…Gegenstände bei Gefahr im Verzug gemäß § 29 ZollR-DG zur Verhinderung einer unzulässigen Verfügung zu beschlagnahmen. Der Verstoß sowie die erfolgte Beschlagnahme ist der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ungesäumt anzuzeigen; die beschlagnahmten Waren sind dieser Behörde nach Möglichkeit auszufolgen. Im Falle von NichtgemeinschaftswarenNichtunionswaren ist schriftlich darauf…
4. Ansprechstellen (1) Für fachliche Zweifelsfragen betreffend die Pflanzengesundheitskontrolle von Verpackungsmaterial aus Holz bestehen folgende Ansprechstellen: Bundesamt für Wald (BFW) Institut für Waldschutz - ÖsterreichischerForstlicher Pflanzenschutzdienst - Holz Seckendorff-Gudent-Weg 8 1131 Wien E-Mail: verpackungsholz@bfw.gv.at während der Dienstzeit (Mo. - Fr.: 08:00…
5. Ansprechstellen Für fachliche Zweifelsfragen betreffend die amtliche Kontrolle bestehen folgende Ansprechstellen, die durch die Zollorgane direkt befasst werden können: Für Forstpflanzen und Forstpflanzenerzeugnisse: Bundesamt für Wald (BFW) Institut für Waldschutz - Abteilung Pflanzengesundheits- und Holzhandelskontrolle Seckendorff-Gudent-Weg 8 1131 Wien während der Dienstzeit (Mo…
1a. Aufgaben der Zollorgane, Kontrollbefugnisse und Nachweispflichten 1a.1. Aufgaben der Zollverwaltung (1) Neben den in § 6 Abs. 1 ZollR-DG genannten Aufgaben sind 1.die Überwachung der Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 338/97, der Durchführungsverordnung und des Artenhandelsgesetzes 2009 sowie 2.die Ermittlungen…
Die Arbeitsrichtlinie Forstliches Vermehrungsgut (VB-0302) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des ForstlichenForstlichen Vermehrungsgutgesetzes 2002 Vermehrungsgutgesetz 2002 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten…
6. Koordination der Einsätze von Kontrollorganen (1) Die Koordination der Einsätze der Kontrollorgane für Forstpflanzen und Forstpflanzenerzeugnisse erfolgt durch folgende Stellen: 1.Region Nord-Ost-Süd (Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark, Kärnten): Krehan Hannes Telefon: 01 87838 1128 Mobil: 0664 8269913 E-Mail: hannes.krehan@bfw…
1. Begriffsbestimmungen 1.1. Forstliches Vermehrungsgut Forstliches Vermehrungsgut ist Vermehrungsgut (Abschnitt 1.2.) folgender Baumarten und ihrer künstlichen Hybriden, die für forstliche Zwecke in Österreich oder in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union von Bedeutung sind: | 1. | Abies alba Mill. (Abies pectinata DC) |…
6.1.6 Forstarbeiter, Förster im Revierdienst und Berufsjäger im Revierdienst Rz 403: Für Forstarbeiter ohne Motorsäge, Förster im Revierdienst und Berufsjäger im Revierdienst: 5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 1.752 Euro jährlich. Für Forstarbeiter mit Motorsäge: 10% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628 Euro jährlich. Als…
…verwendet wird, unterliegt nicht den Beschränkungen des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes 2002, wenn eine entsprechende Bestätigung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7222") der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirksforstinspektion) beigebracht wird. (2) Einer Bestätigung der Bezirksverwaltungsbehörde bedarf es jedoch nicht, wenn nach den Umständen - z. B…
0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr von forstlichem Vermehrungsgut anzuwendenden Beschränkungen sind 1.das Forstliche Vermehrungsgutgesetz 2002, BGBl. I Nr. 110/2002; 2.die Verordnung über forstliches Vermehrungsgut (Forstliche Vermehrungsgutverordnung 2002), BGBl. II Nr. 480/2002…
Anlage 2 Verzeichnis der Sachverständigen Wien: | Name | Arten | Adresse | Telefonnummer/E-Mail Adresse | Mag. Gerald BENYR (gerichtlich beeideter Sachverständiger) | Allgemeine Zoologie; Fische und Schalentiere (besonders in Aquarien und Terrarien gehaltene Arten); Andere Tiere (nur Amphibien und Reptilien); Tierhaltung (außer…
2.2. Zweifelsfälle (1) In Verdachts- oder Zweifelsfällen ist zunächst durch Befragen des Anmelders eine Klärung zu versuchen. Können die Bedenken dadurch nicht zweifelsfrei beseitigt werden, kommen für eine Befragung Grenztierärzte bzw. Pflanzenschutz-Kontrollorgane in Betracht, sofern sie greifbar sind und sich nicht als überfordert…
2. Zuständigkeit der Überwachung (1) Zuständige Kontrollbehörde zur Überwachung, einschließlich körperlicher Kontrollen, sowie Beleg- und Buchprüfung ist an sich die Interventionsstelle (in Österreich die Agrarmarkt Austria (AMA), Dresdnerstraße 70, 1200 Wien). (2) Jedoch sind die Zollstellen dann für die Überwachung zuständig, wenn die Waren aus…
11.3.2.3 Gewinn aus Forstwirtschaft (§ 3 der Verordnung) Rz 4150: Rechtslage Veranlagung 2015 bis 2019 § 3. (1) Beträgt der forstwirtschaftliche (Teil)Einheitswert nicht mehr als 11.000 Euro, ist der Gewinn aus Forstwirtschaft mit dem Durchschnittssteuersatz gemäß § 2 erfasst. (2) Übersteigt der forstwirtschaftliche…
…Sicherung des in § 14 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz 2018 vorgesehenen Verfalls erfolgen. Der Verstoß sowie die erfolgte Beschlagnahme sind der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ungesäumt anzuzeigen; die beschlagnahmten Waren sind dieser Behörde nach Möglichkeit auszufolgen. Im Falle von Nichtunionswaren ist schriftlich darauf hinzuweisen, dass es sich um…
5.5.10 Aufforstungskosten 5.5.10.1 Allgemeines Rz 1407: Stehendes Holz stellt nicht abnutzbares Anlagevermögen dar. Nach der Grundregel des § 6 Z 2 lit. a EStG 1988 wäre die Bewertung nach oben mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten beschränkt. § 6 Z 2 lit. b…
Anlage 3 Liste der für die Beurteilung von Abfall zuständigen Stellen bei den Ämtern der Landesregierungen | Landesregierung | Telefonnummer | E-Mail | Wiener Landesregierung Wiener Umweltschutzabteilung Magistratsabteilung 22 Dresdner Straße 45 1200 Wien | 01/4000 -73440 | post@ma22.wien.gv.at…
…Gegenstände bei Gefahr im Verzug gemäß § 29 ZollR-DG zur Verhinderung einer unzulässigen Verfügung zu beschlagnahmen. Der Verstoß sowie die erfolgte Beschlagnahme ist der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ungesäumt anzuzeigen; die beschlagnahmten Waren sind dieser Behörde nach Möglichkeit auszufolgen. Im Falle von Nichtunionswaren ist schriftlich darauf…
Die Arbeitsrichtlinie FLEGT (VB-0304) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen des FLEGT-Genehmigungssystems gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte…
Die Arbeitsrichtlinie Invasive gebietsfremde Arten (VB-0337) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte…