…bereits seit 2 Monaten fällig gewesen sei. Auf Grund des ausdrücklich Hinweises betreffend die exakte Entrichtungsform in der Rechnung betrachte das AMS die Abgabenforderung als unbeglichen und die Aufnahme des amtlichen Befundes über eine Verkürzung von Stempel- und Rechtsgebühren vom 25. März 2009 als gerechtfertigt. …
…Gde. eine Gebührennachschau durchgeführt. Im Zuge dieser Gebührennachschau wurde hinsichtlich der gegenständlichen Eingabe am 25. März 2002 ein amtlicher Befund aufgenommen und in der Folge der angefochtene Bescheid erlassen. Strittig ist, ob hinsichtlich dieser gebührenpflichtigen Eingabe des Berufungswerbers vom 4. November 1999 im Zeitpunkt der…
…eine Gebührennachschau durchgeführt. Im Zuge dieser Gebührennachschau wurde hinsichtlich der gegenständlichen Eingabe am 25. März 2002 ein amtlicher Befund aufgenommen und in der Folge der angefochtene Bescheid erlassen. Strittig ist, ob hinsichtlich dieser gebührenpflichtigen Eingabe des Berufungswerbers vom 15. November 1999 im Zeitpunkt der Bescheiderlassung…
…Zudem sei für die mj. Kinder keine gesonderte Stellungnahme verfasst worden. Auf Grund der Nichteinzahlung der Gebühr wurde am 13. Jänner 2009 ein amtlicher Befund aufgenommen. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien schrieb mit Bescheid vom 27. Februar 2009 nach § 14 TP 6 Abs…
…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel wurde am 18. Juni 2012 ein amtlicher Befund über die Verkürzung von Stempel- oder Rechtsgebühren vom Landespolizeikommando für X betr. Anfrage der Bw. / Deutschland (in der Folge auch Berufungswerberin genannt) vom 3…
…11. Juni 2012 wurde der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe abgewiesen und die Behandlung der Beschwerde vom Verfassungsgerichtshof abgelehnt. Am 27. August 2012 wurde vom Verfassungsgerichtshof ein amtlicher Befund aufgenommen und dieser an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel weitergeleitet. Mit Bescheiden vom 5…
…Nachweis über die Bezahlung der Gebühr in der Höhe von € 220,-- einlangte, wurde von diesem am 16. November 2009 ein amtlicher Befund aufgenommen und dieser an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien weitergeleitet. Mit Bescheiden vom 1. Dezember 2009 (1. Gebührenbescheid und 2…
…ausgestellt. Da vom Berufungswerber die Gebühren für den Antrag als auch für den Befreiungsschein trotz Aufforderung durch das AMS nicht entrichtet wurden, wurde vom AMS ein amtlicher Befund aufgenommen und dieser an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel weitergeleitet. Vom Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern…
…wurde vom Verfassungsgerichtshof der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe abgewiesen und die Behandlung der Beschwerde abgelehnt. Am 6. August 2010 wurde vom Verfassungsgerichtshof ein amtlicher Befund aufgenommen und dieser an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien weitergeleitet. Mit Bescheiden vom 27. August 2010 (1…
…angeführt wurden. Mit Beschluss vom 26. September 2012 lehnte der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der Beschwerde ab. Am 21. Dezember 2012 wurde vom Verfassungsgerichtshof ein amtlicher Befund aufgenommen und an das Finanzamt A weitergeleitet, worin der Verfassungsgerichtshof feststellte, dass eine Gebühr in Höhe von 440,00…
…beim Magistrat der Stadt Wien a per Fax eine Eingabe (Berufung Ersatzvornahme) des Berufungswerbers ein. Am 18. September 2009 wurde vom Magistrat Wien ein amtlicher Befund aufgenommen und dieser an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien weitergeleitet. Mit Bescheiden vom 20. Oktober 2009 (1…
…wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Beim Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel ist am 10. Juli 2012 ein amtlicher Befund über eine Verkürzung von Stempel- und Rechtsgebühren des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht vom 26…
…wurde unter der Zahl xy erfasst. Da beim Verwaltungsgerichtshof ein Einzahlungsbeleg nicht einlangte, wurde von diesem am 10. Februar 2009 ein amtlicher Befund aufgenommen und dieser an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien weitergeleitet. Mit Bescheiden vom 24. Februar 2009 (1. Gebührenbescheid und 2…
…€" wird ersetzt durch die Wortfolge "...ergibt sich eine Nachforderung in Höhe von € 0,00". 2.) Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Auf Grund einer Notionierung durch den Verfassungsgerichtshof (siehe Amtlicher Befund über eine Verkürzung von Stempel- oder Rechtsgebühren vom 18…
…wurde vom Verfassungsgerichtshof der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe abgewiesen und die Behandlung der Beschwerde abgelehnt. Am 7. Juni 2010 wurde vom Verfassungsgerichtshof ein amtlicher Befund aufgenommen und dieser an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien weitergeleitet. Mit Bescheiden vom 8. November 2010 (1…
…abgewiesen, die Behandlung der Beschwerde abgelehnt und der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen. Am 31. Jänner 2011 wurde vom Verfassungsgerichtshof ein amtlicher Befund aufgenommen und dieser an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel Wien weitergeleitet. Mit Bescheiden vom 14. Februar…
…unter der Zahl xx/xx erfasst. Da beim Verfassungsgerichtshof ein Einzahlungsbeleg nicht einlangte, wurde von diesem am 17. Mai 2010 ein amtlicher Befund aufgenommen und dieser an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien weitergeleitet. Mit Bescheiden vom 8. November 2010 (1. Gebührenbescheid und 2…
…die Errichtung des Vereins "1" angezeigt. Am 26. Februar 2009 wurde von der Bundespolizeidirektion (Büro für Versammlungs-, Vereins- und Medienrechtsangelegenheiten) ein amtlicher Befund über eine Verkürzung von Stempelgebühren aufgenommen. Mit Bescheid vom 3. April 2009 wurde im Zusammenhang mit der Anzeige der Vereinserrichtung für 2…
…Am 26. Februar 2009 wurde von der Bundespolizeidirektion (Büro für Versammlungs-, Vereins- und Medienrechtsangelegenheiten) ein amtlicher Befund über eine Verkürzung von Stempelgebühren aufgenommen. Mit Bescheid vom 3. April 2009 wurde im Zusammenhang mit der Anzeige der Statutenänderung für 2 Beilagen mit insgesamt 2 Bogen gemäß §…
…ZzZ, betreffend Gebühren und Erhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Auf Grund einer Notionierung durch den Verwaltungsgerichtshof (siehe Amtlicher Befund über eine Verkürzung von Stempel- oder Rechtsgebühren des Verwaltungsgerichtshofes) setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien gegenüber dem nunmehrigen Berufungswerber (Bw.)…