…26.04.2007 | Zahlung des Autos von der M.N. GmbH an die L.GmbH | 02.05.2007 | L.GmbH fakturiert an die M.N. GmbH | 03.05.2007 | Polizeiliche An- und Abmeldung des Fahrzeuges auf die L.GmbH |…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW., vertreten durch Dipl.Vw Günther Geib gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend die Festsetzung der Kfz-Steuer für 1998, 1999 und 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
…Oktober 2006 über das Vermögen der Bw. eröffnete Konkurs am 3. Juli 2007 mangels Kostendeckung aufgehoben worden sei und die Gläubiger des Unternehmens somit keine Quote erhalten hätten. Der aushaftende Rückstand hätte auch im Haftungswege beim persönlich haftenden Gesellschafter H.B. nicht hereingebracht werden können…
…Begründung Mit Telefax vom 24. Juli 2009 ersuchte der BW das FA ein Fahrzeug Audi A4 Avant in der Genehmigungsdatenbank freizuschalten um die Zulassung des Fahrzeuges in Österreich zu ermöglichen. Der PKW sei bereits zuvor in Österreich zugelassen gewesen, er sei der zweite Besitzer in…
…wurde der Bw. einvernommen, da sie verfahrenserheblich sind. Soweit der Bw. darauf verweist, dass er zum Zeitpunkt der Zulassung des ggstl. Fahrzeuges am 21. März 1997 keinen Wohnsitz in Österreich gehabt habe, ist auszuführen, dass dieser Zeitpunkt vom Finanzamt ohnehin nicht herangezogen wurde. Diesem Einwand…
…im Jahr 2003 einer Überprüfung durch das gleiche Finanzamt unterzogen wurde. Dabei wurde mit Aktenvermerk des Erhebungsdienstes vom 16. Juni 2003 festgestellt, dass kein Grund für die Zulassung seines Fahrzeuges im Inland bestehe, da er den Wohnsitz in Österreich lediglich zu Urlaubszwecken besuche und daher…
…dass das Fahrzeug in Österreich verkauft wird. Sollte dies der Fall sein, so wird er die Abmeldung des Fahrzeuges und den Kaufvertrag nachreichen. Das Fahrzeug ist noch nicht in der Österr. Datenbank (V V O) vorhanden, da er den Deutschen Fahrzeugbrief von der Bank noch…
…Handelsgewerbe) stellte der Prüfer unter Bezugnahme auf die einschlägigen Gesetzesbestimmungen fest, dass der Berufungswerber trotz inländischem Hauptwohnsitz und Verwendung des Fahrzeuges im Bundesgebiet weder die Normverbrauchsabgabe noch die Kraftfahrzeugsteuer abgeführt habe. Der Berufungswerber habe zudem zugestanden, keinen tatsächlichen Wohnsitz in Bad Aibling gehabt zu haben…
…dass in diesen 11 Monaten der Sohn M das Fahrzeug in Deutschland genutzt habe. Er sei Eigentümer des Fahrzeuges und habe erst im Frühjahr in Österreich zu arbeiten begonnen. Im Zuge dessen habe er das Fahrzeug wegen wechseltätiger Einsatzzeiten (als Saisonarbeiter) zum Pendeln nach Österreich…
…entsprechende Beweise hinreichend zu belegen. Weder legte er Belege darüber vor, dass nicht er das Fahrzeug auf eigene Rechnung im Inland in Gebrauch und die Verfügungsmacht darüber hatte und der Betrieb des Fahrzeuges nicht auf eigene Rechnung erfolgte, noch dafür, dass nicht auch er den…
…Es ist dabei jedoch zu beachten, dass erst bei durchgehender Verwendung des Fahrzeuges von mehr als einem Jahr im Inland die Zulassungspflicht im Inland ausgelöst wird, wobei durch jede Auslandsfahrt diese Frist unterbrochen wird und neu zu laufen beginnt. Der Bw hat bereits in der…
…Gegen die Richtigkeit dieser Annahme spricht, dass sie das gleiche Argument auch schon bezüglich des Fahrzeuges DGefü vorgebracht hat und seitens der Prüfer die Zeugin in den Prüfungsmonaten Jänner bis März 2004 im Unternehmen nie mit dem Fahrzeug wahrgenommen wurde. In einem anderen Verfahren sagten…
…wenn auf Grund kraftfahrrechtlicher Bestimmungen die Zulassung im Inland zu beantragen wäre, dies aber unterlassen wird. Die Tatsache der Verwendung des verfahrensgegenständlichen - in Deutschland zugelassenen - Kraftfahrzeuges im Inland durch den Berufungswerber, somit die widerrechtliche Verwendung des Fahrzeuges im Inland, wird nicht bestritten. Eingewendet wird lediglich…
…verwendet werden dürfe, alleine darauf an, wo das Fahrzeug seinen Standort habe. Fahrzeuge von Privatpersonen hätten nach § 40 Abs. 1 KFG den dauernden Standort des Fahrzeuges am Wohnsitz der natürlichen Person. In § 82 Abs. 8 KFG sei geregelt, dass Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von…
…20. Feber 2008 gab der Bw ... an, den Pkw Seat Toledo seit der Erstzulassung im Mai 2003 zu verwenden und dass der grundsätzliche Standort des Fahrzeuges sich in Österreich befindet, von wo aus der Berufungswerber auch darüber verfügen konnte. In der Niederschrift vom 12. Februar…
…das Verwenden bzw die Ermittlung des Verwenders sind im Ergebnis folgende Kriterien maßgeblich: Wer zieht den Nutzen aus der Verwendung (wirtschaftliche oder ideelle Vorteile) Wer trägt die Kosten für die Verwendung Wer kann tatsächlich über die Verwendung (wie, wann, wo) des Fahrzeuges verfügen und so …
…Kfz jetzt in Österreich anmelden." Vorgelegt wurde die deutsche Zulassungsbescheinigung, woraus ua. die Motorleistung des Fahrzeuges mit 225 kW hervorgeht. In einem Aktenvermerk (Info) vom 24. Mai 2011 wurde vom Finanzamt noch festgehalten, dass das Fahrzeug bis dato noch nicht in Österreich zugelassen worden war…
…die ständige Verbringung des Fahrzeuges durch Wohnsitzverlegung nach Österreich eine Anwendung der im Berufungsbegehren angesprochenen Normen aus (siehe dazu auch RV/0322-I/06, RV/0180-Ll08). Für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer ist Voraussetzung eine kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung nach den einschlägigen Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes 1967…
…welches in der Folge weder durch Fahrgestellnummer, Automarke, Type, Zulassungsdatum oder eine sonstige Größe definiert wird, die eine Identifizierung des Fahrzeuges in irgendeiner Form ermöglicht, ist nicht rechtens. Auch fehlt in der Begründung eine Sachverhaltsdarstellung, die erkennen lassen könnte, aus welchen Gründen das Finanzamt im…