…9.2009 aufgrund der Einbringung iSd Art III UmgrStG seines Einzelunternehmens in die von ihm gegründete GmbH mit Einbringungsvertrag vom 14.9.2009 noch an den Bw. oder an die übernehmende GmbH zu richten ist. Der Sachverhalt ist unstrittig und ergibt sich aus der geschilderten…
…Überlassung des zum 1.1.2005 ins Privatvermögen überführten PKW (Audi A8) durch bzw. an die übernehmende GmbH zu entnehmen. Auch anlässlich der oben dargestellten Prüfungshandlungen wurde eine solche Vereinbarung nicht vorgelegt. Das Finanzamt nahm diesen Umstand zum Anlass die trotzdem für den Rückwirkungszeitraum bezahlten…
…1 %) Kommanditistin der Fa. W-KG und ist geschäftsführende Alleingesellschafterin der K-GmbH (= Berufungswerberin, Bw). In dem am 28. Mai 2004 abgeschlossenen Sacheinlage- und Einbringungsvertrag wurde vereinbart, dass Frau K (einbringende Gesellschafterin) ihren Kommanditanteil in die Bw (übernehmende Gesellschaft) einbringt. Die Einbringung erfolgt unter…
…übernehmenden GmbH bewirkend und als Gegenleistung für das eingebrachte und veräußerte Unternehmen. Das Einstellen einer unbaren Entnahme nach § 16 Abs. 5 Z 2 UmgrStG könnte nach Ansicht des OGH zu einer unzulässigen Einlagenrückgewähr führen (6 Ob 196/03x). Der im Einbringungsvertrag zwischen Einbringendem und übernehmender…
…des auf die übernehmende Körperschaft übertragenen Vermögens und vermindern damit seinen Verkehrswert (OGH vom 23.10.2003, 6Ob196/03x). Die "unbaren Entnahmen" im Sinn des § 16 Abs. 5 Z 2 UmgrStG bewirken eine nach der Einbringung zu erfüllende Verbindlichkeit der übernehmenden GmbH gegenüber dem einbringenden…
…13. Oktober 2005 schlossen die Offene Handelsgesellschaft XX, FN***1 (kurz OHG) als Einbringende und die BW, FN***2 (kurz GmbH) als übernehmende Körperschaft einen Einbringungsvertrag über die Einbringung des Teilbetriebes "***Verkauf" ab. Darin wurde ua. Folgendes festgehalten: "Die unbare Entnahme gemäß § 16 Abs. 5…
…Abs. 5 Z 2 UmgrStG bewirken eine nach der Einbringung zu erfüllende Verbindlichkeit der übernehmenden GmbH gegenüber dem einbringenden Gesellschafter. Als Gegenleistung für das eingebrachte und veräußerte Vermögen verpflichtet sich die übernehmende GmbH zu einer Geldleistung an den Einbringenden (siehe OGH 30.8.2007, 2…
…des auf die übernehmende Körperschaft übertragenen Vermögens und vermindern damit seinen Verkehrswert (OGH vom 23.10.2003, 6Ob196/03x). Die "unbaren Entnahmen" im Sinn des § 16 Abs 5 Z 2 UmgrStG bewirken eine nach der Einbringung zu erfüllende Verbindlichkeit der übernehmenden GmbH gegenüber dem einbringenden…
…Abs. 5 Z 2 UmgrStG bewirken eine nach der Einbringung zu erfüllende Verbindlichkeit der übernehmenden GmbH gegenüber dem einbringenden Gesellschafter. Als Gegenleistung für das eingebrachte und veräußerte Vermögen verpflichtet sich die übernehmende GmbH zu einer Geldleistung an den Einbringenden (siehe OGH 30.8.2007, 2…
…übernehmenden GmbH bewirkend und als Gegenleistung für das eingebrachte und veräußerte Unternehmen. Das Einstellen einer unbaren Entnahme nach § 16 Abs. 5 Z 2 UmgrStG könnte nach Ansicht des OGH zu einer unzulässigen Einlagenrückgewähr führen (6 Ob 196/03x). Der im Einbringungsvertrag zwischen Einbringendem und übernehmender…
