb…
…dem 4. Juli 2011. Der 1. Juli 2011 war ein Freitag. Das Finanzamt wies den Antrag nach Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen mit Bescheid vom 20. November 2012 für den Monat Juli 2011 mit folgender Begründung ab: "Für volljährige Kinder steht Familienbeihilfe nur unter bestimmten, im § 2…
…erteilt wurde. Aus dem oben angeführten Erkenntnis ergibt sich, dass der Beschluss ARB 3/80 im gegenständlichen Fall anzuwenden ist. Daraus ergibt sich weiters, dass es für den Anspruch auf Familienbeihilfe unerheblich ist, wann der Bw bzw. ihrem Sohn ein Aufenthaltstitel ausgestellt wurde. Zu prüfen…
…diesem Zeitpunkt jemand in der Wohnung gewohnt habe. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl…
…Nr. 261/2010 und den Unterlangen des Finanzamtes. Der festgestellte Sachverhalt ist in folgender Weise rechtlich zu würdigen: Gemäß § 8 Abs 5 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 idgF besteht Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe für ein Kind, das erheblich behindert ist. Als erheblich behindert gilt ein Kind, bei…
…sowie die mit 29. Dezember 2010 von der Regionalny Osrodek Polityki Spolecznej w Krakowie ausgestellte Anfrage betreffend Anspruch auf Familienleistungen (Kindergeld) in dem Mitgliedstaat, in dem die Familienangehörigen wohnen (E 411). In diesem Formular scheinen die Beträge 98 PLN in Zusammenhang mit S J und…
…nur bis zum Jahr 2006 Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielte. Im Jahr 2007 ging das Unternehmen ihres Ehemannes in Konkurs und er erklärte keine Einnahmen mehr aus dieser Tätigkeit. Anspruch bestehe für EU-Bürger nur, wenn sie in Österreich selbständig oder nichtselbständig tätig sind oder…
…Familienbeihilfe im Wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, dass der Bw selbst nicht zu seinem Unterhalt beitrage und deshalb keinen Anspruch auf Familienbeihilfe und den Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung für sich selbst habe. Mit Schreiben vom 05. März 2012 erhob der Sachwalter des Bw…
…8 Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl Nr 376/1967 idgF (FLAG), wonach Personen mit einem Wohnsitz sowohl im Bundesgebiet als auch im Ausland nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe haben, wenn der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Bundesgebiet liegt und sich die Kinder ständig im Bundesgebiet aufhalten, lägen nicht…
…die Differenz zwischen der niedrigeren griechischen und höheren österreichischen Kinderbeihilfe, begründet hingegen iSd VO einen Anspruch der Bw auf die Differenz(Ausgleichs)zahlung an Familienbeihilfe durch den nachrangig zuständigen Mitgliedstaat Österreich. Diese Beträge an österreichischer Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbetrag sind daher nicht zurückzufordern. Die Verpflichtung zur…
…im Ausland lebenden Kind mehr hat - als familienangehöriger Vater zu werten sei und eine von ihm in Österreich ausgeübte Erwerbstätigkeit einen Anspruch auf die Familienbeihilfe/Ausgleichszahlung für das Kind im Ausland auslöse. Als Folge dieser Rechtsprechung ist daher als ein familienangehöriges Kind im Sinne des…