…inwieweit sich die zum Schuldnachlass Anlass gebenden Verluste bereits steuerlich ausgewirkt haben. Zur Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung für Einkommensteuerveranlagungen bis 2005 sowie hinsichtlich Körperschaftsteuer siehe Rz 7268. Als Voraussetzungen eines Sanierungsgewinnes nennen die Rzn 7254ff das Vorliegen eines Schulderlasses (Rz 7254), Allgemeiner Sanierungsmaßnahmen (Rz 7255)…
…jenen Fällen ersparen soll, in denen bei einem bestimmten Abgabepflichtigen die Abgaben uneinbringlich sind. Durch die Abstandnahme von der Festsetzung wird der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht vernichtet, sondern es wird lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung gegenüber dem Abgabepflichtigen verzichtet. Diese Maßnahme hat keinen…
…der Unabhängige Finanzsenat in Bezug auf den Hinweis des Bw. zur Einbringlichkeit meinte, dass dieses Vorbingen des Bw. im Rahmen seiner Berufung als Anregung auf Abstandnahme der Festsetzung nach § 206 lit. b BAO zu verstehen sei, teilte das FAGVG dem Unabhängigen Finanzsenat auf Grund do…
…durch das BGBl. I Nr. 124/2003 kein Rechtsanspruch des Abgabepflichtigen, ein Antragsrecht auf Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Da eine Verletzung von Rechten der Beschwerdeführerin durch das Unterbleiben einer Maßnahme gemäß § 206 BAO somit nicht in Betracht kommt, erweist sich die…
…mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen, da der mit dem Umfang des durchzuführenden Berufungsverfahrens verbundene Verwaltungsaufwand nicht mehr verhältnismäßig ist. Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung steht dem nicht entgegen. Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet…
…Abgabenbehörden die Abgabenfestsetzung in jenen Fällen ersparen soll, in denen bei einem bestimmten Abgabepflichtigen die Abgaben uneinbringlich sind. Durch die Abstandnahme von der Festsetzung wird der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht vernichtet, sondern es wird lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung gegenüber der Bw. verzichtet…
…Die gesamten Abgabenrückstände (inklusive der berufungsverhangenen Lohnabgaben) sei zwischenzeitig gelöscht worden, d.h. eine Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung würde nicht zu einer unerwünschten Gutschrift führen. Eine Haftungsinanspruchnahme des ehemaligen Geschäftsführer, Herrn E, sei seitens der Abgabensicherung wegen zu erwartender Erfolglosigkeit nicht durchgeführt worden (kein pfändbares…
…der fehlenden Einbringlichkeit war es dem auch verfassungsgesetzlich geforderten Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung folgend zweckmäßig, mit der Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung im Umfang der auf Grund der Betriebsprüfung festgesetzten Mehrbeträge an Umsatzsteuer vorzugehen. Dies entspricht auch der Billigkeit iSd § 20 BAO…
…Abgabenbehörden die Abgabenfestsetzung in jenen Fällen ersparen soll, in denen bei einem bestimmten Abgabepflichtigen die Abgaben uneinbringlich sind. Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht vernichtet, sondern es wird lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung gegenüber der Bw. verzichtet…
…Voraussetzungen des § 206 lit b BAO erfüllt. Angesichts der fehlenden Einbringungsmöglichkeiten war es dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltungsführung folgend zweckmäßig, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen. Durch eine Maßnahme iSd § 206 BAO wird ein entstandener Abgabenanspruch nicht berührt, sondern es wird…
…dem Unabhängigen Finanzsenat vorgelegt. Mit Vorhalt vom 9. Februar 2010 wurde das Finanzamt um Überprüfung der Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruchs ersucht und wurde darauf hingewiesen, dass der Unabhängige Finanzsenat eine Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung erwägt. Dies deshalb, weil das LG Linz zu AZ 123 mit Beschluss…
…Mag. RNK aus G), welchem das Finanzamt aufgrund der in ihm erfolgten wirtschaftlichen Zuordnung von Stiftungen an die Gesellschafter der untergegangenen GmbH Relevanz für eine allfällige Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung zusprach. Der Sachverständige war im Zuge des Finanzstrafverfahrens von der Staatsanwaltschaft L beauftragt worden, Befund…
…Dezember 2007 vorgelegt. Mit Vorhalt vom 9. Februar 2010 wurde das Finanzamt um Überprüfung der Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruchs ersucht und wurde darauf hingewiesen, dass der UFS eine Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung erwägt. Dies deshalb, weil das LG L zu Aktenzeichen 123 mit Beschluss vom 18…
…potenziell Haftungspflichtigen ist ebenfalls nicht zu erwarten. Somit sind die Voraussetzungen des § 206 lit b BAO erfüllt. Angesichts der fehlenden Einbringungsmöglichkeiten war es dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltungsführung folgend zweckmäßig, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen. Wien, am 18. März 2010
…mit, dass bei der Bw eine etwaige Körperschaftsteuer 2003 uneinbringlich ist. Auf Anfrage des Referenten vom 16. Dezember 2009, ob das Finanzamt gegen eine gänzliche Abstandnahme von der Festsetzung der Körperschaftsteuer 2003 gemäß § 206 lit b BAO einen Einwand habe, wurde seitens des Finanzamtes geantwortet…
…die nach derzeitigem Stand gegebene Aussichtslosigkeit der Durchsetzung des Abgabenanspruchs sowohl gegenüber der Abgabepflichtigen als auch des Haftungspflichtigen. Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet", sondern es wird lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung gegenüber der Bw verzichtet…
…235 BAO) gelöscht. Das Finanzamt hat auch gegen die beabsichtigte Anwendung des § 206 lit. b BAO (Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung) keine Einwendung erhoben. Die Voraussetzungen des § 206 lit. b BAO sind daher hinsichtlich der Umsatzsteuer für die Jahre 2003 und 2004 gegeben. Wegen der fehlenden…
…G/06; UFS 17. 12. 2008, RV/0816-L/03). Auch der Durchführung eines Finanzstrafverfahrens steht diese Abstandnahme von der Festsetzung nicht entgegen, besteht doch im Finanzstrafverfahren keine Bindung an abgabenrechtliche Bescheide (vgl. VwGH 10.1.1985, 83/16/0179; VwGH 19.2.1987, 85…
…BAO Kommentar³, § 206 Tz 1). Auf eine Abstandnahme von der Festsetzung von Abgaben besteht daher kein Rechtsanspruch des Abgabepflichtigen (vgl. auch die Erläuterungen zu Z 22 des AbgÄG 2003, BGBl I 124/2003, mit welchem das bis dahin bestehende Weisungsrecht der Oberbehörde beseitigt wurde). Dadurch…
…mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen, da der mit dem Umfang des durchzuführenden Berufungsverfahrens verbundene Verwaltungsaufwand nicht mehr verhältnismäßig ist. Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung steht dem nicht entgegen. Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet…