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18 Treffer1616 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 4629–463213.4 Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (§ 19 Abs. 1 Z 1 EStG 1988, § 19 Abs. 2 zweiter Satz EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…bei einer Zahlung im Fälligkeitszeitpunkt keine zufällige, sondern eine durchaus gewollte und regelmäßig eintretende Abweichung vor. In konsequenter Weiterverfolgung des Normzweckes kommt die in Rede stehende Gesetzesbestimmung selbst dann zur Anwendung, wenn wirtschaftliches Bezugsjahr und Jahr der Fälligkeit voneinander abweichen und der Zahlungszeitpunkt ins wirtschaftliche…

EStR 2000 Rz 7324–734227.3 Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…nach Ablauf des Gewinnermittlungszeitraumes anfallen. Bei Gewinnermittlung durch Bilanzierung ist dafür eine Rückstellung für vorbelastete Einnahmen zu bilden, die im Jahr des Kostenanfalles aufzulösen ist. Rz 7338a: Zahlungen aus dem Katastrophenfonds sind zwar steuerfrei (VwGH 10.09.1998, 96/15/0272), führen jedoch zu einer…

UmgrStR 2002 Rz 302–3481.6. Sonstige Rechtsfolgen der Verschmelzung (§ 6 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Verschmelzungs- oder Gesellschaftsvertrag, die der Höhe nach mit dem Erreichen der Äquivalenz begrenzt ist. Ein Wertausgleich in Form von Zahlungen der begünstigten Anteilsinhaber an die Benachteiligten setzt die Steuerneutralität des Anteilstausches im Sinne des § 5 UmgrStG außer Kraft und bewirkt Veräußerungs- bzw. Anschaffungstatbestände bei den…

EStR 2000 Rz 1030–10395.1.4 ABC der Betriebseinnahmen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…2628/59 und VwGH 19.6.1962, 1120/60). Betriebsunterbrechungsversicherung Rz 1034a: Zahlungen aus einer Betriebsunterbrechungsversicherung (zu Prämienzahlungen siehe Rz 1271) stellen Betriebseinnahmen dar (VwGH 26.07.2007, 2006/15/0263). Betrügerisch erlangte Vorteile Rz 1035: Fremdwarenbezüge (zB Kosmetika) eines Arztes aus fingierten Rezepten sind…

EStR 2000 Rz 6611–661222.2.5 Beispiele
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

22.2.5 Beispiele Rz 6611: Unter den Begriff der Leistung bzw. Einkünfte gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 fallen beispielsweise: Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen Die Vermietung eines einzigen Motorbootes, weil davon ausgegangen werden kann, dass eine über die bloße Nutzungsüberlassung hinausgehende weitere Tätigkeit allenfalls…

LStR 2002 Rz 6318.1.2 Nachzahlungen von bescheidmäßig zugestandenen Pensionen gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…anzuwenden. Die Berechnung der Lohnsteuer erfolgt nach den Vorschriften und Tarifbestimmungen jener Lohnzahlungszeiträume, für die die Nachzahlungen geleistet werden. Die Lohnsteuer ist im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung einzubehalten. Werden Nachzahlungen für Lohnzahlungszeiträume geleistet, in denen von diesem Versicherungsträger bereits laufende Bezüge (auch Akontozahlungen) und sonstige…

UStR 2000 Rz 846–8626.1.9.2. Umsätze von Aufsichtsratsmitgliedern
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…Umlagen, Unterjährigkeitszuschläge, Kosten für die Ausfertigung des Versicherungsscheines, Eintrittsgelder und sonstige Nebenkosten). Auch wenn eine Zahlung kein Versicherungsentgelt ist, unterliegt sie der Umsatzsteuer nur dann, wenn sie Entgelt für eine spezifische Leistung des Versicherers ist. Das trifft bei Mahnkosten nicht zu. Die Mahnkosten stellen nicht…

EStR 2000 Rz 6867–6875Schmerzengeld
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit. a EStG 1988 dar; da derartige Zahlungen nicht zu den Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 EStG 1988 gehören, ist Steuerpflicht nur bei Zufluss als Rente gegeben. Schüttmaterial Rz 6868: Für die Entnahme von Schüttmaterial…

LStR 2002 Rz 1052–105419.1.2 Arten der sonstigen Bezüge
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

…Werden Provisionen, auf die grundsätzlich ein vertraglicher oder kollektivvertraglicher monatlicher Auszahlungsanspruch besteht, monatlich akontiert und nach mehrmonatigem Zeitraum abgerechnet (Provisionsspitze), sind diese Zahlungen als laufende Bezüge zu behandeln (VwGH 21.11.1960, 0665/57). Wird diese Provisionsspitze im Folgejahr ausbezahlt und ist eine Aufrollung gemäß §…

EStR 2000 Rz 1231–12325.4.11.4 Unübliche Abwicklung der Leistungsbeziehung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

5.4.11.4 Unübliche Abwicklung der Leistungsbeziehung Rz 1231: Erfolgen die Auszahlungsmodalitäten nicht in fremdüblicher Form (zB nicht regelmäßige Lohnauszahlungen), spricht dies gegen den tatsächlichen Abschluss einer Vereinbarung (VwGH 17.05.1989, 88/13/0038). So ist etwa das jahrelange Stunden von Gehaltsforderungen unüblich…

LStR 2002 Rz 110419.8.3 Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

19.8.3 Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988) Randzahl 1104: derzeit frei 19.8.3.1 Kündigungsentschädigungen Rz 1104a: In Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis durch Verschulden des Arbeitgebers wegen Nichteinhaltung…

LStR 2002 Rz 1105–110619.8.4 Nachzahlungen (§ 67 Abs. 8 lit. c EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…gelten nicht als willkürliche Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes. Überstundenentlohnungen für abgelaufene Kalenderjahre können bei nicht willkürlicher Verschiebung der Auszahlung Nachzahlungen im Sinne des § 67 Abs. 8 lit. c EStG 1988 sein. Erfolgt die nachträgliche Zahlung auf Grund der im Arbeitszeitgesetz, BGBl. Nr. 461/1969 idgF, bzw…

VS-10006.1.3.6.5. In Besitz halten (Auffangtatbestand)
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

6.1.3.6.5. In Besitz halten (Auffangtatbestand) Werden vstW erstmals im Steuergebiet zu gewerblichen Zwecken ohne vorherige Steuererhebung in Gewahrsame gehalten oder verwendet, entsteht die Steuerschuld (Auffangtatbestand). Dies umfasst vor allem jene Fälle, bei denen vstW im Steuergebiet aufgefunden werden, für die vermutet…

EStR 2000 Rz 6602–660622.1 Wiederkehrende Bezüge (§ 29 Z 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

22.1 Wiederkehrende Bezüge (§ 29 Z 1 EStG 1988) Rz 6602: Unter den Begriff der wiederkehrenden Bezüge fallen insb. Rentenzahlungen, Zuschüsse und sonstige Vorteile, die auf einem besonderen, einheitlichen Verpflichtungsgrund oder zumindest auf einem einheitlichen Entschluss (somit nicht auf einem immer wieder neu begründeten Anspruch…

UStR 2000 Rz 644–6534. Bemessungsgrundlage (§ 4 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…auch, was der Leistungsempfänger freiwillig aufwendet, wie Spenden für Ehrenkarten oder Zahlungen an den Unternehmer über das bedungene Entgelt hinaus wegen besonders zufrieden stellender Leistung (zB Trinkgelder). Das tatsächlich Aufgewendete ist auch dann Bemessungsgrundlage, wenn es dem objektiven Wert der bewirkten Leistung nicht entspricht, insbesondere…

EStR 2000 Rz 4610–461913.1.2 Forderungsabtretung (Zession), Factoring
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…dann als zugeflossen, sobald und soweit die Kunden an den Factor zahlen. Die Zahlung des Factors stellt eine Einnahme, eine allfällige Ausfallszahlung des Zedenten eine Ausgabe dar. Rz 4612: Demgegenüber übernimmt der Factor beim echten Factoring mit dem Forderungsankauf auch das Dubiosenrisiko. Diesfalls sind die…

LStR 2002 Rz 1050–105119 SONSTIGE BEZÜGE (§ 67 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

19 SONSTIGE BEZÜGE (§ 67 EStG 1988) 19.1 Allgemeines 19.1.1 Abgrenzung Rz 1050: Voraussetzung für die Zuordnung einer Zahlung zu den sonstigen Bezügen ist, dass der Arbeitnehmer laufende, dh. für regelmäßige Lohnzahlungszeiträume flüssig gemachte Bezüge erhält (VwGH 21.09.1983, 82/13/0094…

KStR 2013 Rz 863–873Missbräuchliche Einschaltung einer Körperschaft in einem Niedrigsteuerland
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…beim Gesellschafter begünstigt. Ebenso ist in der Höhe der verdeckten Ausschüttung keine Begünstigung gemäß § 38 EStG 1988 möglich. Siehe auch die Stichworte "Erfindervergütung", Rz 752 und "Lizenzeinnahmen", Rz 853. Pauschalentgelt Rz 873: Die Zahlung eines Pauschalentgeltes für Dienstleistungen (Telefondienst, Büroarbeiten, Zustelldienste, Hilfsdienste), das unabhängig davon…