…0070). Ist die Einbringlichkeit einer Forderung bloß zweifelhaft, kann noch nicht von einer Uneinbringlichkeit gesprochen werden (VwGH vom 3.9.2008, 2003/13/0109). Die Bildung einer Delkrederepost wegen Zweifelhaftigkeit einer Forderung berechtigt daher noch nicht zu einer Entgeltsberichtigung im Sinne dieser Bestimmung. Erst die…
…kann dennoch höchstens der Forderungsnennbetrag angesetzt werden. Endfällige Wertsicherungsbeträge, deren endgültige Höhe erst im Zeitpunkt der Kapitalrückzahlung festgestellt werden kann, werden erst am Ende der Vertragsdauer zu aktivierungspflichtigen Forderungen (VwGH 20.12.1994, 89/14/0214). 6.7.2.4 Zweifelhafte Forderungen 6.7.2…
…Zweifelhaft ist ein Recht dem Grunde oder der Höhe nach, wenn die Parteien sich über Bestand, Inhalt, Umfang oder auch über dessen (sichere) Verwirklichung oder Erlöschen nicht im Klaren sind. Rz 1542: Insbesondere eine Vertragsformulierung, wonach "sämtliche wie immer gearteten gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten endgültig…
…der Wert (in der Regel Nennwert, unter Umständen auch Teilwert, wenn zweifelhaft) der Forderung auf das Entgelt einerseits und andererseits die Vollkosten (Anschaffungs- oder Herstellungskosten). Beispiel: Der Ölgroßhändler verkauft an die Raffinerie Öl, das er noch nicht beschafft hat, zum Preis von 100 Euro je…
…Zeitpunkt der Ummeldung des Kraftfahrzeuges an. Die Einhaltung einer bestimmten Frist für diese Ummeldung ist nicht erforderlich. Rz 150: Gewährt die Zulassungsbehörde die Befreiung nicht, weil zweifelhaft ist, ob das Fahrzeug zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen (siehe Rz 64 ff) gehört, hat der Zulassungswerber die Möglichkeit…
…Bewertungsmaßstab. Das Wiener Verfahren 1996 (AÖF Nr. 189/1996) ist deshalb zum Nachweis eines zweifelhaften positiven Verkehrswertes nicht geeignet. 3.1.6.2.2. Grundsätze der Unternehmensbewertung Rz 682: Im Zweifel hat der Nachweis des positiven Verkehrswertes durch ein Gutachten eines Sachverständigen zu erfolgen. Die…
5. Begründete Zweifel 5.1 Begründete Zweifel nach Art. 140 Abs. 1 UZK-IA Begründete Zweifel nach Art. 140 UZK-IA müssen sich auf belegbare bzw. nachvollziehbare Tatsachen stützen (zB Hinweise aus einer Risikoanalyse, Manipulationen auf Rechnungen oder in der Buchführung, FINDOK ARL OV-3000…
…Aktivierbarkeit ist somit, dass dem Grunde nach selbständig bewertbare Ansprüche zum Bilanzstichtag entstanden sind. Nicht maßgeblich ist, ob eine Forderung oder ein Anspruch fällig ist, sondern ob der Vermögensvorteil wirtschaftlich ausnutzbar ist und damit einen realisierbaren Vermögenswert darstellt. Ein Anspruch ist bei wirtschaftlicher Betrachtung (§ 21…