…Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin unterrichtet die Gegenstände Leibeserziehung und Deutsch im BG/BRG S und beantragte in ihrer Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000 die Aufwendungen für das "Diplom - Aerobic und Steppaerobic Instruktorin" in Höhe von € 654,- als Werbungskosten zu berücksichtigen…
…1.380,47 € 1. Sachverhalt: 1.1. Aus dem Veranlagungsakt ergibt sich: Die Berufungswerberin (Bw.) war in den Jahren 2004 bis 2007 beim Arbeitgeber angestellt und nebenberuflich als Aerobic-Trainerin tätig. Im Zuge einer GPLA-Prüfung bei der X. GmbH wurde unter anderem festgestellt…
…auf die Erstausbildung von Instruktoren ausgerichtet waren. Auch die von der Bw. in Deutschland besuchten Conventions weisen ein ähnliches Programm auf. Der Inhalt der streitgegenständlichen Veranstaltungen war somit primär auf die Bedürfnisse von Aerobic- und Gymnastiktrainern und nicht auf die Bedürfnisse eines homogenen Teilnehmerkreises ausgerichtet…
…unverändert. 1. Sachverhalt: 1.1. Aus dem Veranlagungsakt ergibt sich: Die Berufungswerberin (Bw.) war in den Jahren 2004 bis 2007 im BD angestellt und nebenberuflich als Aerobic - Trainerin tätig. Im Zuge einer GPLA- Prüfung bei der X.- GmbH wurde unter anderem festgestellt, dass die Bw…
…auf die Erstausbildung von Instruktoren ausgerichtet waren. Auch die von der Bw. in Deutschland besuchten Conventions weisen ein ähnliches Programm auf. Der Inhalt der streitgegenständlichen Veranstaltungen war somit primär auf die Bedürfnisse von Aerobic- und Gymnastiktrainern und nicht auf die Bedürfnisse eines homogenen Teilnehmerkreises ausgerichtet…
…zunehmend sogar erforderlich sei. Für eine berufliche Veranlassung würden im konkreten Fall folgende Kriterien sprechen: - Laut UFS Graz (RV/0231-G/03 vom 16.03.2006) sei die Erlangung der Qualifikation des Instruktors für Aerobic und Steppaerobic nicht der Privatsphäre zuzurechen, da die Motivation der…