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UFSG RV/0258-G/10Feststellung gemäß § 188 BAO und Einheitlichkeitsgebot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2010

…Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 188 BAO werden ua. Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemeinschaftlich festgestellt, wenn an diesen Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Während aufrechten Bestands der Beteiligtengemeinschaft hat die Adressierung eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO an die Gemeinschaft zu erfolgen (§ 191 Abs. 1 lit…

UFSG RV/0407-G/10Feststellung gemäß § 188 BAO und Einheitlichkeitsgebot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2010

…Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 188 BAO werden ua. Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemeinschaftlich festgestellt, wenn an diesen Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Während aufrechten Bestands der Beteiligtengemeinschaft hat die Adressierung eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO an die Gemeinschaft zu erfolgen (§ 191 Abs. 1 lit…

UFSG RV/0406-G/10Feststellung gemäß § 188 BAO und Einheitlichkeitsgebot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2010

…Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 188 BAO werden ua. Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemeinschaftlich festgestellt, wenn an diesen Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Während aufrechten Bestands der Beteiligtengemeinschaft hat die Adressierung eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO an die Gemeinschaft zu erfolgen (§ 191 Abs. 1 lit…

UFSG RV/0405-G/10Feststellung gemäß § 188 BAO und Einheitlichkeitsgebot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2010

…Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 188 BAO werden ua. Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemeinschaftlich festgestellt, wenn an diesen Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Während aufrechten Bestands der Beteiligtengemeinschaft hat die Adressierung eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO an die Gemeinschaft zu erfolgen (§ 191 Abs. 1 lit…

UFSG RV/0404-G/10Feststellung gemäß § 188 BAO und Einheitlichkeitsgebot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2010

…Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 188 BAO werden ua. Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemeinschaftlich festgestellt, wenn an diesen Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Während aufrechten Bestands der Beteiligtengemeinschaft hat die Adressierung eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO an die Gemeinschaft zu erfolgen (§ 191 Abs. 1 lit…

UFSG RV/0403-G/10Feststellung gemäß § 188 BAO und Einheitlichkeitsgebot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2010

…Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 188 BAO werden ua. Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemeinschaftlich festgestellt, wenn an diesen Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Während aufrechten Bestands der Beteiligtengemeinschaft hat die Adressierung eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO an die Gemeinschaft zu erfolgen (§ 191 Abs. 1 lit…

UFSG RV/0402-G/10Feststellung gemäß § 188 BAO und Einheitlichkeitsgebot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2010

…Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 188 BAO werden ua. Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemeinschaftlich festgestellt, wenn an diesen Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Während aufrechten Bestands der Beteiligtengemeinschaft hat die Adressierung eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO an die Gemeinschaft zu erfolgen (§ 191 Abs. 1 lit…

UFSG RV/0401-G/10Feststellung gemäß § 188 BAO und Einheitlichkeitsgebot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2010

…Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 188 BAO werden ua. Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemeinschaftlich festgestellt, wenn an diesen Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Während aufrechten Bestands der Beteiligtengemeinschaft hat die Adressierung eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO an die Gemeinschaft zu erfolgen (§ 191 Abs. 1 lit…

UFSG RV/0099-G/10Feststellung gemäß § 188 BAO und Einheitlichkeitsgebot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2010

…Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 188 BAO werden ua. Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemeinschaftlich festgestellt, wenn an diesen Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Während aufrechten Bestands der Beteiligtengemeinschaft hat die Adressierung eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO an die Gemeinschaft zu erfolgen (§ 191 Abs. 1 lit…

UFSG RV/0010-G/10Bescheidadressierung im Falle einer Umwandlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2010

…und zwar aus folgenden Gründen: Gemäß § 188 BAO werden ua. Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemeinschaftlich festgestellt, wenn an diesen Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Während aufrechten Bestands der Beteiligtengemeinschaft hat die Adressierung eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO an die Gemeinschaft zu erfolgen (§ 191 Abs. 1 lit…

UFSG RV/0090-G/06Unrichtige Bescheidadressierung bei nach § 142 HGB beendeter Personenvereinigung (§ 191 Abs.2 BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid12.12.2008

…Da Berufungsentscheidungen nach § 290 BAO an denselben/dieselben Adressaten wie der angefochtene Bescheid zu ergehen haben, ist die zitierte VwGH-Aussage auch für die nach § 191 BAO ergangenen erstinstanzlichen Feststellungsbescheide maßgeblich. Mit der Adressierung eines Bescheides wird, wie erwähnt, grundsätzlich auch festgelegt, gegen wen sein…

UFSL RV/0973-L/08Adressierung eines an eine Personengesellschaft gerichteten Feststellungsbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid17.07.2009

