…zugelassenen Warenort der zollamtlichen Überwachung entzogen. Die iPods seien wegen Anmeldung eines aliud nicht von der Zollanmeldung CRN erfasst. Wird eine Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr - wie im vorliegenden Fall - für eine nicht vorhandene Ware abgegeben, hat dies für sich gesehen noch…
…und vom 2.2.2009, ZRV/0129-Z2L/07) - in allen drei vom angefochtenen Abgabenbescheid erfassten Fällen nicht von einer "Aliud- Anmeldung" und damit vom Vorliegen einer Zollschuldentstehung nach Art.203 Zollkodex gesprochen werden kann, sondern es geht dabei nach dem festgestellten Sachverhalt hiebei um…
…GmbH vor, nach der Anmeldung eines aliud durch den beauftragten Spediteur die Waren vom Amtsplatz bzw vom zugelassenen Warenort verbracht und diese dadurch der zollamtlichen Überwachung entzogen zu haben. Im gesamten Verwaltungsakt findet sich allerdings kein Hinweis auf eine Entziehungshandlung durch die A-GmbH. Die…
…den Verlust der Geschäftsfähigkeit ab. Die individuelle Einsichts- und Urteilsfähigkeit wird zwar von einem Teil der Lehre als Teilaspekt der Geschäftsfähigkeit angesehen (s. Fischer-Czermak, Zur Handlungsfähigkeit Minderjähriger nach dem KindRÄG 2001, 293 [296]). Andere betrachten sie hingegen als "aliud" bzw. als "Handlungsfähigkeit in persönlichen…
…oder die Anmeldung von Rasentrimmern statt Kettensägen stellten Anmeldungen einer gänzlich unterschiedlichen Ware, also eines aliud dar. Diesfalls liege ein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung vor. Nicht aber sei der Tatbestand des Art. 203 ZK erfüllt, wenn eine nach Meinung der Behörde unrichtige Anmeldung abgegeben…
…der Zusammensetzung der Ware und ihres besonders hohen Zuckergehaltes von einer ordnungsgemäßen Anmeldung und von keiner Aliudware ausging. Der Unabhängige Finanzsenat erachtet es angesichts dieses Sachverhaltes als erwiesen, dass die Bf. entgegen der nunmehrigen Ansicht des Zollamtes für die gestellte Ware eine Zollanmeldung abgegeben hat…
…203 ZK entstanden sei, weil die Waren zumindest im Kern richtig angemeldet worden seien. Selbst wenn man von einem "aliud" ausgehen würde, hätten die bereits zur CNR nnnnnn entrichteten Eingangsabgaben auf die Eingangsabgabenschuld nach Art. 203 ZK und somit auch auf die Berechnung der Abgabenerhöhung…
…Gliederungsstufe. Gemäß Art. 6 des Harmonisierten Systems ist im Rahmen dieses Übereinkommens ein Ausschuss einzusetzen; dieser Ausschuss hat unter anderem Erläuterungen, Einreihungsavise und sonstige Stellungnahmen zur Sicherstellung einer einheitlichen Auslegung und Anwendung des Harmonisierten Systems auszuarbeiten (Art. 7 Abs. 1 des Übereinkommens). Darüber hinaus hat…
…Gliederungsstufe. Gemäß Art. 6 des Harmonisierten Systems ist im Rahmen dieses Übereinkommens ein Ausschuss einzusetzen; dieser Ausschuss hat unter anderem Erläuterungen, Einreihungsavise und sonstige Stellungnahmen zur Sicherstellung einer einheitlichen Auslegung und Anwendung des Harmonisierten Systems auszuarbeiten (Art. 7 Abs. 1 des Übereinkommens). Darüber hinaus hat…
…Gliederungsstufe. Gemäß Art. 6 des Harmonisierten Systems ist im Rahmen dieses Übereinkommens ein Ausschuss einzusetzen; dieser Ausschuss hat unter anderem Erläuterungen, Einreihungsavise und sonstige Stellungnahmen zur Sicherstellung einer einheitlichen Auslegung und Anwendung des Harmonisierten Systems auszuarbeiten (Art. 7 Abs. 1 des Übereinkommens). Darüber hinaus hat…
…Gliederungsstufe. Gemäß Art. 6 des Harmonisierten Systems ist im Rahmen dieses Übereinkommens ein Ausschuss einzusetzen; dieser Ausschuss hat unter anderem Erläuterungen, Einreihungsavise und sonstige Stellungnahmen zur Sicherstellung einer einheitlichen Auslegung und Anwendung des Harmonisierten Systems auszuarbeiten (Art. 7 Abs. 1 des Übereinkommens). Darüber hinaus hat…
…Gliederungsstufe. Gemäß Art. 6 des Harmonisierten Systems ist im Rahmen dieses Übereinkommens ein Ausschuss einzusetzen; dieser Ausschuss hat unter anderem Erläuterungen, Einreihungsavise und sonstige Stellungnahmen zur Sicherstellung einer einheitlichen Auslegung und Anwendung des Harmonisierten Systems auszuarbeiten (Art. 7 Abs. 1 des Übereinkommens). Darüber hinaus hat…
…Gliederungsstufe. Gemäß Art. 6 des Harmonisierten Systems ist im Rahmen dieses Übereinkommens ein Ausschuss einzusetzen; dieser Ausschuss hat unter anderem Erläuterungen, Einreihungsavise und sonstige Stellungnahmen zur Sicherstellung einer einheitlichen Auslegung und Anwendung des Harmonisierten Systems auszuarbeiten (Art. 7 Abs. 1 des Übereinkommens). Darüber hinaus hat…
…Gliederungsstufe. Gemäß Art. 6 des Harmonisierten Systems ist im Rahmen dieses Übereinkommens ein Ausschuss einzusetzen; dieser Ausschuss hat unter anderem Erläuterungen, Einreihungsavise und sonstige Stellungnahmen zur Sicherstellung einer einheitlichen Auslegung und Anwendung des Harmonisierten Systems auszuarbeiten (Art. 7 Abs. 1 des Übereinkommens). Darüber hinaus hat…
…Gliederungsstufe. Gemäß Art. 6 des Harmonisierten Systems ist im Rahmen dieses Übereinkommens ein Ausschuss einzusetzen; dieser Ausschuss hat unter anderem Erläuterungen, Einreihungsavise und sonstige Stellungnahmen zur Sicherstellung einer einheitlichen Auslegung und Anwendung des Harmonisierten Systems auszuarbeiten (Art. 7 Abs. 1 des Übereinkommens). Darüber hinaus hat…
…Gliederungsstufe. Gemäß Art. 6 des Harmonisierten Systems ist im Rahmen dieses Übereinkommens ein Ausschuss einzusetzen; dieser Ausschuss hat unter anderem Erläuterungen, Einreihungsavise und sonstige Stellungnahmen zur Sicherstellung einer einheitlichen Auslegung und Anwendung des Harmonisierten Systems auszuarbeiten (Art. 7 Abs. 1 des Übereinkommens). Darüber hinaus hat…
…Gliederungsstufe. Gemäß Art. 6 des Harmonisierten Systems ist im Rahmen dieses Übereinkommens ein Ausschuss einzusetzen; dieser Ausschuss hat unter anderem Erläuterungen, Einreihungsavise und sonstige Stellungnahmen zur Sicherstellung einer einheitlichen Auslegung und Anwendung des Harmonisierten Systems auszuarbeiten (Art. 7 Abs. 1 des Übereinkommens). Darüber hinaus hat…
…Gliederungsstufe. Gemäß Art. 6 des Harmonisierten Systems ist im Rahmen dieses Übereinkommens ein Ausschuss einzusetzen; dieser Ausschuss hat unter anderem Erläuterungen, Einreihungsavise und sonstige Stellungnahmen zur Sicherstellung einer einheitlichen Auslegung und Anwendung des Harmonisierten Systems auszuarbeiten (Art. 7 Abs. 1 des Übereinkommens). Darüber hinaus hat…
…Gliederungsstufe. Gemäß Art. 6 des Harmonisierten Systems ist im Rahmen dieses Übereinkommens ein Ausschuss einzusetzen; dieser Ausschuss hat unter anderem Erläuterungen, Einreihungsavise und sonstige Stellungnahmen zur Sicherstellung einer einheitlichen Auslegung und Anwendung des Harmonisierten Systems auszuarbeiten (Art. 7 Abs. 1 des Übereinkommens). Darüber hinaus hat…
…Gliederungsstufe. Gemäß Art. 6 des Harmonisierten Systems ist im Rahmen dieses Übereinkommens ein Ausschuss einzusetzen; dieser Ausschuss hat unter anderem Erläuterungen, Einreihungsavise und sonstige Stellungnahmen zur Sicherstellung einer einheitlichen Auslegung und Anwendung des Harmonisierten Systems auszuarbeiten (Art. 7 Abs. 1 des Übereinkommens). Darüber hinaus hat…