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361 Treffer1810 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 1152–116020.5.2 Überstundenzuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (§ 68 Abs. 1 und 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…die gezwungen sind, zu den dort angeführten Zeiten (Sonntag, Feiertag, Nacht) Leistungen zu erbringen. Hierbei muss auch der zwingende betriebliche Grund, gerade an diesen Tagen und Zeiten die Tätigkeiten zu erbringen, nachgewiesen werden. Ansonsten hätten es Arbeitgeber und Arbeitnehmer weitgehend in der Hand, eine begünstigte…

LStR 2002 Rz 1161–116320.5.3 Nachweis von Überstunden und steuerliche Behandlung von Überstundenpauschalen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Anbetracht der dem § 68 Abs. 1 EStG 1988 zu Grunde liegenden Intention, nur jene Arbeitnehmer steuerlich zu begünstigen, die gezwungen sind, zu den im Gesetz genannten begünstigten Zeiten Leistungen zu erbringen, muss der zwingende betriebliche Grund, gerade an diesen Tagen bestimmte Tätigkeiten auszuüben, nachgewiesen werden…

EStR 2000 Rz 2195–22216.4.2 Herstellungskosten
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…welche den Charakter betrieblicher Kosten haben, besteht Aktivierungspflicht. Es kommen ausschließlich Betriebssteuern in Frage (nicht abzugsfähige Vorsteuer und Normverbrauchsabgabe als Teil der Anschaffungskosten, Kommunalsteuer als Teil der Lohn- und Gehaltskosten, Grundsteuer und Bodenwertabgabe bei betrieblich genutztem Grundbesitz, Grunderwerbsteuer als Teil der nicht abschreibbaren Anschaffungskosten und…

EStR 2000 Rz 2610–26366.21 Bewertung von (bebauten) Grundstücken im Anlagevermögen
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…zum 31.3.2012 steuerverfangen war. Allerdings sind die betrieblichen stillen Reserven im Zeitpunkt der Entnahme bereits versteuert worden. Der Entnahmewert ist an die Stelle der Anschaffungskosten getreten. Daher beträgt der Veräußerungsgewinn 10 (100-90). Zusätzlich sind aber auch die auf Grund des § 4 Abs…

EStR 2000 Rz 4830–483914.6 Freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen an Unterhaltsberechtigte (§ 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…sind Ausgaben, denen keine wirtschaftlichen Gegenleistungen gegenüberstehen und die ohne zwingende rechtliche Verpflichtung des Gebers getätigt werden; sie dürfen auch dann nicht abgezogen werden, wenn sie im Einzelfall durch betriebliche Erwägungen mitveranlaßt sind. 14.6.1.3 Zuwendungen an gesetzlich Unterhaltsberechtigte Rz 4833: Zuwendungen iSd §…

UmgrStR 2002Einleitung
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…bzw. zwingende Anwendung des EStG 1988 bzw. KStG 1988 bei Nichtvorliegen der Anwendungsvoraussetzungen durch Verknüpfung in § 6 Z 14 lit. b und § 24 Abs. 7 EStG 1988 und § 20 KStG 1988. Grundsatz der Maßgeblichkeit des Gesellschaftsrechts Die Maßgeblichkeit des Gesellschaftsrechts gilt für Verschmelzungen nach Art…

EStR 2000 Rz 1109–11185.3.5 Empfängerbenennung nach § 162 BAO
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…3.5.4 Zwingende Versagung der Anerkennung Rz 1115: Kommt der Abgabepflichtige einer gesetzmäßigen Aufforderung nach § 162 Abs. 1 BAO nicht nach, so dürfen die betreffenden Betriebsausgaben (Aufwendungen) nach § 162 Abs. 2 BAO nicht anerkannt werden. Dies gilt auch dann, wenn die betriebliche Veranlassung unbestritten…

UmgrStR 2002 Rz 1509–15255. Realteilungen (Art. V UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…dann, wenn derartige Gegenstände weiterhin betrieblich eingesetzt werden. Zur Frage der tatsächlichen Übertragung siehe Rz 738 ff und Rz 1371 ff. Rz 1513: Nachfolgeunternehmer können natürliche und juristische Personen oder Mitunternehmerschaften sein. In Betracht kommen unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige. Rz 1514: Zwingende Anwendungsvoraussetzungen des Art…

UmgrStR 2002 Rz 494–5282.3.5. Nachfolgeunternehmen
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…1. Buchwertfortführung Rz 494: Die Rechtsnachfolger haben die zum Umgründungsstichtag für die übertragende Gesellschaft maßgebenden Buchwerte laut Umwandlungsbilanz im Sinne des § 8 UmgrStG fortzuführen. Dabei handelt es sich um eine zwingende steuerrechtliche Bewertungsvorschrift, die auch dann zur Anwendung kommt, wenn unternehmensrechtlich nicht vom Wahlrecht des …

EStR 2000 Rz 430–4344.1.6.2 Rechtslage ab 2007
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…in der Regel, jedoch nicht zwingend, eine gewisse höhere Bildung voraussetzen. Es handelt sich um Erwerbstätigkeiten, bei denen die persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten des Steuerpflichtigen im Vordergrund stehen, eine Vertretung grundsätzlich ausgeschlossen ist und die betriebliche Organisationsstruktur tendenziell in den Hintergrund tritt. Unter diese Personengruppe…

UmgrStR 2002 Rz 1374–13854.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

… Dasselbe gilt für die Vermögensübertragung einer Tochterkapitalgesellschaft an ihre Mutterpersonengesellschaft. Die Gewährung von Gesellschafterrechten ist stets zwingende Anwendungsvoraussetzung von Art. IV UmgrStG; dass eine solche in bestimmten Konstellationen aus gesellschaftsrechtlichen Gründen nicht möglich ist, ändert daran nichts. Beispiel 2: Die A-OG hält 100% der…

NeuFöR Rz 47–542. Begriff der Neugründung (§ 2 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…Die Erwerber der 4 veräußerten GmbHs schaffen eine neue betriebliche Struktur. Dadurch können sie bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen, die Begünstigungen für die Neugründung in Anspruch nehmen. Die seinerzeit bei der Gründung der GmbH angefallenen Abgaben und Gebühren (zB die Gebühr für die Eintragung in…

StiftR 2009 Rz 48–743.2.4 Einkünfteermittlung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Einkünfte aus Gewerbebetrieb zwingend nach § 5 EStG 1988 zu ermitteln sind. Die Gewinnermittlungsvorschriften des EStG 1988 und des KStG 1988 sind anzuwenden. Die Gewinnermittlung durch Einnahmen-/Ausgabenrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 oder durch Pauschalierung ist auf Grund der Buchführungspflicht nicht möglich. Rz 52…

EStR 2000 Rz 1512–1518Computer
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…6 Z 3 EStG 1988 sind die Aufwendungen zwingend auf die Laufzeit des Vertrages zu verteilen (vgl. auch Rz 2403). Darlehensforderung, Darlehensverlust Rz 1514: Eine Darlehensforderung gehört dann zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn bei der Hingabe des Darlehens betriebliche Interessen im Vordergrund stehen (VwGH 13.12…

EStR 2000 Rz 1554–1568Haftpflichtversicherung
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Solarium usw.). Hinsichtlich der Nichtabzugsfähigkeit siehe Rz 4724. Handy Rz 1556: Siehe "Telefonkosten" (Rz 1657). Hausgehilfin Rz 1557: Siehe "Kinderbetreuung, Kindermädchen" (Rz 1572). Hypothekarverschreibung Rz 1558: Kosten der grundbücherlichen Sicherstellung für ein betriebliches Darlehen sind Betriebsausgaben (VwGH 7.7.1971, 0734/69). Zur Frage der…

EStR 2000 Rz 2263–23006.5 Anlagevermögen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…zumindest alle fünf Jahre durch eine Bestandsaufnahme zu überprüfen. Wesentlichen Veränderungen des Festwertes ist durch eine entsprechende Anpassung Rechnung zu tragen. Ist auf Grund von betrieblichen Entwicklungen auf eine wesentliche Veränderung des Festwertes zu schließen, ist eine Bestandsaufnahme durchzuführen (VwGH 29.4.1963, 1974/62)…

EStR 2000 Rz 2382–23916.7.2.7 Besserungsvereinbarungen
geltende FassungRichtlinien21.12.2010

…im Wesentlichen erfolgen in Form einer betrieblich veranlassten Kapitalhingabe, eines Forderungsnachlasses. 6.7.2.7.1 Aktivierungspflicht des Besserungsanspruchs Rz 2383: Aus § 6 EStG 1988 ist abzuleiten, dass für die Steuerbilanz eine allgemeine Aktivierungspflicht für Wirtschaftsgüter besteht. Dieser zwingende Grundsatz des Steuerrechts gilt auch dann…

LStR 2002 Rz 1070–107919.3 Gesetzliche Abfertigung (§ 67 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…EStG 1988, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen. Rz 1078: Die auf die Abfertigung entfallende Lohnsteuer ist auf zwei Arten zu ermitteln, wobei auf Grund gesetzlicher Anordnung zwingend die Versteuerungsart zu wählen ist, die das für den Arbeitnehmer günstigere Ergebnis bringt. Bei einer…

EStR 2000 Rz 650–6524.3.2.4.3 Bilanzberichtigung betreffend Fehler, die verjährte Veranlagungszeiträume betreffen (§ 4 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 idF des AbgÄG 2012)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Gesamtergebnis (Totalgewinn) kommen. Die steuerwirksame Korrektur über einen Zu- oder Abschlag trägt dem Grundsatz der Besteuerung des richtigen Totalgewinnes Rechnung. Durch die Bestimmung wird die Erfassung des richtigen Totalgewinnes - unter Aufrechterhaltung des Bilanzzusammenhanges - sichergestellt und eine sachlich gebotene konsistente Einmalerfassung betrieblicher Vorgänge erreicht. Rz 652b: …

EStR 2000Einleitung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…zur neuen Grundstücksbesteuerung in Frage und Antwort, BMF-010203/0402-VI/6/2012, ist mit Veröffentlichung des EStR 2000 - Wartungserlasses 2013 nicht weiter anzuwenden. Die EStR 2000 sind als Zusammenfassung des geltenden Einkommensteuerrechts und damit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen…