Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der AB GmbH, inX, vertreten durch ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, 4020 Linz, voestalpine-Straße 7, vom 14. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 14. April 2009 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…erfolgte, nicht aber deren Harmonisierung. Daher sind zB die Regelungen für die Verjährung oder die Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter Beträge dem nationalen Recht des betroffenen Mitgliedstaates zu entnehmen. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang aber der Äquivalenzgrundsatz, gegen den dann verstoßen werden würde, wenn ein Sachverhalt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, 4020 Linz, Kudlichstraße 41-43,vom 6. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 28. Februar 2005 betreffend Gesellschaftsteuer (ErfNr.: 0000/0000) entschieden: Die Berufung…
…nationalen Verfahren, die eine Erstattung vorsehen, nicht weniger günstig gestaltet sein dürfen als vergleichbare Verfahren, die eine Erstattung nach innerstaatlichem Recht betreffen (Äquivalenzgrundsatz) und die Ausübung der durch Gemeinschaftsrecht verliehenen Rechte auch nicht praktisch unmöglich oder übermäßig erschwert werden darf (vgl. Kilches, ecolex, 143 ff…
…dürfen freilich diese Bedingungen nicht weniger günstig sein als diejenigen, die Rechte betreffen, die ihren Ursprung in der innerstaatlichen Rechtsordnung haben (Äquivalenzgrundsatz), und sie dürfen die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. Urteile vom 12…
…dürfen freilich diese Bedingungen nicht weniger günstig sein als diejenigen, die Rechte betreffen, die ihren Ursprung in der innerstaatlichen Rechtsordnung haben (Äquivalenzgrundsatz), und sie dürfen die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. Urteile vom 12…
…dürfen freilich diese Bedingungen nicht weniger günstig sein als diejenigen, die Rechte betreffen, die ihren Ursprung in der innerstaatlichen Rechtsordnung haben (Äquivalenzgrundsatz), und sie dürfen die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. Urteile vom 12…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch StB., vom 30. Dezember 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 3. Dezember 2003 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 für den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk betreffend Haftungs- und Abgabenbescheide vom 13. August 2002 betreffend Kapitalertragsteuer Jänner 1997 bis September 1998 entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AB, vom 17. Februar 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 19. Jänner 2005 betreffend Einkommensteuer 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungsführer (in der Folge…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt betreffend die Haftung für zu hoch erstattete Kapitalertragsteuer für den Zeitraum von August bis Dezember 2000 vom 24. April 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Gleichzeitig wird…
Während des gesamten berufungsgegenständlichen Zeitraumes sei diese Regelung in Kraft gewesen. Weiters wurde auf die Argumente von Schönstein, SWK 2001 S 403, 571 verwiesen, wonach Abgrenzungsfragen nach den Grundsätzen der Zinsertragsteuerrichtlinie zu lösen seien. Die Zinsertragsteuerrichtlinien vom 15. Dezember 1983, Z 13 950/1-IV…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Ernst & Young Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., 1220 Wien, Wagramer Straße 19, IZD-Tower,vom 16. März 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch RR ADir. Pfändtner, vom…
eine Depotentnahme keinen Umstand darstellt, der die Abzugspflicht beendet, weil die KEST-Pflicht gar nicht an die Depotverwahrung anknüpft weil eine Meldung über die Abzugspflicht beendende Umstände in den konkreten Fällen nicht erfolgte • anlässlich der Depotentnahme keine anteiligen Kapitalerträge zuflossen. Anwendung von § 117 BAO In…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Mitglieder Dr. Gerald Daniaux, Mag. Michael Kühne und Dr. Alfons Ender im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkornam 26.6.2003 über die Berufung der Bw., vertreten durch Engljähringer & Fleisch Steuerberater OEG,, gegen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der RILG, vertreten durch KAT, vom 29. November 2010 und 31. Mai 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes L vom 24. November 2010 und 4. Mai 2012 betreffend Feststellungsbescheide Gruppenmitglied 2005 und 2006 entschieden: Die Berufungen werden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Gde., Adr., vertreten durch die BDO Tschofen Treuhand GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 6800 Feldkirch, Gallmiststraße 13, vom 9. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 25. Mai 2009 betreffend Festsetzung der Kammerumlage gemäß…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Anschrift, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1090 Wien, Porzellangasse 51, vom 6. Mai 2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1999 bis 2001 vom…
Berufungsentscheidung Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! »Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Gabriele Krafft und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Wolfgang Six, Mag. Michael Schiller und Dr. Josef Mäder über die Berufungen der A-Privatstiftung, Adresse 2, 7A, vom 16…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Kittinger und die weiteren Mitglieder Hofrätin Mag. Regine Linder, Mag. Josef Wurditsch und Kommerzialrat Gottfried Hochhauser im Beisein der Schriftführerin Edith Madlberger über die Berufung der Bw., vertreten durch BDO Tschofen Treuhand GmbH, Wirtschaftstreuhandgesellschaft, 6800…