…die Errichtung der Straße nicht für das Unternehmen der Berufungswerberin erfolgte, sondern weil die Vorsteuern mit unecht befreiten Grundstücksumsätzen in Zusammenhang stehen. Zu der entschädigungslosen Übergabe der Straße in das öffentliche Gut ist anzumerken, dass der Bundesweite Fachbereich für Umsatzsteuer nach Absprache mit dem Bundesministerium…
…542.323,--. Die Bw. erhob am 27.8.1999 gegen den in Folge der Betriebsprüfung zur Umsatzsteuer 1997ergangenen Bescheid rechtzeitig Berufung und beantragte die Anerkennung als Erwachsenenbildungseinrichtung, die eine mit öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausübt, sowie die Festsetzung der Umsatzsteuer für 1997 gem. § 6 Abs…
…ermäßigten Eintrittskarten vorgeschlagen wurde. In ihrer Berufung führte die Bw. aus, Feste und gesellige Veranstaltungen einer Körperschaft öffentlichen Rechts begründeten - wenn Nachhaltigkeit gegeben ist - grundsätzlich einen körperschaftsteuerlichen Betrieb gewerblicher Art. Nachhaltigkeit liege nach allgemeinen Grundsätzen vor, wenn eine Tätigkeit wiederholt oder mit Wiederholungsabsicht vorgenommen werde…
…wie 2006/15/0231 vom 8. Juli 2009) ausgesprochen, dass "auf der Grundlage der vorstehenden Ausführungen es keinen rechtlichen Zweifeln begegnet, dass Körperschaften öffentlichen Rechts der Vorsteuerabzug in Bezug auf Grundstücke (Gebäude) insoweit nicht gewährt werden darf, als diese Gegenstände dem nichtunternehmerischen, hoheitlichen. Bereich dienen…
…auch Rechtspersönlichkeit für den staatlichen Bereich eingeräumt. Die katholische Kirche genießt dabei öffentlich-rechtliche Stellung. Mit dem bereits zitierten Dekret vom 25.1.1984 [ABl ÖBK 1 (1984),5] hat die österreichische Bischofskonferenz diesbezüglich festgehalten, dass die bisherigen Rechtspersonen "Pfarrkirche" und "Pfarrpfründe" weiterhin aufrecht bleiben…
…auch Rechtspersönlichkeit für den staatlichen Bereich eingeräumt. Die katholische Kirche genießt dabei öffentlich-rechtliche Stellung. Mit dem bereits zitierten Dekret vom 25.1.1984 [ABl ÖBK 1 (1984),5] hat die österreichische Bischofskonferenz diesbezüglich festgehalten, dass die bisherigen Rechtspersonen "Pfarrkirche" und "Pfarrpfründe" weiterhin aufrecht bleiben…
…Die Berufungswerberin, die Pfarrpfründe A, hat mit Schreiben vom 16.2.2009 die Aufnahme einer Tätigkeit als Betrieb gewerblicher Art (im folgenden BgA) von Körperschaften öffentlichen Rechts angezeigt. Laut Angaben des steuerlichen Vertreters in der mündlichen Verhandlung wurden der Pfarrhof und das Pfarrheim, in dem…
…auch Rechtspersönlichkeit für den staatlichen Bereich eingeräumt. Die katholische Kirche genießt dabei öffentlich-rechtliche Stellung. Mit dem bereits zitierten Dekret vom 25.1.1984 [ABl ÖBK 1 (1984),5] hat die österreichische Bischofskonferenz diesbezüglich festgehalten, dass die bisherigen Rechtspersonen "Pfarrkirche" und "Pfarrpfründe" weiterhin aufrecht bleiben…
…hat mit 10. Dezember 2009 die Aufnahme einer Tätigkeit als Betrieb gewerblicher Art (im folgenden BgA) von Körperschaften öffentlichen Rechts angezeigt und mit UVA 10-12/2009 den Abzug von Vorsteuern iHv € 200,- begehrt. Die abgabenbehördliche Überprüfung ergab, dass der BgA aus einem durch…
…ab 1987 bis zum Ende der aktiven Tätigkeit des Bw. sowohl im AED als auch im IC, dem im Zuge der Organisationsreform der Finanzämter auch Aufgaben des früheren AED übertragen wurden, eine Ausübung öffentlicher Funktionen vorliegt. Die Tätigkeit des Bw. umfasste unter anderem Nachschauen, Erhebungen…
