…Oktober 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 3. Oktober 2002 betreffend die Einleitung des Strafverfahrens 2002 gemäß § 161 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Einleitungsbescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Nach einer vom Finanzamt bei der…
…des L:G. vom 25.04.2008 erfolgte die amtswegige Löschung nach § 40 FBG. Als letzter handelsrechtlicher Geschäftsführer scheint Name auf. Rechtlich folgt daraus: Die Auflösung und Löschung einer im Firmenbuch eingetragenen juristischen Person hat bloß deklaratorischen Charakter (vgl. VwGH 17.5.2004, 2003/17…
…2010, Geschäftsfall 71 Fr 2xxx/10 k, erfolgte eine amtswegige Löschung gemäß § 40 FBG. Als letzter handelsrechtlicher Geschäftsführer scheint Ing. A B auf. Rechtlich folgt hieraus: Die Auflösung und Löschung einer im Firmenbuch eingetragenen juristischen Person hat bloß deklaratorischen Charakter (vgl. VwGH 17.5.2004…
…Firmenbuch kann durch das für die Abgabenerhebung zuständige Finanzamt gemäß § 160 Abs. 3 BAO die Zustimmung versagt werden (Löschungssperre). Das Finanzamt kann sich auch gegen eine vom Firmenbuchgericht beabsichtigte amtswegige Löschung aussprechen (§ 40 Abs. 2 FBG). Die Löschung gemäß § 40 Abs. 1 FBG sowie die…
…von den Umständen des Einzelfalles ab. Ein Zeitraum von einem Monat zwischen der Bestellung zum Geschäftsführer und dessen Rücktritt wegen einer Behinderung in der Ausübung seiner Funktion schließt eine Beurteilung des Rücktrittes als "unverzüglich" nicht von vornherein aus, weil die Verpflichtung zum Rücktritt erst durch…
…Jänner 2003 wurde die L.GmbH errichtet. Die alleinige Gesellschafterin D wurde auch zur Geschäftsführerin bestellt. Eine in den Aktenunterlagen erliegende, nicht datierte Vollmacht, abgeschlossen zwischen der L.GmbH (diese vertreten durch D ) und dem Bf. lautet: Der Vollmachtsgeber erteilt dem Vollmachtsnehmer bis auf Widerruf…
…behandelt hat als andere Verbindlichkeiten. Mit Eingabe vom 18.2.2002 gab der Bw. an, er sei bis zum 27.3.2001 Geschäftsführer gewesen. Zu diesem Zeitpunkt habe eine Verbindlichkeit iHv. ATS160.554,40 beim Finanzamt ausgehaftet. Der Bw. sei zu diesem Zeitpunkt bemüht gewesen…
…weil diese nur jene Fälle erfasst, in denen eine Liquidation (§ 89 GmbHG) stattgefunden hat. Nicht erfasst sind Fälle, in denen eine Kapitalgesellschaft gemäß § 40 Abs. 1 FBG wegen Vermögenslosigkeit durch das Gericht gelöscht wird (vgl zB UFS 23.5.2011, RV/2748-W/09 in…
…dass die Berufungsführerin im fortgesetzten Verfahren durch eine Liquiditätsaufstellung nachweisen müsste, dass im Haftungszeitraum keine Mittel vorhanden waren und auch keine Ungleichbehandlung der Gläubiger bezüglich der Befriedigung ihrer Forderungen stattgefunden habe. Die Berufungsführerin ist weder den Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung betreffend die angeführten Zahlungseingänge und…
…Begründet war die Vorschreibung im Wesentlichen damit, dass es durch schuldhafte Pflichtverletzung des seinerzeitigen Geschäftsführers zur Nichtabfuhr der gegenständlichen Abgaben gekommen war. Bw. befand sich zu diesem Zeitpunkt als Einzelperson gemäß §§ 181 ff. Konkursordnung ebenfalls in einem Konkursverfahren beim Landesgericht Wiener Neustadt unter AZ. Z2…
…selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer entledigt, indem er diese Aufgaben durch eine Mitarbeiterin ausüben ließ. Damit ist der Bw. seiner abgabenrechtlichen Verpflichtung, nämlich dafür Sorge zu tragen, dass die Abgaben aus den verwalteten Mitteln entrichtet werden, nicht nachgekommen. Es gehört nämlich zu den abgabenrechtlichen Pflichten eines Vertreters…
…werden, dass der Bw an der Erfüllung dieser Pflicht durch den nachfolgenden Gesellschafter und Geschäftsführer wohl insofern gehindert wurde, als ihm die Aufnahme der Geschäftstätigkeit und Verwirklichung abgabenrechtlicher Tatbestände nicht zur Kenntnis gebracht wurde. Ist ein Geschäftsführer an der ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Obliegenheiten gehindert, so…
…10.2002 wurde mit Schriftsatz vom 10.11.2002 durch den steuerlichen Vertreter im Namen der GmbH Berufung eingebracht. Diese enthielt keine Punkte der Anfechtung, keine Begründung und keine Anträge. Im darauf folgenden Mängelbehebungsauftrag wurde der GmbH eine Frist bis 29.11.2002 gesetzt. Diese…
…in einer Berufungsvorentscheidung insoweit als Vorhalt anzusehen sind, durch den auch das Parteiengehör gewahrt ist (z.B. VwGH 26.2.2004, 2004/16/0034 mit Hinweis auf Stoll, BAO, 2713). Zum Antrag auf "formelle Einvernahme der beiden ehemaligen Geschäftsführer" wird noch bemerkt, dass eine Vernehmung…
…Abgabenbehörden kein Vermögen hervorgekommen ist. Haftungsmöglichkeiten bestehen keine, zumal der ehemalige Geschäftsführer der GmbH gemäß § 28 GebG 1957 ohnehin als Abgabenschuldner in Betracht kommt und in einem gesonderten Rechtsmittelverfahren zu klären sein wird, ob die ihm vorgeschriebene Gebührenschuld zu Recht besteht. Somit sind die Voraussetzungen…
…zur steuerlichen Vertretung, wobei diese Vollmacht nach Auskunft durch die Steuerberatungskanzlei von den beiden ehemaligen Geschäftsführern, Herrn und Frau F., unterschrieben wurde. Daraus folgt in rechtlicher Hinsicht: Die Auflösung und Löschung einer im Firmenbuch eingetragenen juristischen Person hat bloß deklaratorischen Charakter (vgl. VwGH 17.5…
…Daniaux, in der Finanzstrafsache gegen a, vertreten durch Mag. Andreas Bertsch, Rechtsanwalt, 6900 Bregenz, Rathausstraße 11, wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 22. Dezember 2008 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß …
…auf Absehen von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens als Antrag auf Aufhebung der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens verstanden wird, da ja das Finanzstrafverfahren durch den angefochtenen Bescheid bereits eingeleitet wurde. Unbestritten ist, dass der Bf. seit 8.4.2004 der verantwortliche Gesellschafter-Geschäftsführer der Firma PRGG in…
…Mit Beschluss des Firmenbuchgerichts vom 22. November 2007 erfolgte eine amtswegige Löschung der Bw. gemäß § 40 FBG wegen Vermögenslosigkeit. Im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung ermittelte das Finanzamt eine verdeckte Ausschüttung von 74.454,27 € im Jahr 2005 an den damaligen Gesellschafter-Geschäftsführer Dr. XY…
…nicht danach gehandelt hat, auch in subjektiver Hinsicht gegeben erscheint. Abschließend bleibt festzustellen, dass eine Aufteilung der Agenden der Firma E-GmbH unter den Geschäftsführern weder behauptet wurde noch dem Akteninhalt zu entnehmen ist. Die Beantwortung der Frage, ob der Bf. das in Rede stehende…