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UStR 2000 Rz 3941–3966106. Steuerbefreiungen (Art. 6 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…den liefernden Unternehmer eine Erklärungspflicht (keine Voranmeldung, keine Jahreserklärung) für die unter der Sonder-UID durchgeführten Lieferungen. Rz 3956: Die Verwendung einer "Sonder-UID" für Spediteure und die weiteren damit verbundenen Nachweispflichten sind in der Arbeitsrichtlinie ZK-4200 vorgesehen. Hinsichtlich der zollrechtlichen Vorgangsweise bei der…

UZKArtikel 171 Abgabe einer Zollanmeldung vor Gestellung der Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 171 Abgabe einer Zollanmeldung vor Gestellung der Waren Eine Zollanmeldung kann vor der voraussichtlichen Gestellung der Waren abgegeben werden. Werden die Waren nicht innerhalb von 30 Tagen nach Abgabe der Zollanmeldung gestellt, so gilt die Zollanmeldung als nicht abgegeben.

UZKAbschnitt 4 Vorschriften für alle Zollanmeldungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 4 Vorschriften für alle Zollanmeldungen Artikel 170 Abgabe einer Zollanmeldung (1) Unbeschadet des Artikels 167 Absatz 1 kann eine Zollanmeldung von jeder Person abgegeben werden, die in der Lage ist, sämtliche Informationen beizubringen, die für die Anwendung der Vorschriften über das Zollverfahren, zu dem…

UZKKapitel 2 Überführung von Waren in ein Zollverfahren
geltende FassungRichtlinien30.09.2016

Kapitel 2 Überführung von Waren in ein Zollverfahren Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften Artikel 158 Zollanmeldung von Waren und zollamtliche Überwachung von Unionswaren (1) Für alle Waren, die in ein Zollverfahren - mit Ausnahme des Freizonenverfahrens - übergeführt werden sollen, ist eine Zollanmeldung zu dem jeweiligen Verfahren erforderlich…

UZKArtikel 15 Übermittlung von Informationen an die Zollbehörden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 15 Übermittlung von Informationen an die Zollbehörden (1) Auf Verlangen der Zollbehörden und innerhalb der gesetzten Frist übermitteln die unmittelbar oder mittelbar an der Erfüllung von Zollformalitäten oder an Zollkontrollen beteiligten Personen den Zollbehörden in geeigneter Form alle erforderlichen Unterlagen und Informationen und gewähren…

ZT-70002.2.3. Handelsstatistische Anmeldepflicht
geltende FassungRichtlinien08.02.2021

…3. Handelsstatistische Anmeldepflicht Für Zwecke der Statistik des Warenhandels zwischen Österreich und Drittstaaten gilt: (1) Die handelsstatistische Anmeldung obliegt demjenigen, der für die handelsstatistisch anzumeldende Ware die nach den zollrechtlichen Vorschriften vorgesehene Anmeldung abzugeben hat (§ 14 HStG 1995). (2) Handelsstatistische Anmeldestelle ist jenes Zollamt Zollstelle…

UZKTITEL III Zollschuld und Sicherheitsleistung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Titel III Zollschuld und Sicherheitsleistung Kapitel 1 Entstehen der Zollschuld Abschnitt 1 Einfuhrzollschuld Artikel 77 Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und vorübergehende Verwendung (1) Eine Einfuhrzollschuld entsteht durch die Überführung von einfuhrabgabenpflichtigen Nicht-Unionswaren in eines der folgenden Zollverfahren: a)Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr…

UZKKapitel 3 Überprüfung und Überlassung von Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 3 Überprüfung und Überlassung von Waren Abschnitt 1 Überprüfung Artikel 188 Überprüfung der Zollanmeldung Zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben in der angenommenen Zollanmeldung können die Zollbehörden a)die Zollanmeldung und die Unterlagen prüfen, b)vom Anmelder verlangen, dass er weitere Unterlagen beibringt, c…

UZK-IAArtikel 327 Waren ohne Vorabanmeldung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 327 Waren ohne Vorabanmeldung (Artikel 267 des Zollkodex) Wird festgestellt, dass für Waren, die aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden sollen, keine Vorabanmeldung vorliegt, es sei denn die Verpflichtung zur Abgabe dieser Anmeldung gilt nicht, erfolgt der Ausgang der Waren vorbehaltlich der Abgabe…

UZK-IAArtikel 227 Abgabe einer Zollanmeldung vor der Gestellung der Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 227 Abgabe einer Zollanmeldung vor der Gestellung der Waren Wird die Zollanmeldung im Einklang mit Artikel 171 des Zollkodex abgegeben, verarbeiten die Zollbehörden die Angaben, die vor der Gestellung der Waren, insbesondere für die Zwecke einer Risikoanalyse, vorgelegt wurden.