…um wirksam zu werden. In seiner Entscheidung vom 20.3.1989, 88/15/0131, legte der Verwaltungsgerichtshof dar, dass ein Feststellungsbescheid, der an eine Personengemeinschaft zu Handen eines der Gemeinschafter gerichtet worden sei, keine Rechtswirkung entfalte, wenn der betreffende Gemeinschafter im Sinne des § 81 Abs…

UFSW RV/2683-W/07Aufhebung eines nach § 295 Abs. 1 BAO abgeänderten Einkommensteuerbescheides mangels tauglichen Grundlagenbescheides.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012

…Berufung wurde eingewendet, dass eine Maßnahme nach § 295 BAO eine nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides voraussetze. Ergehe ein solcher nicht ("Nichtbescheid" als Folge fehlerhafter Adressierung, unterlassene Zustellung), so sei ein dennoch erlassener Änderungsbescheid rechtswidrig. Der vom FA X erlassene Feststellungsbescheid sei ein Nichtbescheid, da es mangels…

UFSL RV/0754-L/09Rechtzeitigkeit eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer 1989.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.09.2009

…Oktober 2005, GZ. BMF-010103/0042-VI/2005 geht hervor, eine Maßnahme nach § 295 Abs 1 BAO setze die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraus. Ergeht ein solcher nicht (zB "Nichtbescheid" als Folge fehlerhafter Adressierung, unterlassene Zustellung), so sei ein dennoch erlassener Änderungsbescheid (§ 295 Abs…

UFSW RV/3710-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens nach Zurückweisung einer Beschwerde gegen den nicht wirksam gewordenen Grundlagenbescheid durch den VwGH sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2010

…Durchführung einer Wiederaufnahme des Verfahrens sei dieser Bescheid durch den Feststellungsbescheid vom 10. Februar 1997 ersetzt worden, zu dem nun mit Bescheid vom 7. Mai 2008 festgestellt worden sei, dass er nichtig gewesen sei. Grund für die nichtigen Bescheide seien Fehler in der Adressierung gewesen…

UFSW RV/0808-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens nach Zurückweisung einer Beschwerde gegen den nicht wirksam gewordenen Grundlagenbescheid durch den VwGH sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2010

…Durchführung einer Wiederaufnahme des Verfahrens sei dieser Bescheid durch den Feststellungsbescheid vom 10. Februar 1997 ersetzt worden, zu dem nun mit Bescheid vom 7. Mai 2008 festgestellt worden sei, dass er nichtig gewesen sei. Grund für die nichtigen Bescheide seien Fehler in der Adressierung gewesen…

UFSS RV/0004-S/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer Zurückweisung eines Abänderungsantrages nach § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2013

…Verjährung geltend zu machen. Anlage: Schreiben des BMF mit folgendem Inhalt: Bezugsgemäß teilt das Bundesministerium für Finanzen folgende Rechtsansichten mit: Eine Maßnahme nach § 295 Abs. 1 BAO setzt die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraus. Ergeht ein solcher nicht (zB "Nichtbescheid" als Folge fehlerhafter Adressierung…

UFSS RV/0485-S/08Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 1989
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2013

…die Wiederaufnahme des Verfahrens. Anlage: Schreiben des BMF mit folgendem Inhalt: Bezugsgemäß teilt das Bundesministerium für Finanzen folgende Rechtsansichten mit: Eine Maßnahme nach § 295 Abs. 1 BAO setzt die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraus. Ergeht ein solcher nicht (zB "Nichtbescheid" als Folge fehlerhafter Adressierung…

UFSW RV/0814-W/09Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmeantrages; Antrag auf Bescheidänderung gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2013

…1989 nie bescheidmäßig erledigt worden sei. Grund für die nichtigen Bescheide seien Fehler in der Adressierung gewesen; es seien bereits (beispielhaft mit Namen und Adresse genannte) verstorbene Personen angeführt worden, so auch schon im Feststellungsbescheid vom 25.5.1991. Auch dieser Bescheid sei daher als…

UFSW RV/2541-W/11Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens nach Zurückweisung einer Beschwerde gegen den nicht wirksam gewordenen Grundlagenbescheid durch den VwGH und eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2011

…2008 zurückgewiesen, da auch dieser Bescheid nichtig war. Grund für die nichtigen Bescheide waren Fehler in der Adressierung, insbesondere wurden in dem einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheid bereits verstorbene Personen angeführt. Auf der Ebene der einheitlich und gesonderten Feststellung wurde somit eine Erklärung abgeben, diese wurde…