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UZK-DAAbschnitt 3 Sonstige Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…können auf einige Angaben gemäß den Absätzen 1 und 2 verzichten, wenn sich dies nicht nachteilig auf die zollamtliche Überwachung und die Kontrollen der Inanspruchnahme eines besonderen Verfahrens auswirkt. (4) Im Fall der vorübergehenden Verwendung werden Aufzeichnungen nur dann geführt, wenn die Zollbehörden dies verlangen.

UZKArtikel 214 Aufzeichnungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…insbesondere die Nämlichkeitssicherung der in dieses Verfahren übergeführten Waren, ihr zollrechtlicher Status und ihre Beförderungen. (2) Es wird davon ausgegangen, dass ein zugelassener Wirtschaftsbeteiligter für zollrechtliche Vereinfachungen die Verpflichtung gemäß Absatz 1 erfüllt, sofern seine Aufzeichnungen für die Zwecke des betreffenden besonderen Verfahrens geeignet sind.

UZK-DAArtikel 116 Aufzeichnungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 116 Aufzeichnungen (Artikel 148 Absatz 4 des Zollkodex) (1) Die Aufzeichnungen nach Artikel 148 Absatz 4 des Zollkodex enthalten die folgenden Informationen und Angaben: a)eine Bezugnahme auf die betreffende Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung der verwahrten Waren und die entsprechende Beendigung der vorübergehenden Verwahrung…

ZK-25602.5.3. Aufzeichnungen
geltende FassungRichtlinien12.11.2020

…Angaben; gegebenenfalls Angaben über eine Übertragung von Rechten und Pflichten gemäß Art. 218 UZK; sind die Aufzeichnungen nicht Teil der Hauptbuchhaltung für Zollzwecke, eine Bezugnahme auf diese Hauptbuchhaltung für Zollzwecke; zusätzliche Informationen auf Anforderung der Zollbehörden in besonderen begründeten Fällen. Im formellen Bewilligungsverfahren sind Art…

ZK-25902.6. Grundsätzliche Verfahrensbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

… gegebenenfalls Angaben über eine Übertragung von Rechten und Pflichten gemäß Art. 218 des UZK; sind die Aufzeichnungen nicht Teil der Hauptbuchhaltung für Zollzwecke, eine Bezugnahme auf diese Hauptbuchhaltung für Zollzwecke; zusätzliche Informationen auf Anforderung der Zollbehörden in besonderen begründeten Fällen. Im formellen Bewilligungsverfahren sind Art…

ZK-23702.5.3. Aufzeichnung
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

…also bei gemeinsamer Lagerung und einer angeordneten buchmäßigen Trennung, eine hohe Bedeutung zu. Die verwendeten Aufzeichnungen gelten als genehmigt, wenn es sich um ein vom CC-Zoll- und Verbrauchsteuerverfahren abgenommenes Softwareprogramm handelt. Aus den Bestandsaufzeichnungen muss der jeweils noch im Zolllagerverfahren/Verwahrungslager befindliche Warenbestand jederzeit…

VS-10007.2.2.3. Aufzeichnungspflichten
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…zurückgebracht wurden im Betrieb zum menschlichen Genuss unbrauchbar gemacht oder vernichtet wurden (nicht in allen VSt-Ges vorgesehen) unwiederbringlich verloren gegangen sind (zB Schwund/Verlust) 7.2.2.3.2. Lagerbetrieb Der Inhaber eines Lagerbetriebs hat im Wesentlichen Aufzeichnungen zu führen, aus denen hervorgehen muss…

ZK-23707.5.7. Tätigkeiten im Zolllager
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

7.5.7. Tätigkeiten im Zolllager Für folgende Tätigkeiten im Zolllager (Korrektur auch im Verwahrungslager) sind EDV-mäßige Aufzeichnungen zu führen und entsprechende Bestände daraus automatisch zu ermitteln: 7.5.7.1. Lagerbehandlung Nichtunionswaren können ausschließlich im Zolllager behandelt (auch übliche Behandlungen sind davon erfasst…

UZK-IAArtikel 234 Pflichten des Inhabers der Bewilligung zur Abgabe einer Zollanmeldung in Form einer Anschreibung in der Buchführung des Anmelders
geltende FassungRichtlinien01.07.2020

…in dem die unter diese Umstände fallenden Waren dem Zoll gestellt werden müssen; b)die Verpflichtung, das Datum der Gestellungsmitteilung in die Aufzeichnungen einzutragen; und c)die Verpflichtung, Absatz 1 Buchstaben b bis e und g nachzukommen. In diesen Fällen erfolgt die Überlassung der Waren…

ZK-23707.6. Belege und Evidenz
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

7.6. Belege und Evidenz Neben den normierten Bestandsaufzeichnungen für das Zoll- oder Verwahrungslager sind grundsätzlich keine weiteren Aufzeichnungen, Statistiken oder Belege erforderlich. 7.6.1. Belegsammlung, Lageraufzeichnung Sämtliche Warenbewegungen bzw. Veränderungen im Zoll- bzw. Verwahrungslager sind in einer einzigen (gemeinsamen) Aufzeichnung = Lagerbestandsaufzeichnung zu…

UZKArtikel 104 Buchmäßige Erfassung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 104 Buchmäßige Erfassung (1) Die in Artikel 101 genannten Zollbehörden erfassen in ihren Büchern in Übereinstimmung mit den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften den gemäß dem genannten Artikel festgesetzten zu entrichtenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag. In den in Artikel 102 Absatz 1 Unterabsatz 2 genannten Fällen findet Unterabsatz…

UZK-DATitel II Datenanforderungen mit Anmerkungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

Titel II Datenanforderungen mit Anmerkungen Abschnitt 1 Einleitung Einleitung Die Beschreibungen und Anmerkungen in diesem Kapitel gelten für die Datenelemente, die in der Tabelle mit den Datenanforderungen in Titel II Abschnitt 2 aufgeführt sind. Die Beschreibungen und Anmerkungen in diesem Titel gelten für alle Datenelemente…

UZK-DAArtikel 190 Von der Bestimmungszollstelle mit Sichtvermerk versehene Empfangsbescheinigung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 190 Von der Bestimmungszollstelle mit Sichtvermerk versehene Empfangsbescheinigung (Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) Eine Empfangsbescheinigung, die von der Bestimmungszollstelle auf Antrag derjenigen Person mit Sichtvermerk versehen wird, welche die Waren gestellt und die von der Zollstelle benötigten Angaben vorlegt, enthält die…

UZK-DAKapitel 2 Überführung von Waren in ein Zollverfahren
geltende FassungRichtlinien31.07.2018

Kapitel 2 Überführung von Waren in ein Zollverfahren Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften Artikel 134 Zollanmeldungen im Handel mit steuerlichen Sondergebieten (Artikel 1 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Für den Handel mit Unionswaren gemäß Artikel 1 Absatz 3 des Zollkodex gelten die folgenden Vorschriften: a)Titel…

ZK-15803.3.6. Waren zur vorübergehenden Verwendung, zur Durchfuhr oder zur Wiederausfuhr (Artikel 139 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

3.3.6. Waren zur vorübergehenden Verwendung, zur Durchfuhr oder zur Wiederausfuhr (Artikel 139 UZK-DA) Folgende Waren gelten durch eine Willensäußerung als angemeldet, sofern sie nicht ausdrücklich angemeldet werden: 3.3.6.1. Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung und Wiederausfuhranmeldung zur Erledigung der vorübergehenden Verwendung…

UZK-DAAnhang 71-06 In der Abrechnung vorzulegende Informationen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 71-06 In der Abrechnung vorzulegende Informationen a)Referenzhinweis auf die Bewilligung; b)die Menge jeder Art von in das besondere Verfahren übergeführten Waren, für die die Beendigung des Verfahrens beantragt wird; c)KN-Code der in das besondere Verfahren übergeführten Waren; d)die…

ZK-2260Anhang 10AG "Anschriften der im Abschnitt 3.3.2. Z 26 genannten für die Abgabenerhebung zuständigen Behörden der Länder (TC24)"
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

Anhang 10AG "Anschriften der im Abschnitt 3.3.2. Z 26 genannten für die Abgabenerhebung zuständigen Behörden der Länder (TC24)" Belgien FOD Financiën Administratie der douane en accijnzen Dienst Invordering en Geschillen North Galaxy - Toren A Koning Albert II-Laan 33 - bus 37 B - 1030…

UZKAbschnitt 2 Standard-Zollanmeldungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Standard-Zollanmeldungen Artikel 162 Inhalt einer Standardzollanmeldung Standard-Zollanmeldungen müssen alle Angaben enthalten, die zur Anwendung der Vorschriften über das Zollverfahren, zu dem die Waren angemeldet werden, erforderlich sind.

UZK-TDAArtikel 41 Verrechnungsstellen zugelassener Eisenbahnunternehmen und Zollkontrolle
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 41 Verrechnungsstellen zugelassener Eisenbahnunternehmen und Zollkontrolle 1. Die zugelassenen Eisenbahnunternehmen verwahren die Aufzeichnungen bei ihren Verrechnungsstellen und wenden für die Untersuchung von Unregelmäßigkeiten das bei diesen Stellen durchgeführte vereinbarte System an. 2. Die Zollbehörde des Mitgliedstaats, in dem das zugelassene Eisenbahnunternehmen seinen Sitz hat…

UZK-IAAbschnitt 2 Überlassung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Überlassung Artikel 246 Aufzeichnung und Mitteilung der Überlassung der Waren (Artikel 22 Absatz 3 des Zollkodex) Die Zollbehörden unterrichten den Anmelder von der Überlassung der Waren und vermerken die Überlassung der Waren zu dem betreffenden Zollverfahren; dabei geben sie mindestens die Nummer der…