…10266 Rz 10259: § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 - Pendlerpauschale (Rz 259) (2003) ÖBB-Bedienstete haben ihren Arbeitsplatz teilweise in etwa 70 km Entfernung vom Wohnort. Wegen ungünstiger Arbeitszeiten und Verkehrsverbindungen ist die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich. Am Arbeitsplatz steht eine Schlafstelle zur…
5.9.9 Doppelte Haushaltsführung 5.9.9.1 Voraussetzungen Rz 341: Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch Umstände veranlasst, die außerhalb dieser Erwerbstätigkeit liegen…
…innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs. 3 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 305/1993, zeitlich noch zumutbar ist…
…wenn entweder der Arbeitsweg eine Entfernung von mindestens 20 Kilometer umfasst ("kleines Pendlerpauschale") oder die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens 2 Kilometer beträgt ("großes Pendlerpauschale"). Bei Anspruch auf das Pendlerpauschale steht auch…
…die Benützung eines Massenbeförderungsmittels stets zumutbar. Bei mehr als 120 Minuten Zeitdauer ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels stets unzumutbar. Übersteigt die Zeitdauer 60 Minuten, nicht aber 120 Minuten, ist auf die entfernungsabhängige Höchstdauer abzustellen. Diese beträgt 60 Minuten zuzüglich einer Minute pro Kilometer der Entfernung…
…im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes orientiert. Die Frage, ob bzw. wann dem Steuerpflichtigen die Verlegung seines (Familien-)Wohnsitzes zumutbar ist, kann nicht schematisch vom Ablauf eines bestimmten Zeitraums abhängig gemacht werden; vielmehr sind die Verhältnisse des Einzelfalls zu berücksichtigen (VwGH 22.04.1986, 84/14/0198)…
…der Lohnverrechnung folgenden Freibetrag pro Jahr: 3.672 Euro * 1/3 = 1.224 Euro Das volle Pendlerpauschale für das höhere Drittelausmaß (2/3) aber für die längere Strecke von 63 km beträgt 2.016 Euro (kleines Pendlerpauschale für Entfernungen von mehr als 60 km)…
…280: Bei Berechnung der Entfernung vom Mittelpunkt der Tätigkeit ist von der kürzesten zumutbaren Wegstrecke auszugehen (VwGH 8.5.1984, 83/14/0187, VwGH 8.5.1984, 83/14/0193, VwGH 8.5.1984, 83/14/0194). Dabei ist die Entfernung zwischen Anfang und Ende…
…stellt den Mittelpunkt der Lebensinteressen dar und ist kein "Wochenenddomizil" oder "Zweitwohnsitz". Die Wohnsitzverlegung von strukturschwachen Regionen in ein Ballungszentrum ist mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden und daher nicht zumutbar. Ein Werbungskostenabzug auf Grund der doppelten Haushaltsführung ist für die Dauer des Vorliegens der Voraussetzungen…
…Folgehiebe hiezu (Ausgleichshiebe, Schlagfrontbegradigungen, Entfernung überhängender Bestandsreste usw.) sind erfasst, wenn sie mit der durch das Schadensereignis unmittelbar veranlassten Nutzung in ursächlichem Zusammenhang stehen und die Nutzung bis zum Ende des darauffolgenden Wirtschaftsjahres erfolgt. Folgehiebe über diesen Zeitraum hinaus bedürfen einer schlüssigen Begründung. Nutzung des…
…sofern die übrigen Voraussetzungen gegeben sind - gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 steuerfrei ersetzt werden. Ad 2. Am prinzipiellen Vorliegen einer Dienstreise ändert die Entfernung vom Wohnort zum Dienstort nichts. Hinsichtlich allfälliger Tagesgelder ist zu beachten, dass bei nicht täglicher Rückkehr an den Familienwohnsitz ein…
4.2.2 Wohnraumbewertung ab 1. Jänner 2013 (§ 2 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 366290/20122024) Rz 149: § 2 (1) Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung…
…1 Z 6 EStG 1988) Rz 1406b: "Kleines Pendlerpauschale" | Entfernung | Betrag/Monat | Betrag/Jahr | bei mindestens 20 km | 58,00 Euro | 696,00 Euro | bei mehr als 40 km | 113,00 Euro | 1.356,00 Euro…
…2011, 2008/15/0296 zu einem auf zwei Jahre befristeten Projekt). Angesichts einer absehbaren befristeten Entsendung an einen anderen Beschäftigungsort ist es dem (auch alleinstehenden) Steuerpflichtigen nicht zumutbar, den gewählten Familienwohnsitz aufzugeben. Bei Unzumutbarkeit der (Mit)Übersiedlung von pflegebedürftigen Angehörigen (VwGH 27.5.2003, 2001…
5.6.7 Verpflegungsmehraufwand 5.6.7.1 Allgemeines Rz 297: Die Rechtfertigung für die Annahme von Werbungskosten bei Reisebewegungen liegt in dem dabei in typisierender Betrachtungsweise angenommenen Verpflegungsmehraufwand gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähigen (üblichen) Verpflegungsaufwendungen…
5.4.4 Vorgangsweise bei von der Wohnung aus angetretenen Dienstreisen 5.4.4.1 Zeitliches Überwiegen Rz 263a: Werden Fahrten zu einem Einsatzort in einem Kalendermonat überwiegend unmittelbar vom Wohnort aus angetreten, liegen hinsichtlich dieses Einsatzortes ab dem Folgemonat Fahrten von der Wohnung zur…
42.2 Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsdienstreisen ab 2002 (Höchststufe in Euro) sowie Differenzverpflegungsaufwendungen Rz 1405: In der folgenden Tabelle sind die Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsdienstreisen ab 2002 gemäß der Verordnung der Bundesregierung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland (BGBl. II…
5.9.30 Umzugskosten 5.9.30.1 Voraussetzungen Rz 392: Umzugskosten sind Werbungskosten, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Eine berufliche Veranlassung kann beim erstmaligen Antritt eines Dienstverhältnisses, beim Wechsel des Dienstgebers oder im Falle einer dauernden Versetzung durch den gegenwärtigen Dienstgeber (im Falle…
…steuerpflichtig. Rz 270: Für eine auf Grund des Kundenbesuchs erforderliche zusätzliche Wegstrecke ist hingegen kein Sachbezug anzusetzen. 5.4.6.2 Verwendung eines arbeitnehmereigenen KFZ Rz 270a: Für die Entfernung der direkten Wegstrecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung ist nach den allgemeinen Voraussetzungen das Pendlerpauschale zu berücksichtigen…
12.7 Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (§ 34 Abs. 8 EStG 1988) 12.7.1 Allgemeines Rz 873: Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Voraussetzung ist ferner, dass die…