RIS AI
7 117 Treffer503 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 127–1377. Gebührenerhöhung (§ 9 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig durch Barzahlung, durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen entrichtet wurde, gemäß § 203 BAO mit Bescheid festgesetzt, so ist nach der zwingenden Vorschrift des § 9 Abs. 1 GebG zusätzlich eine Gebührenerhöhung im…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…1 GebG einen "Amtlichen Befund" (siehe Rz 1700 ff) aufnehmen und diesen an das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten übermitteln. Das Finanzamt Österreich setzt in der Folge die Gebühr und eine zwingende Gebührenerhöhung in Höhe von 50% mit Bescheid fest (siehe Rz 129 ff). Randzahlen 462…

GebR 2025 Rz 115018. Pro fisco Klausel (§ 22 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…des § 22 GebG besagt, dass dann, wenn zwischen zwei oder mehreren Rechten oder Verbindlichkeiten eine Wahl bedungen ist, die Gebühr nach dem größeren Geldwerte der zur Wahl gestellten Leistungen zu entrichten ist. Eine derartige Vereinbarung stellt keine Undeutlichkeit des Urkundeninhaltes (§ 17 Abs. 2 GebG, siehe…

GebR 2025 Rz 77–793.2. Hundertsatzgebühren
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…22 Abs. 6 GebG; siehe Rz 1644 ff) Rz 79: Die Möglichkeit zur Selbstberechnung besteht für: Gebührenschuldner, die in ihrem Betrieb laufend eine Vielzahl gleichartiger Rechtsgeschäfte abschließen (siehe Rz 80) Bestandnehmer, zu deren Geschäftstätigkeit laufend der Abschluss von Bestandverträgen gehört (§ 33 TP 5 Abs. 5…

GebR 2025 Rz 1–61. Allgemeines
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…weshalb eine Abgabenhinterziehung oder fahrlässige Abgabenverkürzung bei diesen Abgaben nicht nach dem FinStrG geahndet werden kann. Werden Gebühren nicht vorschriftsmäßig entrichtet oder wird die Gebührenanzeige nicht ordnungsgemäß vorgenommen, sieht § 9 GebG als Sanktion eine Gebührenerhöhung vor (siehe Rz 127 ff). Rz 5: Den Gebühren muss…

GebR 2025 Rz 55–593. Art der Gebühren und Entrichtung (§ 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 34 Abs. 1 GebG (siehe Rz 1700 ff) einen Befund aufzunehmen und diesen dem Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten zu übersenden. Das Finanzamt hat als Folge der Nichtentrichtung einen Bescheid gemäß § 203 BAO zu erlassen und eine Gebührenerhöhung gemäß § 9 GebG (siehe Rz 127 ff) festzusetzen…

GebR 2025 Rz 121726. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rz 1176 ff) ein Interesse daran, eine mit Bescheid festzusetzende Gebühr im Zeitpunkt der Anzeige eines Vertrages sogleich zu entrichten, so kann er beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten beantragen, einen mündlichen Bescheid zu erlassen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Gebührenschuldner einen Rechtsmittelverzicht abgibt (§ 255 BAO)…

GebR 2025 Rz 1745–175029.4. Befreiung für Leitungsrechte (Rechtslage bis 31. Dezember 2024)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…gemäß § 33 TP 5 und 9 GebG sind Rechtsgeschäfte befreit, die die Grundlage für die Erzielung von Einkünften in Zusammenhang mit dem einem Infrastrukturbetreiber eingeräumten Recht, Grund und Boden zur Errichtung und zum Betrieb von ober- oder unterirdischen Leitungen im öffentlichen Interesse zu nutzen, darstellen…

GebR 2025 Rz 30–342.3.2. Die übrigen Gebietskörperschaften im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises (§ 2 Z 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der sich auf ihrem Gebiet aufhält. Sie sind grundsätzlich für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht ausdrücklich einer anderen Gebietskörperschaft oder einer Sonderbehörde zustehen. Rz 31: Unter die Befreiungsbestimmung fallen nur inländische Gebietskörperschaften. Es sind dies die neun Bundesländer, die Gemeinden und die Gemeindeverbände nach Art…

GebR 2025 Rz 1296–130127.3.2.1.2. Bestimmbarkeit der Preisvereinbarung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…deren Erbringung sich der Bestandnehmer zur Erlangung der Bestandsache verpflichtet, auch wenn sie in anderen Schriften als dem Bestandvertrag vereinbart sind, sofern diese Schriften auf Grund des Urkundeninhaltes (siehe Rz 1086) zu einem Bestandteil des Bestandvertrages werden. Das sind zB: Betriebskosten zB für Wasser, Heizung…

