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VS-11101. Mineralöl
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…1.1.1.1. Besteuerung nur bei Verwendung als Treibstoff oder zum Verheizen Besteuert werden Mineralöle aber grundsätzlich nur dann, wenn sie zur Verwendung als Treibstoffe (oder zur Herstellung von Treibstoffen) oder zum Verheizen (oder zur Herstellung eines Mineralöls zum Verheizen) dienen. Wenn eine kohlenwasserstoffhältige…

EnAbgR Rz 120–1293 Kohleabgabe
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

…im Inland. Rz 122: Erwirbt daher ein Baumarkt Kohle von einem Kohlehändler, die zum Teil an die Kunden weitergeliefert und zum Teil vom Baumarkt selbst verbraucht werden soll (zB zum Verheizen), ist die Lieferung des Kohlehändlers hinsichtlich des zur Weiterveräußerung bestimmten Anteils der Kohle nicht…

EnAbgR Rz 145–1483.4 Abgabenschuldner
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

…ist das Verheizen eigener Kohle durch einen Kohlebergbaubetrieb steuerpflichtiger Eigenverbrauch. Ein solcher Eigenverbrauch liegt auch dann vor, wenn ein inländischer Endverbraucher (Unternehmer oder Privatperson) Kohle aus dem Ausland selbst ins Inland mitbringt, um sie im Unternehmen oder zu privaten Zwecken zu verbrauchen (zB zum Verheizen)…

EnAbgR Rz 76–882.3 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…als Treibstoff oder zur Herstellung von Treibstoffen, zum Verheizen oder zur Herstellung einer Ware zum Verheizen eingesetzt wird. 2.3.2.2 Verwendung zur Erzeugung elektrischer Energie Rz 80: Wird Erdgas für die Erzeugung von elektrischer Energie verwendet, dann ist die aus Erdgas erzeugte Energie…

EnAbgR Rz 19–311.2 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…wenn elektrische Energie zum Verheizen oder Verbrennen bzw. zum Betrieb von Motoren eingesetzt wird. Rz 30: Somit ist eine energetische Verwendung von elektrischer Energie insbesondere in folgenden Fällen gegeben: Verwendung für Bewegung (kinetische Verwendung), zum Beispiel Verwendung als Antrieb von Elektromotoren zur Bewegung und Beförderung…

EnAbgR Rz 133–1443.3 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…zum Verheizen oder zur Herstellung einer Ware zum Verheizen eingesetzt wird. 3.3.2 Vergütungsverfahren Rz 143: Im Falle der Verwendung von Kohle zur Erzeugung elektrischer Energie und bei der nichtenergetischen Verwendung von Kohle (somit nicht bei der Verwendung von Kohle zur Erzeugung von Koks…

VS-11102.3. Heizstoffe
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

… 2 Abs. 1 MinStG 1995 wird klargestellt, dass sie auf sämtliche Mineralöle, nicht nur auf "Mineralöl im engen Sinn" Anwendung findet. Neben der Verwendung zum Verheizen ist nunmehr auch eine Verwendung nach § 4 Abs. 1 Z 9 lit. a MinStG 1995 begünstigt. Nicht begünstigt ist…

VS-11300. Steuerbegünstigungen und ihre Geltendmachung
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…und ihre Geltendmachung 0.1. Allgemeines 0.1.1. Befreiungen bzw. keine Steuerschuld bei anderer als steuerrelevanter Verwendung Grundsätzlich ist für die Mineralölbesteuerung nur die Verwendung als Treibstoff oder zum Verheizen steuerlich relevant. Dementsprechend sind für Mineralöle, die zu anderen Zwecken eingesetzt werden, Befreiungen vorgesehen…

VS-11101.3. Mineralöle "mit" und "ohne eigenen Steuersatz"
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…Treibstoff oder zum Verheizen steuerlich relevant ist. Dementsprechend unterliegen jene Mineralöle, die im Regelfall zu steuerlich relevanten Zwecken verwendet werden, strengeren, umfassenderen Bestimmungen als Mineralöle, die nur im Ausnahmefall zu solchen Zwecken dienen (zB ist es wenig wahrscheinlich, dass technisch hochwertige, teure Schmiermittel verheizt werden…

VS-11301.2. Nicht steuerrelevante Verwendung von Mineralölen "ohne eigenen Steuersatz" (§ 4 Abs. 1 Z 10 MinStG 1995; aufgehoben durch VStÄG 1996)
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…ohne eigenen Steuersatz") eine allgemeine Befreiung vor, sofern diese Mineralöle nicht steuerrelevant (dh nicht als Treibstoff, zur Herstellung von Treibstoffen oder zum Verheizen) verwendet werden sollten. Diese Bestimmung verlor durch das VStÄG 1996 jeglichen Anwendungsbereich und wurde aufgehoben, da es sich bei ihr bisher unterliegenden …

VS-11200. Steuersätze und Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…bzw. Heizstoffen. Sie sieht nicht für alle der Mineralölsteuer unterliegenden Mineralöle eigene Steuersätze vor, sondern nur für jene ("gängigen") Mineralöle, die idR als Treibstoffe oder zum Verheizen verwendet werden (Mineralöle "mit eigenem Steuersatz", § 3 Abs. 1 Z 1 bis 8 MinStG 1995). 0.1.2…

VS-11101.4. Mineralöl "im engeren Sinn" und "sonstige Mineralöle"
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

… 2 Abs. 8 MinStG 1995 idF des VStÄG 1996 die Mineralöl betreffenden Bestimmungen nur mehr auf bestimmte Mineralöle Anwendung, nämlich solche, bei denen eine steuerrelevante Verwendung als Treibstoff oder zum Verheizen technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Sie sind im § 2 Abs. 8 Z 1…

VS-11102. Kraftstoffe und Heizstoffe
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…aus steuerlichen Gründen andere Waren anstelle von Mineralölen als Treibstoff oder zum Verheizen zu verwenden. Werden daher solche Waren als Treibstoff verwendet - für das Verheizen ist auf Grund des niedrigen Steuersatzes für das Heizöl der Anreiz nicht so groß - so ist besonders darauf zu achten…

VS-11201. Die Steuersätze
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…BGBl. I Nr. 142/2000 Anmerkungen T iF der Verwendung als Treibstoff V iF der Verwendung zum Verheizen G iF der Verwendung zum Betrieb einer Gesamtenergieanlage/(Wärmepumpe) E iF der Verwendung zum Betrieb einer stationären Stromerzeugunganlage F iF der Verwendung zu "Freischein"-Zweck (§ 4 Abs…

VS-11201.1.1. Verbleites Benzin
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…Heizöle Im § 3 Abs. 1 Z 7 MinStG 1995 sind für Heizöle zwei Steuersätze vorgesehen, und zwar ein niedrigerer Steuersatz (je 1.000 kg) im Falle der Verwendung zum Verheizen oder zu einem nach § 4 Abs. 1 Z 9 lit. a MinStG 1995 begünstigten Zweck…

VS-11201.1.8. Nicht genutzte Wärme
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…die Aussage, dass nicht genutzte Wärme ausser Betracht bleiben kann. Hier ist zu bedenken, dass grundsätzlich nur die steuerrelevante Verwendung von Mineralölen (nämlich als Treibstoff bzw. zum Verheizen) steuerlich erfasst werden soll (§ 4 Abs. 1 Z 9 MinStG 1995). Wird aus Mineralölen Wärme gewonnen, diese…

VS-11201.2. Mineralöle "ohne eigenen Steuersatz" (§ 3 Abs. 1 Z 9 MinStG 1995)
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…eigenen Steuersatz"). Werden Mineralöle "ohne eigenen Steuersatz" (steuerrelevant) als Treibstoff, zur Herstellung von Treibstoffen, zum Verheizen oder zur Herstellung eines Mineralöls zum Verheizen verwendet, gilt also jener Steuersatz, der für in Z 1 bis 8 angeführte Mineralöle entsprechend ihrer Verwendung und ihrer Beschaffenheit zur Anwendung…

VS-11100. Steuergegenstand der Mineralölsteuer
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…MinStG 1995) die Steuerschuld, sondern dadurch, dass sie im Steuergebiet erstmals zur Verwendung als Treibstoff oder zum Verheizen abgegeben werden (§ 21 Abs. 1 Z 5 MinStG 1995) oder (subsidiär) mit ihrer Verwendung als Treibstoff oder zum Verheizen im Steuergebiet (§ 21 Abs. 1 Z 6 MinStG…

RAE Rz 1636–168219.7. Unbilligkeit
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…91/13/0225). Die Nachsicht ist nicht das geeignete Mittel, um möglichen, aber unterbliebenen Einwänden zum Durchbruch zu verhelfen (VwGH 20.1.1987, 86/14/0103). Rz 1662: Die Nachsicht dient nicht dazu, Unrichtigkeiten der Abgabenfestsetzung zu beseitigen und unterlassene Rechtsbehelfe, insbesondere BerufungenBescheidbeschwerden nachzuholen (VwGH…

VereinsR 2001 Rz 460–4703.2 Unternehmereigenschaft von Vereinen
geltende FassungRichtlinien20.06.2012

3.2 Unternehmereigenschaft von Vereinen 3.2.1 Unternehmer allgemein Rz 460: Nicht unternehmerisch tätig sind Vereine, wenn sie nur in Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Gemeinschaftsaufgaben tätig werden, ohne Einzelleistungen an die Mitglieder (oder Dritte) zu erbringen (VwGH 3.11.1986, 86/15/0003). Rz 461…