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UFSK RV/0193-K/03Anfechtungsgründe bei einer Berufung gegen einen Bescheid gem. § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2003

…der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Über die Berufung wurde erwogen: Der berichtigende Bescheid gem. § 293 b BAO vom 14.5.1999 durfte nur hinsichtlich der Berichtigung und der damit im Zusammenhang stehenden steuerlichen Folgen angefochten werden (Ritz, Bundesabgabenordnung, 2. Auflage, § 293 b RN 16)…

UFSG RV/0473-G/10Berichtigung gemäß § 293 BAO: Richtigstellung oder Änderung von Berechnungen für die Errechnung der Bemessungsgrundlagen unzulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.02.2013

…diese Bescheide wendet sich die Bw durch ihren steuerlichen Vertreter mit Berufungsschreiben vom 8. Juli 2010. Die Begründung lautet: Wir verweisen auf die Begründung in unserer Berufung vom 24.6.2010. Die neuerliche Berufung wurde nur notwendig, da die Prüferin gem. § 293 BAO berichtigte Bescheide…

UFSK RV/0429-K/06Die Berichtigung eines Einkommensteuerbescheides nach § 295 Abs. 1 BAO ist unzulässig, wenn eine Erledigung betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften ins Leere gegangen ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2009

…Juni 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach, vertreten durch Y, vom 23. Mai 2006 betreffend Einkommensteuer 2003 (berichtigt gemäß § 295 Abs. 1 BAO) entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) war einzige Kommanditistin der A…

UFSG RV/0474-G/10Berichtigung gemäß § 293 BAO: Richtigstellung oder Änderung von Berechnungen für die Errechnung der Bemessungsgrundlagen unzulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.02.2013

…diesen Bescheid wendet sich die Bw durch ihren steuerlichen Vertreter mit Berufungsschreiben vom 8. Juli 2010. Die Begründung lautet: Wir verweisen auf die Begründung in unserer Berufung vom 24.6.2010. Die neuerliche Berufung wurde nur notwendig, da die Prüferin gem. § 293 BAO berichtigte Bescheide…

UFSW RV/3988-W/02Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2004

…FA) veranlagte die Einkommensteuer 1999 am 13. Juni 2000 und die Einkommensteuer 2000 am 8. Juni 2001. Am 7. August 2002 berichtigte das FA die obigen Bescheide gemäß § 293 BAO. Die Berichtigungsbescheide wurden am 8. August 2002 neuerlich berichtigt, wobei sich hinsichtlich der Einkommensteuer für…

UFSK RV/0169-K/10Eine offensichtliche Unrichtigkeit iS des § 293b BAO muss sich aus den Erklärungen bzw. dem Verwaltungsakt des Steuerpflichtigen ergeben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2010

…im Wesentlichen damit: "Soweit im angefochtenen Bescheid - und auch in der Gegenschrift - der Inhalt des Verwaltungsaktes des Rechtsvorgängers Thomas K. angesprochen wird, ist darauf zu verweisen, dass sich die offensichtliche Unrichtigkeit im Sinn des § 293b BAO aus den Erklärungen und dem Verwaltungsakt des betreffenden Steuerpflichtigen…

UFSF RV/0146-F/02Bescheidberichtigung nur bei offensichtlicher Unrichtigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2003

…Der Berufungswerber wurde erklärungsgemäß zur Einkommensteuer 1997 veranlagt. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wich das Finanzamt von der Steuerklärung unter Berufung auf § 293b BAO mit dem Verweis auf das Verfahren betreffend 1996 ab und reduzierte die Abschreibung auf den "üblichen" Satz von 1,5 %. Gegen…

UFSW RV/1972-W/04Berichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2005

…Co KEG, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2001/Berichtigung gem. § 293 BAO entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel…

UFSI RV/0292-I/04Liegt berichtigbarer Fehler iSd § 293 BAO vor ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2005

…S 787.469,79 ausgewiesen wurde (Bemessung im Einzelnen: siehe Berichtigungsbescheid vom 5. März 2004). Mit weiterem Berichtigungsbescheid gem. § 293 BAO vom 9. März 2004, Str.Nr.2, "zum Bescheid vom 5. März 2004" wurde der vorgenannte Fehler behoben und die Vorschenkung im Betrag von…

UFSW RV/1482-W/05Zulässigkeit einer Berichtigung gemäß § 293 BAO ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2008

…einerseits als "Steuerhinterzieher" darzustellen und mich mit einmaligen und sofortigen Nachzahlungsbeträgen zu verdonnern ......" Die abweisenden Berufungsvorentscheidungen vom 26. Juli 2005 enthielten folgende Begründung: "Mit der Bescheidberichtigung gem. § 293 BAO soll jener Bescheidspruch hergestellt werden, wie bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärung von vorneherein gefasst worden wäre…

