…Dezember 1966 zwischen dem Bw. und dem damaligen Inhaber der Firma H.P. geschlossenen schriftlichen Vereinbarung wurde dem Bw. das Ankaufsrecht für das seitens der Firma H.P. erworbene 50%ige Mietrecht am Objekt L. bis längstens 21. Dezember 1991 eingeräumt. Als Preis wurde der…
…erhalte, ein inhaltlich vorausbestimmtes Schuldverhältnis in Geltung zu setzen. Die Option gewähre also ein Gestaltungsrecht. Im vorliegenden Fall entspreche auch die Formulierung des Optionsrechtes (Ankaufrechtes) im Leasingvertrag (§ 13) dem Typus des klassischen Optionsrechtes. Im Gegensatz zum Vorkaufsrecht sei das Optionsrecht somit ein Gestaltungsrecht des Optionsberechtigten…
…erhalte, ein inhaltlich vorausbestimmtes Schuldverhältnis in Geltung zu setzen. Die Option gewähre also ein Gestaltungsrecht. Im vorliegenden Fall entspreche auch die Formulierung des Optionsrechtes (Ankaufrechtes) im Leasingvertrag (§ 13) dem Typus des klassischen Optionsrechtes. Im Gegensatz zum Vorkaufsrecht sei das Optionsrecht somit ein Gestaltungsrecht des Optionsberechtigten…
…Die Option gewähre also ein Gestaltungsrecht. Im vorliegenden Fall entspreche auch die Formulierung des Optionsrechtes (Ankaufrechtes) im Leasingvertrag (§ 13) dem Typus des klassischen Optionsrechtes. Im Gegensatz zum Vorkaufsrecht sei das Optionsrecht somit ein Gestaltungsrecht des Optionsberechtigten, welches ohne Zustimmung des Verpflichteten ausgeübt werden könne und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der bfadr, vertreten durch Kaufmann & Thurnher Rechtsanwälte GmbH, 6850 Dornbirn, Schulgasse 7, vom 16. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 14. Jänner 2009 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Prof.Haslinger & Partner, gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr betreffend Grunderwerbsteuer im Jahr 2002 vom 21. Oktober 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Prof.Haslinger & Partner, gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr betreffend Grunderwerbsteuer im Jahr 2002 vom 18. Oktober 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese…