…der Reifeprüfung und der Aufnahme einer weiteren Berufsausbildung - z.B. an einer Universität - keine solchen sind, in denen sich ein Kind gemäß § 2 Abs.1 lit. b FLAG 1967 in Berufsausbildung befindet (VwGH 14.04.1978, 0702/77; 12.05.1978, 1382/77). Für Zwischenzeiten…
…dahingestellt bleiben, wenngleich dies nach der Aktenlage wohl zu bejahen ist. Nimmt man nämlich einen Abschluss der Berufsausbildung mit dem Ende der Lehrzeit im Februar 2006 an, so stand dem Berufungswerber für die drei anschließenden Monate März, April und Mai 2006 Familienbeihilfe bereits gemäß § 2…
…mit Ende August 2006 endgültig abgebrochen hat, ergibt sich aus den Sachverhaltsfeststellungen des Finanzamtes und wird von der Berufungswerberin im Vorlageantrag ausdrücklich zugestanden. Somit steht fest, dass für den Monat September 2006 kein Anspruch auf Familienbeihilfe gegeben war, da keine Berufsausbildung mehr vorgelegen ist. Eine…
…dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung, wenn die weitere Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Schulausbildung begonnen wird. Gemäß § 33 Abs. 3 EStG 1988 idgF. steht Steuerpflichtigen, denen auf Grund des FLAG 1967 Familienbeihilfe gewährt wird, im Wege der gemeinsamen…
…Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung. Rechtslage ab 1. März 2011: Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung, wenn die weitere Berufsausbildung zum frühestmöglichen…
…sie für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden. Laut Berufsausbildungsgesetz gilt das Lehrverhältnis mit Ende der Woche beendet, in welcher die Lehrabschlussprüfung abgelegt wurde. GK hat die Facharbeiterprüfung mit 3.2.2005 abgelegt und somit seine Berufsausbildung abgeschlossen…
…Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung, wenn die weitere Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Schulausbildung begonnen wird, e) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen der Beendigung des Präsenz…
…regelmäßig auch der Nachweis einer ernstlichen und zielstrebigen Bemühung um diese Qualifikation. Ihren Abschluss findet eine Berufsausbildung jedenfalls mit dem Beginn der Ausübung eines bestimmten Berufes (siehe VwGH, 18.11.1987, 87/13/0135). Es besteht kein Zweifel, dass insbesondere die Lehrausbildung in einem gesetzlich…
…1967 (in der für den strittigen Zeitraum geltenden Fassung*) besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung, wenn die weitere Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt…
…bis 30. Juni 2007 wurde der Sohn zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes einberufen. Mit dem angefochtenen Bescheid forderte das Finanzamt die für den Zeitraum Juli bis September 2006 ausbezahlte Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge zurück. Begründet wurde dies im Wesentlichen folgendermaßen: Eine Berufsausbildung sei abgeschlossen, wenn…
…2003 bestätigt. Leider schaffte er beim ersten Anlauf die Lehrabschlussprüfung am 29.11.2003 nicht und musste auf einen neuerlichen Termin warten. Aus gesundheitlichen Gründen konnte er dann den Termin für die Lehrabschlussprüfung - nach der vorzeitigen Entlassung vom Bundesheer wegen einer dringenden Operation - am 7…
…ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet…
…Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung, wenn die weitere Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Schulausbildung begonnen wird, e) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen der Beendigung des Präsenz…
…Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung, wenn die weitere Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Schulausbildung begonnen wird, e) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen der Beendigung des Präsenz…
…Ob es sich dabei um eine, oder mehrere Berufsausbildungen gleichzeitig handelt ist nicht relevant. Für den vorliegenden Fall bedeutet dies, dass die Tochter der Berufungswerberin im strittigen Zeitraum zwei Ausbildungen nebeneinander absolviert hat und damit nachweislich die überwiegende Zeit dafür aufgewendet hat. Über die Berufung…
…im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung, wenn die weitere Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Schulausbildung…
…Berufsausbildung befinde. Der Bw. absolvierte von 1.9.2005 bis 31.8.2008 eine Lehre als Industriekaufmann, die er jedoch nicht mit einer Lehrabschlussprüfung abschloss. Ab November 2011 begann der Bw. eine Aus- und Weiterbildung zum Assistenten im Personalmanagement. Es handelt sich dabei um einen…
…Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung weiter, sofern die Kinder weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten. Wie aus den im gegenständlichen Fall vorliegenden Unterlagen ersichtlich ist, hatte die Tochter der Berufungswerberin einen Lehrvertrag über die Ausbildung in den Lehrberufen Bürokauffrau und Technische Zeichnerin…
…erwiesen, dass die Geburt des Kindes lediglich zu einer nicht beihilfenschädlichen Unterbrechung geführt hat. Da mit dem Besuch der Berufsschule noch konkrete Ausbildungsmaßnahmen gesetzt wurden, lag bis zum Ende dieser Schulzeit eine Berufsausbildung vor und war die Familienbeihilfe für diese Zeit noch zu gewähren. Linz…
…2004 geendet. Wenn sich der Sohn in der Folge weiteres Wissen im Rahmen eines Berufsschulbesuches bis 16.12.2004 erwarb, so kann jedenfalls auch dieser Zeitraum noch der Berufsausbildung zugerechnet werden. Wenn jedoch die Lehrabschlussprüfung schließlich erst mit Ende Februar erfolgreich absolviert wurde, so ist…