UFSW RV/1758-W/02Begründung bei Berichtigung nach § 293 b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2004

…gegen die Bescheide gem. § 293 b BAO des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk in Wien mit denen die Einkommensteuer für die Jahre 1995 und 1996 berichtigt werden, entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…

UFSL RV/0293-L/03Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2006

…14/0094) Die Referentin geht daher davon aus, dass die Nichtaufnahme der Einkünfte aus Kapitalvermögen in die Steuererklärung 1994 auf einer damals vertretbaren Rechtsansicht beruhte und damit keiner Berichtigung gemäß § 293 b BAO zugänglich ist. Der Bescheid war daher aufzuheben. Linz, am 5. Jänner 2006

UFSK RV/0006-K/03Berufung gegen einen Berichtigungsbescheid gem. § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2004

…diesem Bescheid positive Einkünfte von S 826.458.- festgesetzt wurden, wurden diese Einkünfte ebenso wie im aufgehobenen Bescheid vom 11. Jänner 2002 um "nicht ausgleichsfähige Verluste" in Höhe von S 21.025.- erhöht. Am 7. November 2002 erließ das Finanzamt einen Berichtigungsbescheid gem. § 293 BAO…

UFSK RV/0192-K/11Berufungsvorbringen im Verfahren gegen einen Berichtigungsbescheid (§ 293b BAO), das von der Bescheidberichtigung nicht umfasst ist und daher bereits in einer Berufung gegen den berichtigten Bescheid erstattet hätte werden müssen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2013

…unverändert geblieben. Berichtigende Bescheide seien allerdings nur hinsichtlich der Berichtigung und der damit zusammenhängenden Folgen anfechtbar. Über die Berufung wurde erwogen: Die Bestimmung des § 293b BAO ordnet an: "Die Abgabenbehörde kann auf Antrag der Partei (§ 78) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als…

UFSW RV/3392-W/02Unzulässige Bescheiderlassung gemäß § 293 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2005

…d.h. also wenn die zu berichtigende Entscheidung dem Willen der Abgabenbehörde offensichtlich nicht entsprochen hat. Unter dem Titel einer Berichtigung dürfen keinesfalls nachträgliche Änderungen im Inhalt, der Rechtsauffassungen und Sachverhaltsannahmen eines Bescheides vorgenommen werden. Nicht gemäß § 293 BAO berichtigbar sind Fehler, die der Abgabenbehörde…

UFSW RV/1420-W/08Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2008

… 293 BAO zugänglich (vgl. VwGH 26.3.1993, 90/17/0224; 22.3.1991, 90/13/0243). Schließlich dürfen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes keinesfalls nachträglich Änderungen im Inhalt eines Bescheides vorgenommen werden; die Bescheidberichtigung bietet keine Handhabe für eine inhaltlich berichtigende oder erklärende Auslegung…

UFSF RV/0001-F/04Unrichtigkeit richtet sich nach Zeitpunkt der bescheidmäßigen Übernahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2004

…in § 293b BAO tatbestandsmäßig vorausgesetzte "Übernahme" offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen stelle entgegen der Auffassung des belangten UFS nicht auf den Zeitpunkt der Einreichung der Abgabenerklärung, sondern auf jenen der Erlassung des zu berichtigenden Bescheides ab. Durch die Aufhebung der Berufungsentscheidung vom 29.8.2003, RV…

UFSL RV/0006-L/05Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung nach § 293 b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2006

…97/14/0094, für die Steuerpflicht der Anteile. Mit Bescheid vom 2. September 2004 erließ das Finanzamt einen Berichtigungsbescheid gem. § 293 b BAO zum Bescheid vom 2.8.1996 (Einkommensteuer 1994) und setzte Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von ATS 64.400,-- an. Dies führte…

UFSW RV/1411-W/10Berichtigung des Spruches einer Berufungsvorentscheidung (BVE) gemäß § 293 BAO von Stattgabe auf Abweisung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2010

…Begründung: Gemäß § 293 BAO kann die Abgabenbehörde ein einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. Als andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende Unrichtigkeiten sind Fehler…

UFSG RV/0950-G/09Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung nach § 293b BAO wegen Unrichtigkeit infolge fehlender Eintragung einer Mitteilung nach § 109a EStG im dafür vorgesehenen Formularfeld der Einkommensteuererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2013

…denen eine Unrichtigkeit deshalb in den Bescheid übernommen wurde, weil er ungeachtet allfälliger Prüfungshinweise vor Durchführung eines nach der Aktenlage gebotenen Ermittlungsverfahrens, somit unter Verletzung von Verfahrensvorschriften "laut Erklärung" erlassen wurde (VwGH 31.1.2001, 95/13/0065). § 293b BAO soll somit eine Handhabe gegen…