GebR 2025 Rz 1551–156027.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…über Ansprüche aus Kranken- oder Schadensversicherungsverträgen Rz 1557: Die Befreiung fördert bei Eintritt eines Schadensfalles die außergerichtliche Bereinigung derartiger Ansprüche (vormals in Korrespondenzform). 27.9.4.3. Vergleiche, die mit einem Sozialhilfeträger über Ersatzansprüche abgeschlossen werden Rz 1558: Sozialhilfeträger sind Länder und Fonds mit Rechtspersönlichkeit…

GebR 2025 Rz 381–38910.4.7. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.4.7. Höhe der Gebühr Rz 381: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 3,90 Euro von jedem Bogen (siehe Rz 104 ff). Die Gebühr darf nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf…

UmgrStR 2002 Rz 28–531.1.2. Inländische Verschmelzungen (§ 1 Abs. 1 Z 1 bis Z 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Fälligstellung noch offener Raten bzw. keine Festsetzung der Steuerschuld. Werden einzelne Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, Betriebe oder Betriebsstätten vor Ablauf von fünf (bzw. sieben) Jahren veräußert, scheiden sie auf sonstige Weise aus oder werden sie in einen "nicht begünstigten" Staat (dh. außerhalb des EU/EWR-Raumes…

UmgrStR 2002 Rz 114–1601.3. Übernehmende Körperschaft (§ 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…dh., die spätere Veräußerung der dem Einbringenden im Zuge des Anteilstausches gewährten Gegenleistung stellt kein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO dar und führt auch nicht mehr zu einer Festsetzung der Steuerschuld. Dies gilt auch für den Fall, dass die Gegenleistung vor dem reimportierten…

GebR 2025 Rz 692–69810.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…für die Gebühr. Das Versicherungsunternehmen hat gesondert für jede von ihm eingerichtete Zulassungsstelle die Gebühr für die in einem Kalendermonat erteilten Zulassungen und bewilligten Überstellungsfahrten bis zum 15. des nächstfolgenden Monats an das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten zu entrichten. Randzahlen 699 bis 709: derzeit frei

RAE Rz 1360–138914. Mahnung (§§ 227 und 228 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 227 Abs. 3 BAO) Rz 1368: Von der Möglichkeit, eine Abgabenschuldigkeit durch Postauftrag einzuziehen, wird derzeit nicht Gebrauch gemacht (siehe Rz 108). 14.6. Ausnahmen (§ 227 Abs. 4 BAO) Rz 1369: Die Ausnahmen von der zwingend angeordneten Mahnung sind im § 227 Abs. 4 BAO erschöpfend…

UmgrStR 2002 Rz 848–8553.4. Steuerliche Bewertung des einzubringenden Vermögens (§§ 16 und 17 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…dazu allgemein Rz 44a) Festsetzung mit Ratenzahlung (bei bis zum 31.12.2015 beschlossenen oder vertraglich unterfertigten Umgründungen: Nichtfestsetzung, siehe dazu allgemein Rz 44b, weiters Rz 860a) Nichtfestsetzung (bei nach dem 31.12.2019 beschlossenen oder vertraglich unterfertigten Einbringungen von Kapitalanteilen im Wege eines Anteilstausches…

GebR 2025 Rz 66–693.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG) Rz 66: Die in einem Kalendervierteljahr entrichteten Gebühren sind von der (einhebenden) Behörde (auch Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden, sind "funktionell" Behörden iSd GebG, siehe Rz 414) bis zum 15. Tag…

GebR 2025 Rz 1136–114117.1.1. Änderung des Vertragsinhaltes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…noch das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld aufheben (siehe Rz 1083 ff). Rz 1138: Ist in einer Nachtragsurkunde über ein Rechtsgeschäft nur deshalb ein höheres Entgelt beurkundet, weil auf Grund einer bereits ursprünglich vereinbarten Wertsicherungsklausel dem seinerzeitigen Entgelt der mittlerweile aufgelaufene Wertsicherungsbetrag hinzugerechnet wurde…

GebR 2025 Rz 283–29710.2.1.1. Erteilung einer Befugnis, Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Bewilligung" und "Anerkennung" ist erkennbar, dass es sich um eine nach außen sichtbare Aktivität der Behörde handeln muss. Erwerbstätigkeiten, zu deren Ausübung kein nach außen erkennbarer behördlicher Anerkennungsakt für die Befähigung (Bescheid, Dekret, Eintragung in eine Liste) erforderlich ist, zu deren Anmeldung die Behörde also…