AD-70013.4. Erklärung zum Erhalt
geltende FassungRichtlinien28.04.2022

3.4. Erklärung zum Erhalt 3.4.1. Grundsatz (1) Der Erhalt einer betroffenen Ware auf einer künstlichen Insel, einer festen oder schwimmenden Einrichtung oder einer anderen Struktur auf dem Festlandsockel oder in der ausschließlichen Wirtschaftszone eines Mitgliedstaates wird vom Empfänger anhand einer Erklärung zum…

UZKTitel IV Verbringen von Waren in das Zollgebiet der Union
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Titel IV Verbringen von Waren in das Zollgebiet der Union Kapitel 1 Summarische Eingangsanmeldung Artikel 127 Abgabe einer summarischen Eingangsanmeldung (1) Für Waren, die in das Zollgebiet der Union verbracht werden, ist eine summarische Eingangsanmeldung abzugeben. (2) Die Verpflichtung gemäß Absatz 1 gilt nicht a…

ZT-70003.2. Handelsstatistische Anmeldepflicht
geltende FassungRichtlinien08.02.2021

3.2. Handelsstatistische Anmeldepflicht (1) Bei der Anmeldung zur Handelsstatistik betreffend den Handel mit den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft (INTRASTAT) ist eine Mitwirkung der ZolldienststellenZollstellen nicht vorgesehen. Die nachstehenden Absätze dienen daher nur der Information bzw. zur Erteilung von Auskünften. (2) Der handelsstatistischen Anmeldepflicht unterliegen alle…

ZT-70002.1.2. Handelsstatistische Anmeldepflicht
geltende FassungRichtlinien08.02.2021

…2) In der Außenhandelsstatistik werden Ein- und Ausfuhren von Waren erfasst. Die Mitgliedstaaten erfassen eine Ausfuhr, wenn Waren nach einem der folgenden Zollverfahren oder im Rahmen einer der folgenden zollrechtlichen Bestimmungen gemäß dem Zollkodex der Union das statistische Erhebungsgebiet der Gemeinschaft verlassen: AusfuhrverfahrenAusfuhr; passive Veredelung…

UZK-DAArtikel 190 Von der Bestimmungszollstelle mit Sichtvermerk versehene Empfangsbescheinigung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 190 Von der Bestimmungszollstelle mit Sichtvermerk versehene Empfangsbescheinigung (Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) Eine Empfangsbescheinigung, die von der Bestimmungszollstelle auf Antrag derjenigen Person mit Sichtvermerk versehen wird, welche die Waren gestellt und die von der Zollstelle benötigten Angaben vorlegt, enthält die…

ZK-15803.3.6. Waren zur vorübergehenden Verwendung, zur Durchfuhr oder zur Wiederausfuhr (Artikel 139 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…3.5.1.4. Annahme der Zollanmeldung und Überlassung der Waren 3.5.1.4.1. Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr (Artikel 220 Abs. 1 Buchstabe a UZK-IA) Die Zollanmeldung für die in den vorstehenden Abschnitten 3.5.1.2.1. und 3.5…

UZKArtikel 199 Aufgabe
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 199 Aufgabe Nicht-Unionswaren und Waren, die in die Endverwendung übergeführt wurden, können mit vorheriger Genehmigung der Zollbehörden vom Inhaber des Zollverfahrens bzw. vom Besitzer der Waren zugunsten der Staatskasse aufgegeben werden.

UZK-IAKapitel 2 Befreiung von den Einfuhrabgaben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 2 Befreiung von den Einfuhrabgaben Abschnitt 1 Rückwaren Artikel 253 Erforderliche Informationen (Artikel 203 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Der Anmelder stellt der Zollstelle, in der die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet wird, die Informationen zur Verfügung, aus denen hervorgeht, dass die Bedingungen…

UZKAbschnitt 2 Standard-Zollanmeldungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Standard-Zollanmeldungen Artikel 162 Inhalt einer Standardzollanmeldung Standard-Zollanmeldungen müssen alle Angaben enthalten, die zur Anwendung der Vorschriften über das Zollverfahren, zu dem die Waren angemeldet werden, erforderlich sind.

UZK-DAArtikel 143 Papiergestützte Zollanmeldungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 143 Papiergestützte Zollanmeldungen (Artikel 158 Absatz 2 des Zollkodex) Reisende können für mitgeführte Waren eine papiergestützte Zollanmeldung abgeben.