RIS AI
3 238 Treffer220 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/0259-L/06Es besteht keine Rechtsgrundlage zur Sanierung einer verabsäumten Berufung durch die Stellung eines Wiederaufnahmeantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2008

…und somit innerhalb der dreimonatigen Frist. ad) 3: Der Bw beantrage, dem Antrag auf Wiederaufnahme statt zu geben und gemäß dem tatsächlich bestehenden Anspruch auf Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages in den in Rede stehenden Jahren seinem Abgabenkonto die entsprechenden Beträge gutzuschreiben. ad) 4: Zur Begründung könne…

UFSZ1W ZRV/0013-Z1W/02Pflichtverletzung im Zolllagerverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)24.05.2004Teil 1/2

…189,- ) zur Entrichtung vor. Dagegen erhob die Bf. den Rechtsbehelf der Berufung und brachte im Wesentlichen folgendes vor: a) Mit Bescheid über die Bewilligung des aktiven Veredelungsverkehr mit Nichterhebungsverfahren vom 20.11.1995 wurde im Punkt 9a die Frist für die Wiederausfuhr mit sechs Monaten…

UFSZ3K ZRV/0339-Z3K/02Verspätet eingebrachter Antrag auf Erstattung von Abgaben nach Art. 238 Abs. 4 ZK. Nicht rechtswirksam eingebrachter Antrag auf Entscheidung durch den Berufungssenat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.04.2004

…denen dem Wirtschaftsbeteiligten als Folge von unvorhersehbaren Ereignissen die Einhaltung der Frist "zur Antragstellung" nicht möglich oder zumutbar war. Sowohl die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH vom 11. November 1999, Rechtssache C-48/98 ) als auch die Lehre (z.B. Witte, Kommentar zum Zollkodex, 3…

UFSG RV/0311-G/121. Einbringung der Berufung durch eine dazu nicht Legitimierte 2. Unzulässiger Papierantrag im (elektronischen) Vorsteuererstattungsverfahren (ab 1.1.2010 für EU-Unternehmer)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2012

…2011.) die Antragstellung im elektronischen Wege innerhalb der Frist von 3 Monaten des § 308 BAO nachgeholt. Sie hat den Antrag und die Unterlagen sofort, nämlich am 19. bzw. 20.10.2011 elektronisch eingebracht. Hätte das Finanzamt Graz-Stadt die Nachreichung der Unterlagen richtiger Weise als…

UFSG RV/0254-G/12Verspäteter Antrag im elektronischen Verfahren auf Vorsteuererstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2012

…Tatsache der verspäteten elektronischen Antragstellung steht im vorliegenden Fall außer Streit und bedingt eine Zurückweisung. Nach dem Verordnungstext wird keinerlei Fristüberschreitung toleriert und enthält die Verordnung hinsichtlich dieser Frist keinen Ermessensspielraum. Es liegt hier eine gesetzlich normierte Fallfrist vor. Selbst die Überschreitung der Frist um…

UFSG RV/0170-G/13Frist zur Stellung des Erstattungsantrages endet am 30.9. des Folgejahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2013

…279/1995 (auch idF BGBl. II 222/2009) sieht keine Möglichkeit zur Verlängerung der in ihrem § 3 Abs. 1 genannten Frist vor (vgl. dazu VwGH vom 25.4.2002, 2000/15/0032). Der von der steuerlichen Vertretung angesprochene Umstand, dass aufgrund von Zertifizierungen und Vergabe…

UFSG RV/0909-G/09Ein verspäteter Antrag auf Erstattung von Vorsteuern führt zur Verwirkung des Vergütungsanspruchs.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2010

…die Verordnung hinsichtlich dieser Frist keinen Ermessensspielraum. Es liegt hier eine gesetzlich normierte Fallfrist vor. Selbst die Überschreitung der Frist um nur einen Tag führt zwingend zur Verwirkung des Vergütungsanspruchs. Die Verwirkung des Vergütungsanspruchs ist eine objektive Folge der verspäteten Antragstellung und sind die Gründe…

UFSG RV/0309-G/12Papierantrag im elektronischen Vorsteuererstattungsverfahren (ab 1.1.2010) wirkt nicht fristwahrend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2012

…keine Möglichkeit zur Verlängerung der in ihrem § 3 Abs. 1 genannten Frist vor (vgl. dazu VwGH vom 25.4.2002, 2000/15/0032). Der von der Bw. angesprochene Umstand, dass aufgrund der Einreichung in Papierform mit 26.05.2011 von einer rechtzeitigen Antragstellung ausgegangen wurde…

UFSK RV/0039-K/09Abweisung oder Zurückweisung eines Wiederaufnahmsantrages?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.03.2009

…2/3 vom 7. Mai 2008 als Nichtbescheid eine neu hervorgekommene Tatsache darstelle, die gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO zur Wiederaufnahme berechtigen würde. Hiezu wird bemerkt: Nach § 303 Abs. 2 BAO ist ein Antrag auf Wiederaufnahme binnen einer Frist von drei Monaten von…

UFSK RV/0036-K/09Wiederaufnahme nach Eintritt der Verjährung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2009

…2/3 vom 7. Mai 2008 als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache dar, die gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO zur Wiederaufnahme berechtigen würde. Hiezu wird bemerkt: Nach § 303 Abs. 2 BAO ist ein Antrag auf Wiederaufnahme binnen einer Frist von drei Monaten…

UFSK RV/0040-K/09Verspäteter Wiederaufnahmsantrag?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.05.2009

…2/3 vom 7. Mai 2008 als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache dar, die gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO zur Wiederaufnahme berechtigen würde. Hiezu wird bemerkt: Nach § 303 Abs. 2 BAO ist ein Antrag auf Wiederaufnahme binnen einer Frist von drei Monaten…

UFSK RV/0035-K/09Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens, wenn kein gültiger Grundlagenbescheid im Feststellungsverfahren vorliegt?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2009

…2/3 vom 7. Mai 2008 als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache dar, die gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO zur Wiederaufnahme berechtigen würde. Hiezu wird bemerkt: Nach § 303 Abs. 2 BAO ist ein Antrag auf Wiederaufnahme binnen einer Frist von drei Monaten…

UFSK RV/0037-K/09Wiederaufnahme eines Einkommensteuerverfahrens, wenn im Feststellungsverfahren ein Nichtbescheid ergangen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2009

…2/3 vom 7. Mai 2008 als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache dar, die gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO zur Wiederaufnahme berechtigen würde. Hiezu wird bemerkt: Nach § 303 Abs. 2 BAO ist ein Antrag auf Wiederaufnahme binnen einer Frist von drei Monaten…

UFSK RV/0038-K/09Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2009

…2/3 vom 7. Mai 2008 als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache dar, die gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO zur Wiederaufnahme berechtigen würde. Hiezu wird bemerkt: Nach § 303 Abs. 2 BAO ist ein Antrag auf Wiederaufnahme binnen einer Frist von drei Monaten…

UFSK RV/0042-K/09Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Wiederaufnahmsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2009

…2/3 vom 7. Mai 2008 als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache dar, die gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO zur Wiederaufnahme berechtigen würde. Hiezu wird bemerkt: Nach § 303 Abs. 2 BAO ist ein Antrag auf Wiederaufnahme binnen einer Frist von drei Monaten…

UFSK RV/0690-K/08Wiederaufnahme des Verfahrens (letztlich Nichtbescheid im Feststellungsverfahren)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2009

…hat. Diese Frist von drei Monaten beginnt mit der Kenntnis des Wiederaufnahmsgrundes, nicht erst mit dessen Beweisbarkeit zu laufen (vgl. Ritz, a.a.O., Tz 28 zu § 303, Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 3. Oktober 1984, Zl. 83/13/0067) und ist als gesetzliche Frist nicht…

UFSK RV/0689-K/08Wiederaufnahme des Verfahrens (letztlich Nichtbescheid im Feststellungsverfahren)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2009

…hat. Diese Frist von drei Monaten beginnt mit der Kenntnis des Wiederaufnahmsgrundes, nicht erst mit dessen Beweisbarkeit zu laufen (vgl. Ritz, a.a.O., Tz 28 zu § 303, Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 3. Oktober 1984, Zl. 83/13/0067) und ist als gesetzliche Frist nicht…

UFSK RV/0030-K/09Wiederaufnahme des Verfahrens (letztlich Nichtbescheid im Feststellungsverfahren)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2009

…hat. Diese Frist von drei Monaten beginnt mit der Kenntnis des Wiederaufnahmsgrundes, nicht erst mit dessen Beweisbarkeit zu laufen (vgl. Ritz, a.a.O., Tz 28 zu § 303, Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 3. Oktober 1984, Zl. 83/13/0067) und ist als gesetzliche Frist nicht…

UFSK RV/0041-K/09Wiederaufnahme des Verfahrens (letztlich Nichtbescheid im Feststellungsverfahren)?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2009

…hat. Diese Frist von drei Monaten beginnt mit der Kenntnis des Wiederaufnahmsgrundes, nicht erst mit dessen Beweisbarkeit zu laufen (vgl. Ritz, a.a.O., Tz 28 zu § 303, Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 3. Oktober 1984, Zl. 83/13/0067) und ist als gesetzliche Frist nicht…

UFSK RV/0671-K/08Wiederaufnahme des Verfahrens (letztlich Nichtbescheid im Feststellungsverfahren)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2009

…hat. Diese Frist von drei Monaten beginnt mit der Kenntnis des Wiederaufnahmsgrundes, nicht erst mit dessen Beweisbarkeit zu laufen (vgl. Ritz, a.a.O., Tz 28 zu § 303, Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 3. Oktober 1984, Zl. 83/13/0067) und ist als gesetzliche Frist nicht…