…dazu, dass der übernehmenden Gesellschaft Vermögen im Sinne einer Sachgesamtheit zukommt, das durchaus auch Verbindlichkeiten beinhaltet. Diese Verbindlichkeiten sind uE nicht auf ihre private oder betriebliche Veranlassung hin zu überprüfen, da sie notwendigerweise eine Bedingung für den Erhalt des Vermögens durch die GmbH sind. Ohne…
…auf die übernehmende Körperschaft übertragenen Vermögens und vermindern damit seinen Verkehrswert (OGH vom 23.10.2003, 6 Ob 196/03x). Die "unbaren Entnahmen" im Sinn des § 16 Abs 5 Z. 2 UmgrStG bewirken eine nach der Einbringung zu erfüllende Verbindlichkeit der übernehmenden GmbH gegenüber dem…
…übernehmenden GmbH bewirkend und als Gegenleistung für das eingebrachte und veräußerte Unternehmen. Das Einstellen einer unbaren Entnahme nach § 16 Abs. 5 Z 2 UmgrStG könnte nach Ansicht des OGH zu einer unzulässigen Einlagenrückgewähr führen (6 Ob 196/03x). Der im Einbringungsvertrag zwischen Einbringendem und übernehmender…
…des auf die übernehmende Körperschaft übertragenen Vermögens und vermindern damit seinen Verkehrswert (OGH vom 23.10.2003, 6Ob196/03x). Die "unbaren Entnahmen" im Sinn des § 16 Abs 5 Z 2 UmgrStG bewirken eine nach der Einbringung zu erfüllende Verbindlichkeit der übernehmenden GmbH gegenüber dem einbringenden…
…1.1.2005 in Privatvermögen des Bw. überführten PKW (Audi A8) an die übernehmende GmbH zu entnehmen. Die passivseitig ausgewiesenen Barentnahmen im Rückwirkungszeitraum von insgesamt EUR 1.020.000,00 erfolgten nach dem Aktenstand wie folgt: EUR 85.000wurden am 2. Mai 2005 und 27…
…die steuerliche Belastung im Fall einer Vollausschüttung aus der übernehmende GmbH sind rein hypothetischer Natur und für das gegenständliche Verfahren nicht relevant. Der Bw. übersieht, dass aufgrund des Trennungsprinzips die Steuersubjekte "Bw ". und die im Alleineigentum des Bw. stehende "Bw GmbH" nicht vermengt werden dürfen…
…Es ist nach Ansicht des Steuerpflichtigen auch der Fremdvergleich durchaus zulässig, wenn ein Betrieb an eine GmbH übertragen wird, dass die betriebliche Finanzierung mit überschrieben wird und die übernehmende GmbH dem Übergeber ein Zahlungsziel von 3 Jahren gewährt; zumal keine Zahlung aus einem Titel "Unternehmenswert"…
…des auf die übernehmende Körperschaft übertragenen Vermögens und vermindern damit seinen Verkehrswert (OGH vom 23.10.2003, 6Ob196/03x). Die "unbaren Entnahmen" im Sinn des § 16 Abs. 5 Z 2 UmgrStG bewirken eine nach der Einbringung zu erfüllende Verbindlichkeit der übernehmenden GmbH gegenüber dem einbringenden…
…des auf die übernehmende Körperschaft übertragenen Vermögens und vermindern damit seinen Verkehrswert (OGH vom 23.10.2003, 6Ob196/03x). Die "unbaren Entnahmen" im Sinn des § 16 Abs. 5 Z 2 UmgrStG bewirken eine nach der Einbringung zu erfüllende Verbindlichkeit der übernehmenden GmbH gegenüber dem einbringenden…
…des auf die übernehmende Körperschaft übertragenen Vermögens und vermindern damit seinen Verkehrswert (OGH vom 23.10.2003, 6Ob196/03x). Die "unbaren Entnahmen" im Sinn des § 16 Abs 5 Z 2 UmgrStG bewirken eine nach der Einbringung zu erfüllende Verbindlichkeit der übernehmenden GmbH gegenüber dem einbringenden…