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UFSW RV/4085-W/09Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen mit oder ohne Selbstbehalt?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2010Teil 1/2
…38 | 516,80 € | Behandlung Massageinstitut D: | | | 775,00 € | Fahrtkosten E-F-E: | 50 x 5 km | 250 km x 0,38 | 95,00 € | Kosten Akupunkturpflaster: | | | 293,18 €  …
UFSW RV/4085-W/09Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen mit oder ohne Selbstbehalt?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2010Teil 2/2
…Finanzamtsakt keine diesbezüglichen Nachweise bzw. Belege, sodass der angefochtene Bescheid in diesen Punkten unverändert bleibt. - Die von der Bw. geltend gemachten Ausgaben für Akupunkturpflaster in Höhe von 518,12 € wurden vom Finanzamt, ohne dies zu begründen, nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Diesbezüglich ist festzuhalten…