…47 der Ausfuhranmeldung als auch in der anlässlich dieser Abfertigung abgegeben Exporterklärung aufscheint. Diese Angabe steht jedoch im Widerspruch zur zitierten und beim Zollamt Salzburg/Erstattungen hinterlegten Herstellererklärung mit der Nummer 75. Der Ausführer hat bereits anlässlich der Erfüllung der Ausfuhrförmlichkeiten die Wahlmöglichkeit zwischen der…
…des Empfängers in Rumänien nicht aufscheint, lässt nicht zwingend darauf schließen, dass die ausgeführten Hinterviertel kein Filet enthalten haben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Aufzeichnungen lediglich ungenau geführt wurden oder das Filet im Zeitraum zwischen der Einfuhr und der Verarbeitung der Hinterviertel im…
…2001 keine Angaben machen konnte, so hätte er sich doch daran erinnert, wenn auch an diesem Tag Filets entfernt worden wären. Auf die Frage, ob die Filets möglicherweise herausgetrennt und dann in Kisten auf das Beförderungsmittel verladen worden sein könnten, wurde seitens der Bf einräumt…
…ohne (vorschriftsgemäße) Beschau, die in der Ausfuhranmeldung enthaltenen Angaben bei der Entscheidung über die Gewährung von Ausfuhrerstattungen zugrunde zu legen sind. Da das Zollamt die Übereinstimmung der Ware mit ihrer Beschreibung in der Herstellererklärung durch Probeziehung und Untersuchung nicht genützt hat, kann die dadurch entstandene…
…auch bestätigt. Zu den Abweichungen zwischen der Ausfüllschrift und der Unterschrift ist zu bemerken, dass diese weder die Richtigkeit noch die Authentizität der Eidesstattlichen Erklärung in Frage stellt. Selbst wenn eine dritte Person die handschriftlichen Eintragungen (Ausfüllschrift) vorgenommen hätte und Herr D diese dann unterschrieben…
…in der Höhe a) des halben Unterschiedes zwischen der beantragten Erstattung und der für die tatsächliche Ausfuhr geltenden Erstattung, b) des doppelten Unterschiedes zwischen der beantragten und der geltenden Erstattung, wenn der Ausführer vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat. Als beantragte Erstattung gilt der Betrag, der…
…in der Höhe a) des halben Unterschiedes zwischen der beantragten Erstattung und der für die tatsächliche Ausfuhr geltenden Erstattung, b) des doppelten Unterschiedes zwischen der beantragten und der geltenden Erstattung, wenn der Ausführer vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat. Als beantragte Erstattung gilt der Betrag, der…
…März 2005, abgeschlossen zwischen Mercedes Benz und dem Bw, wonach der Bw ggstdl Fahrzeug von Mercedes Benz erworben habe - die Rechnung vom 11. März 2005, unterschrieben vom Bw, Adressat Firma H. M a.s., Brünn, unter Angabe beider UID-Nummern, Rechnungsbetrag netto € 399.950…
…in Höhe des halben Unterschieds zwischen der beantragten Erstattung und der für die tatsächliche Ausfuhr geltenden Erstattung. Vorsatz, der stärker zu ahnden ist, liegt im gegenständlichen Fall laut Aktenlage nicht vor. Unklar war im Zusammenhang mit der Verhängung der Sanktion, ob die in der Ausfuhranmeldung…
…Angaben und Unterlagen liefern muss, die von diesen Behörden für die Entscheidung benötigt werden. Die Bf. hat diesem Beibringungsgrundsatz nicht entsprochen, weil sie weder die in Artikel 848 Abs. 1 ZK-DVO als Nachweis der Rückwarenbegünstigung angeführten Ausfuhranmeldungen bzw. Auskunftsblätter vorgelegt hat, noch die in…
…Betrag in Höhe a) des halben Unterschieds zwischen der beantragten Erstattung und der für die tatsächliche Ausfuhr geltenden Erstattung, b) des doppelten Unterschieds zwischen der beantragten und der geltenden Erstattung, wenn der Ausführer vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat. Als beantragte Erstattung gilt der Betrag, der…
…Betrag in Höhe a) des halben Unterschieds zwischen der beantragten Erstattung und der für die tatsächliche Ausfuhr geltenden Erstattung, b) des doppelten Unterschieds zwischen der beantragten und der geltenden Erstattung, wenn der Ausführer vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat. Als beantragte Erstattung gilt der Betrag, der…
…Betrag in Höhe a) des halben Unterschieds zwischen der beantragten Erstattung und der für die tatsächliche Ausfuhr geltenden Erstattung, b) des doppelten Unterschieds zwischen der beantragten und der geltenden Erstattung, wenn der Ausführer vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat. Als beantragte Erstattung gilt der Betrag, der…
…Betrag in Höhe a) des halben Unterschieds zwischen der beantragten Erstattung und der für die tatsächliche Ausfuhr geltenden Erstattung, b) des doppelten Unterschieds zwischen der beantragten und der geltenden Erstattung, wenn der Ausführer vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat. Als beantragte Erstattung gilt der Betrag, der…
…Betrag in Höhe a) des halben Unterschieds zwischen der beantragten Erstattung und der für die tatsächliche Ausfuhr geltenden Erstattung, b) des doppelten Unterschieds zwischen der beantragten und der geltenden Erstattung, wenn der Ausführer vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat. Als beantragte Erstattung gilt der Betrag, der…
…Betrag in Höhe a) des halben Unterschieds zwischen der beantragten Erstattung und der für die tatsächliche Ausfuhr geltenden Erstattung, b) des doppelten Unterschieds zwischen der beantragten und der geltenden Erstattung, wenn der Ausführer vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat. Als beantragte Erstattung gilt der Betrag, der…
…Betrag in Höhe a) des halben Unterschieds zwischen der beantragten Erstattung und der für die tatsächliche Ausfuhr geltenden Erstattung, b) des doppelten Unterschieds zwischen der beantragten und der geltenden Erstattung, wenn der Ausführer vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat. Als beantragte Erstattung gilt der Betrag, der…
…Betrag in Höhe a) des halben Unterschieds zwischen der beantragten Erstattung und der für die tatsächliche Ausfuhr geltenden Erstattung, b) des doppelten Unterschieds zwischen der beantragten und der geltenden Erstattung, wenn der Ausführer vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat. Als beantragte Erstattung gilt der Betrag, der…
…Betrag in Höhe a) des halben Unterschieds zwischen der beantragten Erstattung und der für die tatsächliche Ausfuhr geltenden Erstattung, b) des doppelten Unterschieds zwischen der beantragten und der geltenden Erstattung, wenn der Ausführer vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat. Als beantragte Erstattung gilt der Betrag, der…
…Betrag in Höhe a) des halben Unterschieds zwischen der beantragten Erstattung und der für die tatsächliche Ausfuhr geltenden Erstattung, b) des doppelten Unterschieds zwischen der beantragten und der geltenden Erstattung, wenn der Ausführer vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat. Als beantragte Erstattung gilt der Betrag, der…