…Die bisherige Ausnahmeregelung des § 4 Abs 2 Z 2 UStG 1972 für bundesgesetzlich geregelte Zuschüsse, die dem Zuschussberechtigten aus öffentlichen Kassen oder aus Mitteln bundesgesetzlich errichteter Fonds gewährt wurden, ist mit dem UStG 1994 außer Kraft getreten, da die Beschränkung auf bundesgesetzlich geregelte Zuschüsse vom…
…die Veranlagungsjahre 2001 bis 2005 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung vertrat der Prüfer die Ansicht, dass es sich bei Agrargemeinschaften nach dem Tiroler Flurverfassungsgesetz stets (bei regulierten und bei unregulierten Agrargemeinschaften) um Körperschaften öffentlichen Rechts handle. Die Überschüsse der Agrargemeinschaft seien daher der Körperschaftsteuer zu unterziehen. Für…
…Instanz und brachte ergänzend vor, dass es sich bei dem Betrag von EUR 353.000,-- netto nicht um eine Mietvorauszahlung, sondern um eine öffentliche Förderung handle, die für die Gebührenfestsetzung unbeachtlich sei und daher nicht in die Bemessungsgrundlage einzurechnen sei. 3. Beweise Beweis wurde erhoben…
…habe ich in Y keine Wohnung. Die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wurde mit einem öffentlichen Verkehrsmittel - Busunternehmen F - zurückgelegt. Siehe folgende Aufstellung zur Erläuterung "zeitlich nicht zumutbar" Fahrzeit Wohnort bis Arbeitsplatz | ab D-Weg | 5:00 Uhr | | | | 20…
…Hygieneartikel usw. selbständig tragen. Da ab Jänner 2013 keine gänzliche Kostentragung durch die öffentliche Hand vorliegt, kann ab Jänner 2013 die Familienbeihilfe und die erhöhte Familienbeihilfe gewährt werden..." Die Sachwalterin stellte ohne weitere Begründung Anträge auf Entscheidung über die Berufungen durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…Der Berufungswerber ist von seiner Arbeitsstätte nach einer Internetabfrage in "map24" ca. 16,7km entfernt wohnhaft und kann grundsätzlich das auf der überwiegenden Strecke verkehrende öffentliche Verkehrsmittel auch aufgrund der gleitenden Dienstzeit benützen. In einer als "Nachtrag" bezeichneten Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das…
…fahren müsse. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 28.3.2012 als unbegründet ab und begründete dies damit, dass die Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort mit öffentlichen Verkehrsmitteln 13 Tarifkilometer betrage und innerhalb von 1 ½ Stunden bewältigt werden könne, weshalb dem Bw…
…die dazu notwendigen baulichen Maßnahmen durchzuführen. Für die diversen Rechtseinräumungen wurde Entschädigungszahlungen in bestimmter Höhe vereinbart. Mit den angefochtenen Körperschaftsteuerbescheiden wurde die Alpinteressentschaft als Agrargemeinschaft bzw. als Körperschaft öffentlichen Rechts eingestuft. Hiezu vertritt die Berufungswerberin in der Berufung die Auffassung, dass es sich bei der…
…Der Bw pendelte regelmäßig von seiner Wohnung in St. Pölten zu seiner Arbeitsstätte in Wien. Bei ausschließlicher Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel beträgt die Dauer für den Arbeitsweg in eine Richtung rund 110 Minuten, bei ausschließlicher Verwendung eines PKW rund 60 Minuten, bei Verwendung von Park & Ride …
…der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Judikatur ausgesprochen, dass es die Sittenordnung nicht gebiete, Kindern den Besuch einer Privatschule zu finanzieren, wenn unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse der Besuch einer öffentlichen Schule mit vergleichbarem Lehrziel, wenn auch anderen Unterrichtsmethoden, möglich ist (vgl. etwa VwGH 24.10.1990…