…18. April 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) war im verfahrensgegenständlichen Zeitraum - wie auch schon im Jahr zuvor - auf den oberösterreichischen Autobahnen als ASFINAG-Aufsichtsorgan tätig. Auf…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Doris Schitter, über die Beschwerde des X., vertreten durch Advokaturbüro Jelenik & Partner, FL-9490 Vaduz, Landstraße 60, vom 7. Mai 2010 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung gem. § 26 Zollrechts…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vom 14. März 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Graz vom 17. Februar 2005, GZ. 700/00000/2004, betreffend Altlastenbeitrag entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 1 BAO in Verbindung mit § 85c Abs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., Daten, vertreten durch Stb., vom 8. Juli 2002 und vom 14. Februar 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes A, vertreten durch HR, vom 27. Mai 2002 und vom 10. Jänner 2003 betreffend Straßenbenützungsabgabe - Steuer für…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Salzburg , in der Finanzstrafsache gegen den Bw., vertreten durch Dr. Bräunlich, wegen Wertzeichenvergehens gemäß § 39 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten gegen das Erkenntnis vom 27. Oktober 1999…
Auch ist bei den länger zurückliegenden Säumigkeiten der finanzstrafrechtliche Verfolgungsanspruch der Republik Österreich abgeschwächt, wenngleich auch mangels Fristablaufes noch keine absolute Verjährung der Strafbarkeit eingetreten ist. Zu Gunsten des Beschuldigten sprechen weiters der fehlende unmittelbare eigene finanzielle Vorteil (wenngleich er durch in Sorge um seinen…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen Bf., Adr.CH, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Bernhard Graf, Rechtsanwalt, 6800 Feldkirch, Liechtensteinerstr. 27, wegen des Finanzvergehens der Verzollungsumgehung gemäß § 36 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des K, Adr, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 12. Jänner 2010 betreffend Kraftfahrzeugsteuer 1-12/2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Herr K…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 7, Hofrat Dr. Alois Winklbauer, in der Finanzstrafsache zu Str.Nr.2010/0088-001 gegen die OT, TR-A, vertreten durch die Doralt Seist Csoklich Rechtsanwalts-Partnerschaft in 1090 Wien, Währingerstraße…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des K, Adr, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 15. Februar 2010 betreffend Kraftfahrzeugsteuer 1-12/2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Herr K…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 7, Hofrat Dr. Alois Winklbauer, in der Finanzstrafsache zu Str.Nr. 2010/0088-001 gegen die OT, TR-A, Türkei, vertreten durch die Rechtsanwalts-Partnerschaft Doralt Seist Csoklich, 1090 Wien, Währingerstrasse…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Anschrift, vertreten durch Dr. Robert Galler, Rechtsanwalt, 5020 Salzburg, Hellbrunner Straße 7a, vom 25. September 2000 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land vom 24. August 2000 betreffend Kraftfahrzeugsteuer und Straßenbenützungsabgabe jeweils für den Zeitraum…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Berater, vom 5. Jänner 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes ABC, vertreten durch Finanzanwalt, vom 17. Dezember 2009 betreffend die Festsetzung von Normverbrauchsabgabe für November 2006 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen XGmbH, Adr., vertreten durch Rechtsanwalt Andreas Hoepstein, 88131 Lindau/Bodensee, Holdereggenstr. 9, wegen des Finanzvergehens der Verzollungsumgehung gemäß § 36 Abs. 1 iVm…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vom 30. Mai 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 10. Mai 2006, GZ. 7, betreffend Altlastenbeitrag entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Dem Bf. wurde mit Bescheid der Gemeinde F. vom…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, in der Finanzstrafsache gegen M, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schlegl, Simonygasse 22, 8054 Graz, über die Beschwerde des Bestraften vom 24. Oktober 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz…
Mit der Vorhaltsbeantwortung wurden hinsichtlich anderer (nicht den Tankaufwand betreffebnde) Aufwendungen (KFZ-Steuer, Versicherung, Reparaturrechnungen) Rechnungen an die dtGes übermittelt. Die Verbuchung oder Zahlung durch die deutsche GesmbH wurde aber nicht nachgewiesen. Die Reparaturrechnungen betrafen allerdings nur den Zeitraum Oktober 2003 bis April 2004. Aus…
Die Höhe der Verfahrenskosten berechnet sich pauschal mit 10% der Höhe der Geldstrafe, maximal aber € 363,00 (§ 185 Abs. 1 lit. a FinStrG). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 2. Juli 2009